Extreme Trockenheit: Minister prüft Hilfen für Landwirtschaft
Wegen der extremen Trockenheit der vergangenen Monate hat Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus (SPD) am 21. Mai die „AG Dürre“ einberufen. Was bedeutet das für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Arbeitsgemeinschaft „AG Dürre“ besteht aus Vertretern des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der Landesforschungsanstalt MV und Mitarbeitenden des Ministeriums. Ziel sei es, sich zunächst einen Überblick über die Situation zu verschaffen, so Minister Backhaus.
Trockenstes Frühjahr verhindert Pflanzenwachstum
Zwar sei es noch zu früh, um von einer Naturkatastrophe zu sprechen, doch die Situation für die Agrarbetriebe sei besorgniserregend. Im Moment sehe es so aus, als sei es das trockenste Frühjahr seit Aufzeichnung der Wetterdaten, so Backhaus.
Es fehlen verbreitet im Land bis zu 100 Liter Wasser pro Quadratmeter. In großen Teilen von Mecklenburg-Vorpommern sind die Böden bis in eine Tiefe von 1,80 m fast ausgetrocknet. Nur auf den besseren Böden, die höhere Ton- und Schluffanteile haben, ist in tieferen Schichten noch Bodenwasser für das Wachstum der Winterungen verfügbar. Besonders der Oberboden in einer Tiefe von 25 cm ist im gesamten Land absolut trocken. Daher leiden besonders die später im Frühjahr gesäten Sommerungen unter Wassermangel. Selbst wenn in den nächsten Tagen ausreichend Niederschläge kämen, sind die Trockenschäden auf den leichteren Standorten bereits irreversibel.
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Missernte droht bei weiterer Dürre in Mecklenburg-Vorpommern
Fallen in den nächsten zwei bis drei Wochen keine nennenswerten Niederschläge, droht eine Missernte. Aktuell werden bei vielen Praktikern Erinnerungen an die Dürre von 2003 und die Missernte von 2018 wach. Einige Betriebe tilgen derzeit noch die Dürreausgleichskredite von 2018.
Je nach aktueller Situation und weiterer Entwicklung werde daher geprüft, wo Hilfemaßnahmen notwendig sind und wie diese ausgestaltet werden können. Abhängig sei dies von den jeweiligen Gegebenheiten, auf die reagiert werden müsse, wie z. B. dann, wenn Futtermangel drohe, betont Minister Backhaus.
Nachfolgende Maßnahmen werden laut Backhaus geprüft:
- Stundung der Pachtzinsen für die Pacht landeseigener Flächen
- Herabsetzung der Steuer-Vorauszahlungen oder Stundung fälliger Steuerzahlungen (das Finanzministerium sei bereits informiert)
- Flexibilisierung der beiden AUKM-Programme 525 und 526 Extensive Dauergrünlandnutzung mit der Möglichkeit des Variantenwechsels zwischen Mahd und Beweidung
- Außerdem werde eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von konventionellem Futter bei Ökobetrieben geprüft. Dafür sei eine Einzelantragstellung notwendig
Dürrehilfe für Landwirte: Wann fließen die Ausgleichszahlungen?
Allerdings könnten die Ausgleichszahlungen erst nach Eintreten eines Schadereignisses gezahlt werden. Je nach Betroffenheit können diese Zahlungen durch den Bund und/oder die Länder und/oder die EU erfolgen.
Mit dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Dürrehilfe wurde auf Bundesebene die administrative Grundlage dafür geschaffen, im Falle von Schadensereignissen, die einen wesentlichen Teil des Bundesgebiets betreffen, schnell Hilfe für die betroffenen Betriebe zu veranlassen. Hierzu muss dem Bund auf politischer Ebene ein entsprechendes Schadensereignis (auch länderübergreifend) angezeigt und finanzielle Hilfe erbeten werden. Bisher hat dies noch kein Bundesland getan, unter anderem, da noch keine eindeutige Abschätzung der Schadenshöhe möglich ist.
Backhaus: „Was wir jetzt brauchen, ist Regen, Regen, Regen“
„Ganz konkret sorgen wir aber mit der Auszahlung von 88 Mio. Euro für AUKM bis zum 30. Juni 2025 für Liquidität in den Betrieben. Das sind 2 Mio. Euro mehr als 2024, da sich die Zahl der Antragsteller bei der moorschonenden Stauhaltung erhöht hat. Was wir jetzt brauchen, ist Regen, Regen, Regen“, so Agrarminister Backhaus.

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