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Geflügelpest bei Neubukow ausgebrochen

In einem Legehennenbetrieb mit 3.000 Tieren bei Neubukow (Landkreis Rostock) ist die Geflügelpest H5N8 ausgebrochen. Noch heute soll der Bestand durch eine Spezialfirma gekeult werden.

Von Gerd Rinas

In einem Legehennenbetrieb bei Neubukow ist das Virus der Geflügelpest H5N8 festgestellt worden. Amtsveterinäre und die Tierärztin des Betriebes hatten Proben entnommen, nachdem der Geflügelhalter Krankheitssymptome bei den Tieren, Legedepression und schließlich hohe Tierverluste beobachtet hatte, teilte der Landkreis Rostock mit. Um den Betrieb mit 3.000 Tieren sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet mit Stallpflicht für Geflügel eingerichtet worden. Der von der Seuche betroffene Tierbestand bei Neubukow soll noch heute (16.11.) von Mitarbeitern einer Spezialfirma gekeult werden, so ein Sprecher des Landkreises auf Nachfrage.  

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus appellierte an die Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen hoch zu halten: „Leider ist eingetreten, was wir seit Wochen befürchten: Wir haben es mit einem aktiven Seuchengeschehen im ganzen Land zu tun.“ In Mecklenburg-Vorpommern sind mittlerweile vier von sechs Landkreisen von Geflügelpest betroffen. Erstmals festgestellt worden war das Vogelgrippevirus H5N5 bei einem verendeten Mäusebussard auf Rügen. Bei mehreren Wildvögeln wurde die Seuche ebenfalls nachgewiesen.


Schild, Rügen auf ein Schild, das auf ein Wildvogel-Geflügelpest Beobachtungsgebiet hinweist.

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Zwei Kraniche in der Luft, dahinter ein herbstlicher Wald.

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Laut Schweriner Agrarministerium wurde in Mecklenburg-Vorpommern Geflügelpest vor dem jüngsten Fall in Neubukow in einer Hausgeflügelhaltung in Zingst, Landkreis Vorpommern-Greifswald, und auf einem Hof in Ramin auf Rügen, amtlich festgestellt. Die Geflügelbestände mit 92 bzw. 200 Tieren wurden getötet.  In den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald gilt Stallpflicht. In dieser Woche wollen Agrarministerium und Landräte über das weitere Vorgehen beraten. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht, hieß es aus dem Schweriner Agrarministerium.


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Schild, Rügen auf ein Schild, das auf ein Wildvogel-Geflügelpest Beobachtungsgebiet hinweist.

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