Mehrere Erklärvideos geben Hilfe bei der Antragstellung. (c) Frank Hartmann

Agrarantrag 2021: Alle technischen Angebote nutzen!

Auch in diesem Jahr kann die Sammelantragstellung elektronisch und kontaktlos erfolgen. Bis zum 17. Mai 2021 können Thüringens Landwirtinnen und Landwirte die Sammelanträge zu den Beihilfen stellen.

„Besonders in diesen schwierigen Zeiten sind Kontinuität und Sicherheit für unsere Landwirtschaft wichtig“, erklärte Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff. Die Sammelanträge über das Antragstellerportal VERONA umfassen die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete, die Auszahlung der Zuwendungen für das laufende Verpflichtungsjahr der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie den Eingang von Neuverpflichtungen ab 2022 im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (Kulap).

Planungssicherheit für die Agrarbetriebe sichergestellt

Um den am Kulap beteiligten Agrarbetrieben einen sicheren Übergang in die neue EU-Förderphase zu ermöglichen, ist eine weitere jährliche Anschlussförderung oder eine Neuantragstellung mit einjährigem Verpflichtungszeitraum sichergestellt. „Wir haben finanzielle Vorsorge getroffen, um Planungssicherheit für die Agrarbetriebe herzustellen. Betriebe, die eine ökologische Wirtschaftsweise einführen wollen, können eine Förderung für fünf Jahre beantragen“, so Hoff.

Bei Anfragen zur Software bzw. bei technischen Problemen bezüglich des Agrarantrages steht den Landwirten die Technische Servicehotline wie in den Vorjahren kostenfrei (auch aus dem Mobilfunknetz) zur Verfügung. Bis 23. Juni ist die Hotline montags bis Freitags von 8 bis 17 Uhr unter Tel. (0800) 7 24 05 82 erreichbar. Auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft (TLLLR) ist wie im Vorjahr die Anmeldung auf VERONA mit der Antragstelleridentifikation möglich. Von dort können die personalisierten vorbereiteten Formulardatensätze zusammen mit der bewährten Antragssoftware VERA bezogen werden. Hier gibt es unter anderem weiterführende Hinweise zur Antragstellung in Form eines Schulungsvortrages zu den Neuerungen im Verfahren, Dokumentationen zu VERA und verschiedene Erklärvideos zu den GIS-Werkzeugen für die Bearbeitung des Flächen- und Nutzungsnachweises.

Agrarantrag: persönliche Kontakte vermeiden

Aufgrund der angeordneten Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie empfiehlt das Ministerium dringend, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und persönliche Kontakte zu vermeiden. Im Namen der Agrarverwaltung bat Hoff um Verständnis, dass die persönliche Rücksprache sowie die Inanspruchnahme der Antragsrechner in den TLLLR-Zweigstellen auch in diesem Jahr nicht möglich sind. Antragsteller werden gebeten, sich mit den Mitarbeitern in der Agrarverwaltung telefonisch oder per E-Mail abzustimmen.