Wildblumenstreifen am Feld. (c) imago

Neue Förderrichtlinie für Insektenschutz

Sachsen will mit einer neuen Förderrichtlinie seine Landwirte unterstützen. Gefördert werden unter anderem Blüh- und Brachestreifen sowie die partielle Mahd auf Grünland.

Mit einer neuen Förderrichtlinie will der Freistaat Landwirte sowie Umwelt- und Landschaftspflegeverbände unterstützen, die Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz von Insekten durchführen. Das Kabinett verabschiedete vergangene Woche die Richtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“ (FRL ISA/2021), die nach Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft tritt. Für dieses Jahr stehen 2,2 Mio. Euro zur Verfügung.

Förderung Blühstreifen

Über die Richtlinie gefördert werden auf dem Acker zum Schlag gehörende, über fünf Jahre ortsfeste Blüh- bzw. Brachestreifen am Schlagrand. Die Streifen müssen mindestens sechs Meter und dürfen maximal 20 Meter breit sein. Insbesondere müssen Überwinterungsstrukturen bestehen bleiben. Die Ansaatmischungen für die Blühstreifen werden vorgegeben. Die Förderung beträgt jährlich 909 €/ha für Blühstreifen und
jährlich 635 €/ha für Brachestreifen.

Förderung partielle Mahd

Ebenfalls gefördert wird die partielle Mahd auf Grünland. Dabei ist besonders insektenschonende Technik vorgeschrieben. Landwirte dürfen zukünftig zweimal jährlich mit einer längeren Nutzungspause mähen. Zugleich müssen bei jeder Mahd Grünlandstreifen als Überlebensraum für die Insekten ungenutzt bleiben. Unterstützt wird diese Maßnahme mit 702 €/ha im Jahr.


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Die Förderung finanziert sich aus dem Sonderrahmenplan „Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des Bundes und aus einer Kofinanzierung des Freistaates Sachsen aus eigenen Mitteln. Red


Die Richtlinie steht voraussichtlich ab 18. Februar bereit: kurzelinks.de/RL-Insektenschutz