Sauenzuchtanlage SAZA Großkayna: Haftstrafen auf Bewährung

Eine Umweltkatastrophe ereignete sich 2010 in der SAZA Großkayna. Damals zerbarst ein Güllebehälter der Biogasanlage. (c) Imago/Steffen Schellhorn

Im Prozess gegen die Betreiber der SAZA Großkayna wegen wiederholter gravierender Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzrecht hat das Landgericht Halle jetzt ein Urteil gefällt.

Das Landgericht Halle hat die Betreiber der Sauenzuchtanlage (SAZA) Großkayna im sachsen-anhaltischen Saalekreis zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil gegen das Ehepaar aus Naumburg erging am Mittwoch vergangener Woche. Darüber berichtete zuerst die „Mitteldeutsche Zeitung“. Der Schuldspruch für die beiden Mittfünfziger lautete auf Gewässer- und Bodenverunreinigung, Tiertötung und quälerische Misshandlung von Tieren. Das, und weitere Details des Urteilsspruchs, bestätigte der Vorsitzende Richter und stellvertretende Pressesprecher am Landgericht, Wolfgang Ehm, auf Nachfrage der Bauernzeitung.

Schweinehaltungsverbot für fünf Jahre

Die Angeklagten hatten demnach die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Prozess über ihre Anwälte eingeräumt. Ihre umfassenden Geständnisse bewahrten das Betriebsleiterpaar der SAZA Großkayna vor dem Gefängnis.

Die Haftstrafen – ein Jahr und drei Monate für die Ehefrau, zwei Jahre für ihren Ehemann – setzte der Richter zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit läuft für sie zwei Jahre, für ihn drei Jahre. Beide müssen außerdem jeweils mehrere Tausend Euro an eine Naturschutzorganisation bzw. an einen Tierschutzverein zahlen.

Firmenschild der SAZA Großkayna. (c) Imago/Steffen Schellhorn

Die Kammer verbot dem Paar darüber hinaus für die nächsten fünf Jahre das Halten von Schweinen. Allerdings ruht die Bewirtschaftung der SAZA Großkayna ohnehin seit etwa einem Jahr.

Gegen den Richterspruch konnten beide Seiten noch bis zum Mittwoch dieser Woche Rechtsmittel einlegen. Da dies nach Auskunft des Landgerichtes nicht geschah, ist das Urteil für die beiden Angeklagten nunmehr rechtskräftig. Gegen die Unternehmer sind allerdings noch weitere Verfahren des Landkreises anhängig. Die Betriebsleiter beabsichtigen nach eigenen Angaben, die SAZA Großkayna zu veräußern.

SAZA Großkayna im Fokus der Behörden

Die Ehefrau, Judith S., war seit 2015 offiziell Geschäftsführerin der SAZA Großkayna. Die Geschicke des Betriebes lenkte nach Auffassung der Justiz jedoch ihr Ehepartner, Sönke S., als alleiniger Inhaber des Unternehmens. Der aus Schleswig-Holstein stammende Landwirt hatte die aus DDR-Zeiten stammende, 1979 in Betrieb genommene Jungsauenaufzuchtanlage Anfang der 1990er-Jahre von der damaligen Treuhandanstalt gekauft.

Die SAZA Großkayna geriet später des öfteren in die Schlagzeilen. Ab etwa 2012 wurden in der Anlage wiederholt Rechtsverstöße in der Schweinehaltung von amtlicher Seite festgestellt. Ein Tierhaltungsverbot stand schon damals im Raum. Bei Kontrollen stießen Amtsveterinäre der Landkreisverwaltung des Saalekreises in den Jahren 2018 und 2019 erneut auf gravierende Missstände in der Schweinehaltung. Die tierschutzrechtlichen Verstöße mündeten schlussendlich in einer Strafanzeige des Landkreises.

2017 gab es darüber hinaus massive Verstöße gegen den Boden- und Gewässerschutz durch den Betrieb, die im jetzigen Prozess mitverhandelt wurden. Damals waren Gülle und Gärreste aus einer Biogasanlage der SAZA Großkayna auf angrenzenden Ackerflächen illegal entsorgt worden. Der Betriebsinhaber war bereits 2012 wegen ähnlicher Verstöße verurteilt worden. Er soll darüber hinaus auch schon wegen Steuervergehen vor Gericht gestanden haben.

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