Während des Brandes in der Sauenhaltungsanlage Alt Tellin. (c) Gerd Rinas

Alt Tellin: Widerruf der Betriebsgenehmigung?

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern prüft, ob die Betriebsgenehmigung für die abgebrannte Sauenhaltungsanlage im vorpommerschen Alt Tellin widerrufen werden kann. Das geht aus der Antwort des Schweriner Agrarministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Schweriner Landtag hervor.

Von Gerd Rinas

Grundlage der Prüfung zum Entzug der Betriebsgenehmigung der Anlage, die 2012 für die Haltung von 10.000 Sauen genehmigt worden war, ist der Paragraph 21, Absatz 1, Nr. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinsichtlich nachträglicher Erkenntnisfortschritte.

Brandursache noch unbekannt

Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium. Auch 15 Wochen nach dem Brand sind die Ursachen noch nicht bekannt. „Wir warten auf das Gutachten des Brandsachverständigen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund zu Wochenbeginn auf Nachfrage der Bauernzeitung.

Die Untersuchungen gestalteten sich schwierig, da der Gutachter „mit einem Tatort arbeitet, den es nicht mehr gibt“. Deshalb seien mindestens noch sechs Wochen für das Gutachten zu veranschlagen. Von den Erkenntnissen des Gutachters hingen erhebliche rechtliche Konsequenzen ab, so der Sprecher.

Bei dem Feuer in Alt Tellin waren am 30. März mehr als 50.000 Ferkel und Sauen verendet, etwa 1.300 Tiere konnten gerettet werden. Bisher hieß es aus Schwerin, dass eine genehmigungsfreie Wiedererrichtung der Anlage nicht möglich sei, da mehrere Anforderungen nicht erfüllt würden.

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