Frühlingskreuzkraut: Warnung vor dem giftigen Kreuzkraut
Begünstigt durch die guten Vegetationsbedingungen breitet sich das Frühlingskreuzkraut in Brandenburg stark aus. Ein Antragsverfahren zur vorzeitigen Beseitigung von Kreuzkräutern auf Stilllegungsflächen ist eingerichtet.
Von Dr. Jens Radtke, Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. und den Redakteuren der Bauernzeitung
Der Landesbauernverband Brandenburg warnt vor dem giftigen Frühjahrskreuzkraut und rät zur raschen Bekämpfung. Landwirtschaft, Kommunen und Straßenmeistereien gehen bereits gegen die rasche Ausbreitung des giftigen Kreuzkrautes vor. Diese muss weiter intensiviert werden. Dazu müssen Brachflächen gemulcht, Straßenränder und Grünflächen gemäht werden. Im Extremfall muss auch Grünland umgebrochen und neu eingesät werden.
MLUK: Antragsverfahren auf Stilllegungsflächen eingerichtet
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat ein Antragsverfahren zur vorzeitigen Beseitigung von Kreuzkräutern auf Stilllegungsflächen eingerichtet. Der Landesbauernverband empfiehlt seinen Mitgliedern, davon Gebrauch zu machen. Grundsätzlich sollte das anfallende Mähgut abgefahren werden, um eine weitere Samenbildung zu verhindern. Kreuzkräuter können auch nach der Mahd ausreifen und Samen bilden.
Die darin enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide (PAs) können bei Schafen, Rindern, Mensch und vor allem Pferden leberschädigend wirken. Sie reichern sich über Jahre in der Leber der Tiere an, machen sie krank oder führen zu Fehl- und Totgeburten der Jungtiere. Der PA-Gehalt des Frühlingskreuzkrautes (Senecio vernalis) ist ähnlich dem von Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea).
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Frühlingskreuzkraut unbedingt rechtzeitig entfernen
Als fremdländische Pflanze (Neophyt) besiedelt es insbesondere sandige Trockenrasen, Ödland und Ruderalflächen. Zunehmend erscheint es an Straßenrändern, Wegen und auf Schotterflächen. Von dort breitet es sich in Wiesen und Weiden aus.
Weidetiere meiden es. Allerdings können sie es im Heu nicht mehr erkennen. Daher gilt: Wehret den Anfängen. Solange das Frühlingskreuzkraut noch keine größeren Bestände gebildet hat, lässt es sich während der Blüte durch tiefes Ergreifen samt Wurzel herausreißen. So wird seine Ausbreitung verhindert oder zumindest eingedämmt.
Da es schnell zur Notreife von Samen kommt, dürfen die Pflanzen keinesfalls liegen bleiben, sondern müssen unschädlich beseitigt werden. Geringe Mengen des Mähguts können in der Restmülltonne, größere Mengen müssen in Kompostieranlagen entsorgt werden. Mahd oder Mulchen müssten vor (!) der Blüte erfolgen. Größere Mengen können auch über Biogas-Anlagen unschädlich gemacht werden. Andere Bekämpfungsmaßnahmen sind bisher wenig erfolgreich.
Frühlingskreuzkraut: So erkennt man es
Als gelbblühender Korbblütler mit beblättertem Stängel ist es von den ebenfalls derzeit gelb blühenden Wildkräutern Löwenzahn (Taraxacum spec.) und Schöllkraut (Chelidonium majus) sicher zu unterscheiden. Die wechselständigen Blätter sind meist mit watteartigen Fäden dürftig bedeckt.
Die Sprossachse kann sowohl einstängelig bleiben und am Ende nur einen Blütenkopf ausbilden, oft teilt sie sich vielfach. Die Wuchshöhe liegt bei 15 bis 45 cm. Mit zunehmender Wuchshöhe der Gräser wird es daher schwer erkennbar.