Symbolbild (c) LWE Oehm

ASP-Krisenstrukturen: Verbände außen vor?

Die Staatsregierung will die ASP-Krisenstrukturen stärken. Vertreter der Landwirtschaft befürchten jedoch, dadurch schlechter eingebunden zu sein und vom Informationsfluss abgeschnitten zu werden.

Von Entwarnung keine Spur: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in Sachsen festgesetzt. Anhaltende Funde infizierter Wildschweine zwangen die Behörden Mitte Juli dazu, die Restriktionszonen erneut deutlich auszuweiten. Und nur wenige Kilometer von der sächsischen Grenze entfernt trat wenige Tage später im südbrandenburgischen Döbern die Seuche in einem Hausschweinbestand auf.

Angesichts der ernsten Lage sorgt eine Entscheidung der Staatsregierung für Stirnrunzeln unter Landwirten und Jägern: Einem Kabinettsbeschluss zufolge sollen die ASP-Krisenstrukturen verändert werden – und die Verbände nicht mehr wie bisher in den Krisenstab eingebunden sein.

Nur noch im „erweiterten Krisenstab“

Im sogenannten engeren Krisenstab, der nach wie vor alle zwei Wochen tagt, sollen künftig Vertreter verschiedener Ministerien zusammenarbeiten, berichtete Landwirt Mike Krause, der Land schafft Verbindung Sachsen (LsV Sachsen) im Krisenstab vertritt. Die Berufsverbände sollen indes dem erweiterten Krisenstab angehören, der nur noch alle sechs Wochen zusammentrifft. „Das ist ausgesprochen ärgerlich“, machte Krause deutlich. Der Informationsfluss werde dadurch verzögert, man müsse damit rechnen, künftig noch länger auf Antworten zu Nachfragen warten zu müssen. Alle beteiligten Verbände hätten sich gegen diese Entscheidung ausgesprochen. „Wir wollen weiterhin alle 14 Tage dabei sein“, fordert der LsV-Vertreter.

Auch im Sächsischen Landesbauernverband (SLB) stößt das Ansinnen auf Kritik. Denn genau die Personen, die in der Praxis betroffen sind und sachgerechte Vorschläge machen könnten, würden nun nur noch alle sechs Wochen beteiligt sein, so Verbandsjurist Thomas Zaeske, der den SLB im Krisenstab vertritt.

Hintergrund für die Veränderung ist ein Kabinettsbeschluss, mit dem die Staatsregierung nach eigener Aussage die ASP-Krisenstrukturen stärken will. Sie ordne damit die ASP als „schwerwiegende und langanhaltende Krise ein und hält (…) eine stärkere Zusammenarbeit über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinaus für erforderlich“, teilt das Sozialministerium mit. „Angestrebt ist eine Teilung in einen sogenannten operativen Krisenstab (um verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse zielgerechter abschließen zu können) und einen erweiterten Krisenstab (als Gesamtberatungsgremium mit allen Verbänden und beteiligten Einrichtungen).“ Man beabsichtige, die Verbände weiterhin intensiv einzubeziehen. Über die genaue Zusammensetzung und die zeitlichen Abstände der Sitzungen sei noch nicht abschließend entschieden worden.


Sachsen aktuell

Regional und praxisnah: Die Bauernzeitung versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Informationen rund um die Landwirtschaft und das Landleben in Sachsen. mehr


ASP-Krisenstrukturen: Künftig mehr Ministerien eingebunden

Der Kabinettsbeschluss sieht darüber hinaus vor, dass Agrar-, In-nen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium die bestehenden ASP-Krisenstrukturen operativ mit Personal und Technik unterstützen. Zudem sollen Sozial- und Finanzministerium haushalterisch Vorsorge für die finanzielle und personelle Absicherung der Maßnahmen treffen.

Das Sozialministerium schätzt den Finanzbedarf vor allem für Sachmittel in diesem Jahr auf 18 Mio. Euro. Als wichtiger Teil der Eindämmungsstrategie gilt die Reduktion des Schwarzwildbestandes in den Restriktionszonen. Ende Juli waren nach Auskunft des Sozialministeriums 1061 Tiere aus dem Sperrgebiet II („gefährdetes Gebiet“) entnommen worden. Nach Ansicht vieler Landwirte verläuft die Entnahme jedoch viel zu schleppend. Mit der Allgemeinverfügung von Mitte Juli hat die Landesdirektion die verstärkte Bejagung von Schwarzwild im Sperrgebiet II angeordnet. Jäger haben nunmehr die Möglichkeit, erlegtes Schwarzwild zumindest für den Eigenbedarf zu nutzen. Wer auf die sogenannte „Aneignung“ verzichtet, kann 150 Euro Aufwandsentschädigung geltend machen. „Zudem hat die zuständige Behörde die Möglichkeit, für bestimmte Einzelpersonen oder in bestimmten Gebieten die Entnahme anzuordnen“, erklärt das Sozialministerium auf Nachfrage. „In der Pufferzone gelten weiterhin die Regelungen, wonach bis zu 100 Euro Aufwandsentschädigung für erlegte Stücke geltend gemacht werden können und die Stücke weiterhin lokal genutzt und vermarktet werden können.“

Um die Entnahme zu intensivieren, gelte es auch, die Koordinierung zu optimieren und jagdliche Einrichtungen zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt sei der Ausbau der Fangjagd. Unlängst war die Rede von rund 40 Fallen, die gestellt seien. Der Einsatz von Ködern, den auch der Berufsstand ins Gespräch gebracht hat, stößt bei den Verantwortlichen indes nicht auf Zustimmung. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Heinz zum Einsatz eines in Australien entwickelten und dort auch zugelassenen Wildschweinköders hervor. Die Vergiftung von Tieren sei in Deutschland kein anerkanntes Mittel der Tierseuchenbekämpfung. Aspekte des Tierschutzes seien ungeklärt, und eine Zulassung des Köders liege hierzulande nicht vor.

Kleinhalter um Aufgabe ihrer Bestände gebeten

Reduziert werden soll dem Vernehmen nach offenbar nicht nur der Wild-, sondern möglichst auch der Hausschweinbestand im gefährdeten Gebiet. Um mögliche Eintragsquellen in Hausschweinbestände zu verringern, sollen Halter von Einzeltieren oder Kleinbeständen gebeten werden, ihre Schweine abzuschaffen.

In den sächsischen Restriktionszonen gibt es nach Kenntnis der Behörden rund 97.000 Hausschweine. Das ist rund ein Sechstel des gesamten sächsischen Hausschweinbestandes. Von Bewirtschaftungsauflagen für Landwirtschaftsbetriebe haben die zuständigen Behörden in Sachsen bislang abgesehen. Das Sozialministerium erklärte auf Nachfrage, dass die Situation risikoorientiert im Einzelfall in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer beurteilt wird. Eine Rolle spielten dabei u. a. die Lage des Betriebes im Sperrgebiet II, die Feldfrucht, die angedachte Verwendung der Ernte sowie die Auswertung der Untersuchungsergebnisse aus der Jagd oder Entnahme und von Fallwildfunden in der näheren Umgebung.

Weitere Nachrichten aus den Bundesländern