Auf Bewährung: Zum ersten Mal wurde gegen einen Tierhalter rechtskräftig eine Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei verhängt. (c) Sabine Rübensaat

Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei

Unhaltbare Zustände im Stall: Zum ersten Mal droht einem Schweinehalter das Gefängnis. Sein Fehlverhalten hatte zum „Magdeburger Urteil“ geführt.

Bereits Anfang Juli erfolgte der Strafbefehl, erst jetzt wurde dieser Schlussstrich unter einen für die gesamte deutsche Schweinehaltung einschneidenden Vorgang bekannt: Das Amtsgericht Burg (Sachsen-Anhalt) verurteilte im Sommer einen Schweinehalter wegen Tierquälerei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Landgericht-Sprecher Dr.  Michael Steenbuck sagte der Bauernzeitung, es sei allein um die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer gegangen. Geahndet worden seien mit der Verurteilung wegen Tierquälerei massive Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in einer Anlage in Gladau bei Genthin. Dort waren im März 2014 bei einer amtlichen Kontrolle bei fast 100 Schweinen Krankheiten oder Verletzungen festgestellt worden. Nach Angaben der Kontrolleure fehlte es an ausreichend Mitarbeitern, um den Tierbestand täglich in Augenschein nehmen zu können. Somit unterblieb auch die unverzügliche Behandlung oder Nottötung kranker bzw. verletzter Tiere. Dem Betreiber seien die Zustände durch vorangegangene Kontrollen und Gespräche mit dem Stallpersonal bekannt gewesen, ohne dass er dagegen genug unternommen habe, hieß es.

Strafbefehl akzeptiert

Nach Informationen der Bauernzeitung handelt es sich bei dem Beklagten um den niederländischen Unternehmer Adrianus Straathof, der in mehreren Bundesländern große Zucht- und Mastanlagen betrieben hatte. Auf Nachfrage teilte das übergeordnete Landgericht Stendal mit, dass der Angeklagte den am 2. Juli zugestellten, rund 30 Seiten langen Strafbefehl akzeptiert habe und das Urteil damit am 26. Juli 2019 Rechtskraft erlangte. Das Strafverfahren wurde in schriftlicher Form auf Basis der Aktenlage geführt. Zu einer öffentlichen Hauptverhandlung mit Gerichtstermin wäre es erst gekommen, wenn der Beklagte den Strafbefehl abgelehnt hätte. Der Strafbefehl steht somit einer rechtskräftigen Verurteilung gleich, erklärte das Landgericht.

Der Landkreis Jerichower Land hatte nach den Durchsuchungen im Jahr 2014 bereits ein Berufsverbot gegen Adrianus Straathof wegen der Tierschutzverstöße erlassen, das 2016 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt wurde. In Zuge der Ermittlungen kam es Ende November 2015 auch zum sogenannten Magdeburger Urteil zu Kastenständen in der Sauenhaltung. Das Urteil in dem nichtöffentlichen Strafverfahren vom Juli war erst Ende Oktober durch die Polizeidirektion Magdeburg publikgemacht worden. Fi