Veränderte Vorschriften

Mehr rote Gebiete in Sachsen

Fotomontage © Sabine Rübensaat
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Trotz mehr Messstellen und aktuellerer Messwerte: Im Freistaat steigt der Anteil der Nitratkulisse auf ein Fünftel an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Grund dafür sind die veränderten Vorschriften des Bundes.

Morgen (30. November) tritt in Sachsen die novellierte Sächsische Düngerechtsverordnung in Kraft. Damit verbunden ist eine Ausweitung der sogenannten roten Gebiete auf 185.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (bisher: 130.600 ha). Der Anteil der Nitratkulisse im Freistaat steigt somit auf 20,5 % LF. Eine Phosphatkulisse wird weiterhin nicht ausgewiesen. Es bleibt bei der landesweiten Anwendung der erweiterten Abstandsregelung an Gewässern.

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Worauf ist die Ausweitung der Nitratkulisse zurückzuführen?

Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Ausweitung der Nitratkulisse auf die zwingende Anwendung der Neuregelungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes zurückzuführen ist. Denn eigentlich hätte sich die Kulisse durch eine deutlich vergrößerte Zahl an Messstellen (964 Messstellen statt 496 bei der Ausweisung 2020) und durch die Verwendung aktuellerer Messwerte verringert.

Der Rückgang um etwa 14 % der werde jedoch durch die vorgegeben Regeln überkompensiert. Vor allem der Wegfall der Emmionsmodellierung der Einbezug von Feldblöcken mit mindestens 20% Anteil (statt bisher 50%) in der Immissionskulisse und der Einbezug von Trinkwasserschutzgebieten mit mindestens einer roten Messstelle wirkten sich hier aus. Die Änderung der AVV GeA war notwendig geworden, weil die EU-Kommission die vorher angewandte Methodik als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen hatte.

157.842 ha Ackerland in Sachsen von Ausweisung als rotes Gebiet betroffen

Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) zeigte sich von der Ausweitung der roten Gebiete nicht überrascht. Dies sei so erwartet worden, hieß es aus der Geschäftsstelle. Aktuell laufe noch die gemeinsame Klage des SLB, Land schafft Verbindung Sachsen und der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen gegen die vorherige Düngerechtsverordnung. Dabei steht die Zuverlässigkeit der Messstellen und verwendeten Messwerte im Mittelpunkt. Ob die Klage auf die neue Düngerechtsverordnung ausgeweitet wird, müsse erst besprochen werden. Eine Rolle spielen könnte, dass 40.000 ha, die 2020 als rotes Gebiet ausgewiesen waren und Bewirtschaftungsbeschränkungen unterlagen, dies nach der neuen Verordnung nicht mehr sind.

Betroffen von der Ausweisung als rotes Gebiet sind in Sachsen mit der novellierten Düngerechtsverordnung 157.842 ha Ackerland. Hinzu kommen 24.512 ha Grünland und 2.690 ha sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen (z. B. Obst/Dauerkulturen, Rebflächen, Teich/Schilf).

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