Förderung zur Ernteversicherung: Zuschuss für Prämien
Der Freistaat Thüringen fördert von nun an Versicherungskosten gegen klimabedingte Ernteschäden an Sonderkulturen sowie im Wein-, Obst- und Gemüsebau. Die erste Antragsrunde startete in dieser Woche und endet Mitte Juli.
Bis zum 15. Juli können Sonderkulturbetriebe die erstmals aufgelegte Förderung für Ernteversicherungen beantragen. „Mit dem neuen Förderprogramm bieten wir Anbaubetrieben in den Bereichen Obst, Gemüse, Wein, Hopfen, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Anreize, Ernteversicherungen gegen klimabedingte Ertragsverluste wie Dürre und Starkregen abzuschließen. Wir wollen die regionale Produktion stärken“, erklärte Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij.
Zudem müsse der Freistaat die Betriebe dabei unterstützen, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen und sich an die Klimaveränderungen anzupassen.
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Förderung zur Ernteversicherung: Antrag stellen
Jährlich stünden von nun an für das Programm eine Million Euro bereit, finanziert aus Landes- und EU-Mitteln. Mit bis zu 50 % können die von den Agrarbetrieben gezahlten Nettoprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen, Trockenheit und Hagel bezuschusst werden. Das Risiko Hagel ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.
Laut Agrarministerium häuften sich infolge der Klimakrise extreme Wetterereignisse, die vor allem bei den landwirtschaftlichen Sonderkulturen hohe Ernteausfälle verursachen würden. In den vergangenen Jahren gerieten Betriebe wegen klimabedingter Ernteausfälle immer öfter in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Trotz teurer freistaatlicher Hilfsprogramme ging der in Thüringen traditionell verankerte Anbau von Sonderkulturen zurück, insbesondere bei Freilandgemüse und Baumobst. Diese Entwicklung sei besorgniserregend. Man kämpfe daher mit politischen Maßnahmen dagegen an, so die Ministerin.
Mit öffentlich geförderten Risikoversicherungen ließen sich klimabedingte Ernteausfälle finanziell besser auffangen und so betriebliche Existenznöte und teure staatliche Soforthilfen vermeiden.
Anträge auf Förderung können von landwirtschaftlichen Unternehmen aller Rechtsformen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen gestellt werden, sofern deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.
Anträge sind an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten, das die Anträge prüft, bearbeitet und bewilligt. (red)
Hier gibt es mehr Informationen zur Antragstellung und den Formularen