Nach der Aufhebung der ASP-Sperrzone Lalendorf können auch die Schweinemäster Matthias und Hannes Streeb aus Lübsee aufatmen. © Gerd Rinas

Restriktionen in der ASP-Sperrzone Lalendorf vorzeitig aufgehoben

Die EU-Kommission hat die strengen Einschränkungen beim Verbringen von Schweinen aus dem ASP-Gebiet Lalendorf vom 15. Februar auf den 15. Januar verkürzt. Günstige Entwicklung ohne weitere ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab den Ausschlag.

Von Gerd Rinas

Die EU-Kommission hat die Beschränkungen in der ASP-Sperrzone Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar aufgehoben. Ein entsprechender Beschluss vom 12. Januar wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ursprünglich sollten die Sanktionen, die Brüssel nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15. November in einem Schweinemastbetrieb in Vogelsang bei Lalendorf im Zuge der Seuchenbekämfung verhängt hatte, bis zum 15. Februar gelten.

Seuchenschutz eingehalten

Laut Beschluss der Kommission habe Deutschland Ende 2021 der Kommission mitgeteilt, dass die ASP-Lage in der Sperrzone Lalendorf derzeit günstig und die Seuchenschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt worden seien. Aus diesen Gründen und weil unnötige Störungen des Handels vermieden werden sollten, hob die Kommission ihren Beschluss, der Sperrmaßnahmen bis zum 15. Februar vorsah, auf.

Tiere können uneingeschränkt verbracht werden

Mit der Ende der Sperrzone zum 15. Januar gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP. Schweinehaltende Betriebe können ihre Tiere uneingeschränkt verbringen und vermarkten. Seit Feststellung der Seuche in dem Schweinemastbetrieb am 15. November 2021 war dies nur stark eingeschränkt und unter strengsten Auflagen möglich. Vor allem in den Ferkelaufzuchtbetrieben stauten sich die Tiere in einem Umfang, der laut Anlagenbetreibern mit dem Tierwohl nicht mehr vereinbar war (Bauernzeitung 2/2021, „Brennpunkt“).

Schweinehalter können aufatmen

„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus erleichtert. Die Behörden, die auf die Verkürzung der Sperrmaßnahmen hingewirkt haben, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis zum Bundesagrarministerium, hätten sehr gut zusammengearbeitet. Dass es bisher keine weiteren ASP-Fälle bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gibt, seien fachliche Argumente für die Entscheidung seigewesen.

Seit November über 1.600 Proben untersucht

Seit in dem Mastbetrieb am 15. November ASP festgestellt worden war, wurden im Landesamt LALLF allein aus dem Landkreis Rostock etwa 1.100 Proben von Wildschweinen und 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht.

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