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Rotes Gebiet trotz „Bruchteil des Grenzwertes“

Zwei Agrarbetriebe in Nordsachsen liegen zu 60 % im roten Gebiet – trotz bester Nitratwerte am Messpunkt auf den eigenen Flächen. Für Geschäftsführer Ulrich Blanke ist das schwer zu verstehen.

Ein Interview von Karsten Bär

Herr Blanke, wann haben Sie erfahren, dass Ihre Betriebsflächen im roten Gebiet liegen?

Im vergangenen Jahr hat mich ein benachbarter Kollege, ein Ökolandwirt, darauf aufmerksam gemacht. Ich habe mich daraufhin bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erkundigt, die das bestätigte. 60 % unserer Flächen liegen demnach im roten Gebiet.

Ausschlaggebend ist ein Messpunkt mit Nitratwerten im Grundwasser, die zwischen 50 und 70 mg/l schwanken. Diese Messstelle liegt aber außerhalb unserer Flächen – und eine andere Messstelle auf unseren Flächen ergibt Nitratwerte von lediglich 0,221 mg/l, weniger als ein Zweihundertstel des Grenzwerts!

Nitratgebiet trotz guter Werte – passt das zusammen?

Dass wir trotzdem rotes Gebiet wurden, wird mit den bestehenden Wasserschichten und Fließrichtungen im Boden begründet. Aber für mich ist das schwer nachzuvollziehen. Wir haben auch selbst Wasser aus unseren Brunnen für die Tränkwasserversorgung untersuchen lassen. Dort haben wir einen Nitratgehalt von 2,8 mg/l, also immer noch ein Bruchteil des Grenzwertes. Deshalb sind wir in Widerspruch gegen die Einstufung als rotes Gebiet gegangen.

Mit Erfolg?

An Messstellen wie dieser erfasst die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft in Sachsen auch die Nitratbelastung. (c) Karsten Bär

Nein. Man hat uns deutlich gemacht, dass der Widerspruch keine Erfolgsaussichten hat, weil die Abgrenzung des roten Gebiets fachlich begründet ist. Auch meine Vermutung, dass eine Fläche mit militärischen Altlasten in der Nähe der Messstelle für die überhöhten Werte verantwortlich ist, lässt sich nicht bestätigen. Die Stoffe, die dort potenziell austreten könnten, verursachen keine Nitratbelastung.

Was bedeutet die Einstufung als rotes Gebiet für die beiden von Ihnen geleiteten Betriebe?

Es ist ja bekannt, dass im roten Gebiet nur noch 20 % unter dem Pflanzenbedarf gedüngt werden darf. Zudem müssen wir auf der betroffenen Fläche regelmäßig Bodenproben nehmen und untersuchen lassen. Und das von 60 % der Fläche – das sind auch keine geringen Kosten. Generell bindet das Thema fachliche Kraft. Das bremst uns auch dabei, notwendige Investitionen vorzubereiten und zu realisieren. Wir fühlen uns wie aufs Abstellgleis gestellt. Fachlich gehen die Vorschriften doch zunehmend an der Realität vorbei.

Wir haben über Dezember und Januar bis jetzt noch Rinder auf der Weide, weil es bei dieser Witterung noch Aufwuchs gibt. Wir reden alle vom Klimawandel, es wird milder und die Pflanzen wachsen eine längere Zeit im Jahr. Warum werden Düngungssperrfristen dann nicht an tatsächliche Temperaturen geknüpft? Stattdessen sind die Sperrfristen für uns noch einmal verlängert worden. Es geht also nicht mehr um die realen Bedingungen, sondern nur noch um Paragraphen.

Update (24.02.): Dass die Altlasten einer ehemals militärisch genutzten Fläche keine Auswirkungen auf die Nitratbelastung des Grundwassers haben, ist laut Ulrich Blanke eine Aussage des LfULG. Er habe inzwischen jedoch eine zweite, gegenteilige Meinung von Düngungsexperten erhalten, teilte er uns mit.


Die Agrar GmbH Heideland Großwig und die Agroheidefarm Weidenhain GmbH bewirtschaften zusammen 1.300 ha im Südosten der Dübener Heide bei Torgau auf leichten Standorten. Neben Pflanzenproduktion, Milchviehhaltung und Mutterkuhhaltung ist die Direktvermarktung von Fleischprodukten ein wichtiges Standbein des Unternehmensverbundes.