Puten (Symbolbild). © imago/shotshop

Geflügelpest: Erneuter Fall in Vorpommern-Rügen

In einer Geflügelhaltung in Grammendorf ist Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Knapp 20.000 Puten sind betroffen. Der Landkreis richtete einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet ein.

Erneut ist das Geflügelpestvirus in einen Nutztierbestand in Melcklenburg-Vorpommern eingedrungen. Wie die Bauernzeitung auf Nachfrage beim Landkreis Vorpommern-Rügen erfuhr, handelt es sich bei dem jüngsten Ausbruch der Geflügelpest in Grammendorf um einen Putenmastbetrieb mit 19.700 Tieren. Der gesamte Bestand soll nun notgetötet werden, um die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen. Der Landkreis hat einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Genaue Angaben zu den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen sind in der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises veröffentlicht. Im gesamten Landkreis gilt Stallpflicht.

Sperrbezirk: Ställe sichern

Im Sperrbezirk sind die Geflügelhalter verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu ihren Haltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Gerätschaften oder Fahrzeuge die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. In Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen zudem keine lebend gehaltenen Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und Erzeugnisse von Geflügel und Federwild sowie Geflügelmist aus oder in den Bestand verbracht werden. Seit November 2020 ist Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern in neun gewerblichen und vier privaten Haltungen ausgebrochen. Betroffen sind alle sechs Landkreise. Der Seuche sind bisher mehr als 190.000 Legehennen, Puten und anderes Geflügel zum Opfer gefallen. ri