Extreme Waldschäden stellen sowohl private Waldbesitzer als auch die Landesforst vor Herausforderungen. (c) Karsten Bär

Waldbesitzer sehen sich im Nachteil

Sächsische Forstverbände kritisieren einen Millionenzuschuss des Landes an den Staatsbetrieb Sachsenforst. So würden private Waldbesitzer bei aktuellen Waldschäden benachteiligt.

Sächsische Waldbesitzer und Forstunternehmer kritisieren den Freistaat heftig. Sie sehen eine „gravierende Ungleichheit“ bei der Vergabe öffentlicher Mittel zur Behebung von Dürreschäden. Während der Staatsbetrieb Sachsenforst zur Schadensbeseitigung einen Millionenzuschuss aus dem Staatshaushalt erhalte, lasse man private und kommunale Waldbesitzer allein. Das Agrar-­ und Umweltministerium weist dies zurück. Der Vergleich, den Waldbesitzer und Forstunternehmen ziehen, sei unpassend und erzeuge „ein schiefes Bild“.

Waldbesitzer beklagen „finanzielles Ungleichgewicht“

Private und kommunale Waldbesitzer bewirtschafteten mit 290.000 ha rund 56 % der gesamten Waldfläche Sachsens, erhielten im Jahr 2019 aber nur etwa 2,5 Mio. € Fördermittel zur Beseitigung der Waldschäden, heißt es in einer Erklärung. Sie wurde vom Berufsverband Freiberuflicher Forstsachverständiger (BvFF) auch im Namen des Sächsischen Waldbesitzerverbandes und des Sächsischen Forstunternehmerverbandes veröffentlicht. Der Zuschuss betrage damit umgerechnet nur 9 €/ha. Demgegenüber habe der Landtag vergangene Woche einen Zuschuss von 52 Mio. € allein für 2020 für den Staatsbetrieb Sachsenforst beschlossen. Dies entspräche einer Förderung von 253 €/ha. „Deutlicher kann das finanzielle Ungleichgewicht bei der Unterstützung der verschiedenen Eigentumsarten nicht zum Ausdruck gebracht werden“, so die Kritik der Verbände. Sachsenforst sei größter Empfänger der für die Forstwirtschaft vorgesehenen öffentlichen Mittel, berate das Ministerium bei der Ausgestaltung der Förderinstrumente, arbeite als Fördermittelstelle – und sei zugleich größter Marktkonkurrent für den Privatwald.


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Laut Freistaat profitieren auch Private

Ein Missverhältnis sieht das Ministerium indes nicht. Der Zuschuss an Sachsenforst sei keine Flächenförderung, sondern eine Liquiditätshilfe durch den Eigentümer. Dadurch erfülle der Freistaat seine Pflicht als Waldbesitzer – und stelle auch die Erfüllung öffentlicher Leistungen und hoheitlicher Aufgaben sicher, von denen Privat- und Kommunalwaldbesitzer ebenfalls profitierten. Die Ergänzungsfinanzierung sei somit auch in deren Interesse.

Zudem stünden weitaus mehr Mittel für den Privat- und Kommunalwald zur Verfügung als die Verbände behaupten, erklärte das Ministerium. So seien 2019 zum einen nicht nur 2,5 Mio. € für die Schadensbeseitigung ausgegeben worden, sondern knapp 3,5 Mio. €. Zum anderen würden darüber hin­aus jährlich 30 Mio. € für Privatwaldbesitzer bereitgestellt, die Zwecken wie Waldschutzmaßnahmen, Waldumbau, Beratung, Fortbildung, Fachplanungen, Forschung und Ähnlichem dienen. Auch seien im jetzt beschlossenen Zuschuss von 52 Mio. € Ausgaben in Höhe von 2 Mio. € zur Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes veranschlagt.