Symbolfoto (c) Susanne Gnauk

Geflügelpest in Nordwestmecklenburg: 7.300 Puten werden notgetötet

In einer gewerblichen Putenhaltung bei Glasin im Landkreis Nordwestmecklenburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. 7.300 Tiere müssen nun notgetötet werden.

In einer gewerblichen Putenhaltung mit ca. 7.300 Tieren ist am Dienstagabend Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Probenuntersuchungen im Nationalen Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten den Subtyp H5N8, teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg heute mit.

Geflügelpest in NOrdwestmecklenburg: Teilbestand war bereits schlachtreif

Am Montag waren in einem schlachtreifen Teilbestand mit 3.500 Tieren erhöhte Verluste und Krankheitsanzeichen aufgetreten und daraufhin Tierkörper zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock eingesandt worden. Dort war das Influenza-A-Virus des Subtyps H5 festgestellt worden. Die Planungen für die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sind angelaufen.Wie das Virus in den Stall gelangen konnte, ist bisher nicht geklärt, die Ermittlungen laufen. Um den Seuchenherd wird ein Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km eingerichtet. Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in Anlagen zu halten, die gegen Wildvögel gesichert und überdacht sind.

Im Beobachtungsgebiet Kontakt zu Wildvögeln unterbinden

Im Beobachtungsgebiet und im gesamten Landkreis haben Tierhalter sicherzustellen, dass der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, insbesondere zu -enten, -gänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind auszuzäunen. Sofern das durch die Tierhalter nicht sichergestellt werden kann, ist das Geflügel (außer Tauben) auch hier in geschlossenen Ställen oder Wildvogel sicheren Volieren zu halten. ri