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Rinder wegen fehlender Ohrmarken getötet

Die Tiere seien aufgrund falscher oder fehlender Ohrmarken nicht zu identifizieren gewesen.

von Karsten Bär

Bei der vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Leipzig angeordneten Auflösung eines Rinderbestandes in Großbardau bei Grimma sind vergangene Woche 44 Tiere sofort getötet und einer Tierkörperbeseitigungsanlage zugeführt worden. Die Tiere seien aufgrund fehlender oder falscher Ohrmarken nicht zu identifizieren gewesen, erklärte Brigitte Laux,  Sprecherin des  Landratsamtes Leipzig. Es sei nach geltendem Recht nicht möglich diese Tiere einer Verwertung zuzuführen, ebenso wie sie ohne ordentliche Kennzeichnung und Herkunftsnachweis nicht weiter gehalten werden dürften. Grund hierfür seien Bestimmungen des Verbraucherschutzes und des Schutzes vor Seuchen. Weitere 33 Tiere, bei denen noch versucht worden war, sie eindeutig zu identifizieren, sollen nach dem Willen des LÜVA ebenfalls getötet werden. 72 Rinder, die ordnungsgemäß gekennzeichnet waren, sind im Zuge der Bestandauflösung nach Angaben der Behörde zum Marktpreis verkauft worden.

Im Zuge der Bestandsauflösung seien eine Reihe von Verstößen gegen die Haltungsbestimmungen und gegen den Tierschutz festgestellt worden, heißt es aus dem Landratsamt. Die Tiere hätten zum Teil einen vernachlässigten Eindruck gemacht, unbehandelte Wunden aufgewiesen sowie Anzeichen von Mangelernährung und Parasitenbefall gezeigt.

Verstöße

Im Zuge der Bestandsauflösung seien eine Reihe von Verstößen gegen die Haltungsbestimmungen und gegen den Tierschutz festgestellt worden, heißt es aus dem Landratsamt. Die Tiere hätten zum Teil einen vernachlässigten Eindruck gemacht, unbehandelte Wunden aufgewiesen sowie Anzeichen von Mangelernährung und Parasitenbefall gezeigt.

Die Vorwürfe weist Arnd Viehweg, der Halter des Bestandes, zurück. Der Nebenerwerbslandwirt beharrt darauf, dass seine Rinder weitgehend ordnungsgemäß registriert und auch regelmäßig geblutet worden seien. Für einige Tiere lägen Ohrmarken bereit, die noch nicht eingezogen werden konnten.  Viehweg wirft dem LÜVA vor, durch Anordnungen gegen ihn  die Betreuung des Bestandes erschwert zu haben. Das Amt habe nicht zur Kenntnis genommen, dass die Tiere extensiv und ganzjährig im Freien gehalten wurden und nicht wie Stallrinder behandelt werden können. Die Verwendung eines Betäubungsgewehres, das er als „Unverzichtbares Instrument“ zur Betreuung eines solchen Bestandes bezeichnet, sei ihm verboten worden. Das Zusammentreiben der Tiere – überwiegend Schottische Hochlandrinder – im Fangstand führe jedoch zu Panik und Verletzungen. „Das ist amtlich verordnete Tierquälerei“, behauptet Viehweg.

Empört zeigte sich der Halter, dass die Behörden sich bei der Auflösung seines Bestandes über eine Anordnung des Verwaltungsgerichtes Leipzig, die Maßnahme bis zur endgültigen rechtlichen Klärung aufzuschieben,  hinwegsetzte und Tiere von seinem Grundstück wegbrachte.

Pressesprecherin Brigitte Laux verweist auf das späte Eintreffen der gerichtlichen Verfügung. Die Tiere seien bereits auf dem Transporter gewesen. Sie würden nun an einem Schlachthof bis zur endgültigen Entscheidung gehalten. Angesicht der Haltungsbedingungen habe es der Tierschutz geboten, die Rinder weiter im Bestand zu lassen.

Verstöße gegen den Tierschutz wirft auch Viehweg den Behörden vor: Sie hätten Rinder mit viel zu hohen Dosierungen betäubt und ungeschützt in der prallen Sonne liegen lassen. Zudem seien nach Ende der Aktion zwei neugeborene Kälber ohne Mutter auf den Weiden gefunden worden, eines davon bereits tot.

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