©Sabine Rübensaat

Kulap Thüringen 2018: Direktzahlungen und Ausgleichszulage

Kulap Thüringen 2018: Die Direktbeihilfen und die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete sind im Dezember an die Betriebe überwiesen worden.

Von Frank Hartmann

Sowohl die Direktbeihilfen als auch die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete sind, wie vom Agrarministerium angekündigt, im Dezember vollständig an die Betriebe überwiesen worden. Ministerin Birgit Keller lobte die Arbeit der Landwirtschaftsämter, die die frühzeitige Auszahlung möglich gemacht hätte. „Diese Zahlungen sind für die Bauern wichtig, da sie einen wesentlichen Teil des landwirtschaftlichen Einkommens bilden“, so Keller.

Über 20 Mio. € erhielten jene 1.700 Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften. In Thüringen treffe das insbesondere auf die Mittelgebirgslagen zu, wo das Grünland überwiegt. Es bleibe ein wichtiges agrarpolitisches Ziel der Landesregierung, dass die benachteiligten Gebiete weiter landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Die Ausgleichszulage diene „sowohl dem Erhalt unserer Kulturlandschaft als auch dem Naturschutz“, so Keller. Ab 2018 gilt eine neue Flächenkulisse, die sich zur bisherigen Abgrenzung lediglich in Details verändert.

Die Neuen im KULAP

Komplett ausgezahlt wurden überdies die Direktzahlungen in Höhe von rund 208 Mio. €. Den Angaben zufolge verteilen sich die Beihilfen auf 4.387 Antragsteller. Neuantragsteller im Rahmen des KULAP sollten bis Ende vergangener Woche zudem ihre Bescheide erhalten. Für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum 2018 bis 2022 sind für Agrarumwelt- und klimamaßnahmen sowie für den Ökolandbau insgesamt rund 18 Mio. € gebunden. Die Überweisung der KULAP-Honorare an alle Programmteilnehmer ist bis Ende Februar geplant.

Das Agrarministerium wies im Vorfeld der regionalen Schulungen für das Antragsjahr 2018 darauf hin, dass jetzt Landwirtschaftsbetriebe bundesweit verpflichtet sind, ihre Flächen vollständig in digitaler Form geometrisch auszuweisen. Dies geschieht in Thüringen bereits über die Antragssoftware VERA. Somit werden künftig auch Flächen außerhalb Thüringens digital statt in Papierform erfasst.

Bundesweit digital

Wenn etwa ein Thüringer Betrieb Flächen in Thüringen und Bayern bewirtschaftet, erfasst er seine in Thüringen liegenden Flächen über das VERA-Programm und seine in Bayern liegenden Flächen mit dem bayerischen Internetportal iBALIS. Spätestens ab März sollen die Links zu den Antragssystemen aller Länder über die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) einsehbar sein.

Der Sammelantrag für Thüringer Landwirte wird wie bisher in Thüringen gestellt. Dort sind alle anderen Bundesländer zu benennen, in denen Flächen bewirtschaftet werden. Änderungen am Sammelantrag sowie Änderungen oder Nachmeldungen der Flächen, die in Thüringen liegen, nimmt der Betrieb in VERA vor.  Für Änderungsmeldungen außerhalb Thüringens ist die Antragssoftware des entsprechenden Bundeslandes zu nutzen. Die Bewilligung und Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt für alle Flächen, auch jene außerhalb Thüringens, durch das zuständige hiesige Landwirtschaftsamt.

>> Dürrehilfen für landwirtschaftliche Betriebe