Zwergrost in Wintergerste ist noch zu finden, beschränkt sich aber auf die älteren Blattetagen.

Getreide: Wenige Krankheiten durch Trockenheit

Die Winterkulturen Getreide und Raps leiden stark unter dem wochenlangen Wassermangel. Doch auch pilzliche Schaderreger geraten unter Druck. Ein Blick auf das aktuelle Krankheitsgeschehen.

Von Erik Pilgermann (Text und Fotos)

Die Vegetation läuft und die Entwicklung der Bestände schreitet zügig voran, würde ich gern schreiben. Stattdessen stagniert die Entwicklung in den Saatreihen. Einige Wochen schon lässt Regen auf sich warten. Und mit jedem weiteren trockenen Tag nimmt die nutzbare Feldkapazität ab.

Krankheiten in Getreide überschaubar

Wenn es dabei etwas positives zu berichten gibt, dann, dass durch die Trockenheit Neuinfektionen mit pilzliche Krankheiten im Getreide weitgehend ausgeblieben sind. In der Wintergerste (BBCH 31–32) sind Zwergrost, je nach Sorte und Standort Netzflecken sowie Rhynchosporium zu finden. In Winterroggen (BBCH 31–32) kann auch Rhynchosporium beobachtet werden. Braunrost, vor Winter noch vielerorts verbreitet, wird aktuell nur noch vereinzelt bonitiert.



Auch die Winterweizenbestände (BBCH 30–32) sind überwiegend gesund. Inwieweit in diesem Frühjahr Halmbruchinfektionen drohen, kann anhand der Bestände nur bedingt abgeschätzt werden. Mithilfe von Prognosemodellen lässt sich die Infektionsgefahr für Krankheiten in Getreide gut abschätzen und die Bekämpfungsentscheidung treffen.

Raps steht in voller Blüte

Die amtlichen Dienste der Länder berichten, dass inzwischen alle Rapsbestände erblüht sind (BBCH 60–61). Behalten Sie Ihre Bestände aber im Auge. In einigen Regionen wurde der Bekämpfungsrichtwert für den gefleckten Kohltriebrüssler in Gelbschalen (>15 Käfer in drei Tagen) beziehungsweise im Bestand (>20 Käfer/25 Pflanzen) bereits erreicht.

Hunger haben Rapsglanzkäfer und gefkleckte Kohltriebrüssler.
Hunger haben Rapsglanzkäfer und gefkleckte Kohltriebrüssler.

Unabhängig von der Art des Käfer sollten das Schädlingsaufkommen möglichst mithilfe einer Linienbonitur ermittelt werden. Dafür sollten an fünf zufällig gewählten Punkten im Bestand jeweils fünf hintereinander stehende Pflanzen im Knospenstadium bonitiert werden.

Nicht zu empfehlen ist die Bonitur einzelner, aus dem Bestand ragender Pflanzen. Nehmen Sie am besten eine leere Gelbschale mit auf die Linie und schütteln Sie den Haupttrieb über der Gelbschale aus. So lässt sich in kurzer Zeit ein exaktes Befallsgeschehen abbilden. Das Auftreten des Rapsglanzkäfers ist auch in diesem Jahr anscheinend zu vernachlässigen. Der Befall liegt in den meisten Regionen deutlich unter dem Bekämpfungsrichtwert (10 Käfer/Pflanze). Ob behandelt wird oder nicht, muss auf jeden Fall schlagspezifisch entschieden werden.


Änderungen der Bienenschutzauflage bei Einsatz von Tankmischungen aus Insektiziden und Fungiziden in der Blütenbehandlung Raps (Auswahl)

Vereinzelt sind auch bereits erste Kohlschotenrüssler zu beobachten, aber eine Bekämpfung ist bislang noch nicht notwendig. Sein Bekämpfungsrichtwert liegt bei einem Käfer pro Pflanze. Der „Folgeschädling“ Kohlschotenmücke trat bisher noch nicht in Erscheinung. Ist aber mit einem erhöhten Auftreten der Mücke zu rechnen, halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert für den Rüssler auf einen Käfer pro zwei Pflanzen.

Bei Raps und Getreide Prognosemodelle nutzen

Was die Weißstängeligkeit oder Sklerotinia im Winterraps betrifft, herrscht momentan noch Ruhe. Bisher wurden mangels ausreichender Feuchtigkeit nur ganz vereinzelt gekeimte Apothezien, die Fruchtkörper der Sklerotinia beobachtet. Auch hier können Sie auf Prognosemodelle wie Sklero-Pro zurückgreifen, wenn Sie eine, ökonomisch sinnvolle Bekämpfungsentscheidung treffen wollen.


FAZIT: Die momentane Trockenheit stresst die Bestände, verhindert aber Neuinfektionen mit pilzlichen Schaderregern im Getreide. Der Raps geht in die Vollblüte über und Schotenschädlinge rücken in den Fokus. Beim Einsatz von Insektiziden mit Fungiziden in Tankmischungen achten Sie unbedingt auf mögliche Änderungen der Bienenschutzauflagen. Die Bienenschutzbstimmungen sind strikt einzuhalten.