Die BVVG verwaltet in Mecklenburg-Vorpommern noch 38.000 ha LF. Davon werden zum 1. Oktober 10.000 ha pachtfrei. 7.300 ha werden erneut verpachtet, 2.700 ha öffentlich ausgeschrieben und zum Höchstgebot verkauft. (c) Gerd Rinas

BVVG: Wasser und Boden stärker im Fokus

Die BVVG will durch besondere Bewirtschaftungskriterien bei der Flächenverpachtung in ökologisch sensiblen Gebieten zum Schutz von Trink- und Grundwasser beitragen. Davon könnten besonders Ökobetriebe profitieren.

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft will in ausgewählten Pilotprojekten Flächen in ökologisch sensiblen Gebieten nach zusätzlichen Schutzkriterien für Wasser und Boden verpachten. „Nach dem Pilotprojekt zur Reduzierung des Nitrateintrags in der Region Neubukow, Landkreis Rostock (Bauernzeitung 2/2020, S. 11), werden wir demnächst zwei ähnliche Projekte in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg anschieben“, bestätigte Johann Jakob Nagel, Leiter der BVVG-Niederlassung in Schwerin, gegenüber der Bauernzeitung.

Viel Potenzial

Vorgesehen sei die Verpachtung von Flächen in Losgrößen von 20 – 25 ha LF. Dies seien zwar „kleine Schritte“ zur Sicherung von sauberem Trink- und unbelastetem Grundwasser. Viel größere Flächenlose ließen die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze aber nicht zu, so Nagel. Wie beim Pilotprojekt in Neubukow sollen die regionalen Zweckverbände und das Agrar- und Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Partner mit ins Boot geholt werden. Die Ausschreibung für die Verpachtung von 32 ha landwirtschaftliche Fläche östlich von Neubukow richtete sich ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Die Laufzeit des abgeschlossenen Pachtvertrags beträgt sechs Jahre, mit der Option, um drei Jahre zu verlängern, wenn alle Kriterien zum Trinkwasserschutz eingehalten werden.

Nach diesem Modell, so Nagel, wäre auf weiteren Flächen ein effektiver Schutz von Wasser und Boden möglich. „Nach bisherigem Stand sind von den noch im BVVG-Eigentum in Mecklenburg-Vorpommern befindlichen Flächen etwa 6.000 ha nitratbelastet (rot) und rund 7.000 ha Trinkwasserschutzzonen 2. Wenn man die Karten dieser Gebiete übereinander legt, sieht man, dass sich 1.300 ha Fläche überschneiden. Dort gelten also sowohl Bewirtschaftungseinschränkungen für rote und Trinkwasserschutzzone 2-Gebiete. Diese Flächen bieten sich geradezu für eine Verpachtung nach besonderen ökologischen Schutzkriterien an“, so Nagel. Er hoffe, dass BVVG, Landesministerium, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Natur und kommunale Wasserversorger enger bei der Vorbereitung solcher Projekte zusammenarbeiteten. „Wir sind für schnelle Lösungen bereit“, betonte der Niederlassungsleiter.

Noch 38.000 Hektar in BVVG-Hand

Nach seinen Angaben verwaltet die BVVG in Mecklenburg-Vorpommern noch 38.000 ha LF. Davon werden zum 1. Oktober 10. 000 ha pachtfrei. 7.300 ha werden erneut verpachtet, davon 3.000 ha beschränkt ausgeschrieben an tierhaltende Betriebe, Öko- und Gartenbaubetriebe sowie Junglandwirte. 2.700 ha werden durch öffentliche Ausschreibungen zum Marktwert verkauft. Dieses Verfahren wird sich in den nächsten Jahren bis 2030 wiederholen, mit einer Veränderung: Durch den Bodenverkauf und die geplante Abgabe von rund 8.300 ha LF zur Sicherung des Nationalen Naturerbes nimmt der Flächenfonds, der zur Verpachtung zur Verfügung steht, von Jahr zu Jahr ab.

Nachfrage ungebrochen

„Die Nachfrage beim Bodenkauf ist ungebrochen, regional aber unterschiedlich. Kaufinteressenten sind zu fast hundert Prozent ortsansässige Betriebe“, unterstrich Nagel. Zum Verkauf kämen im Mittel Lose mit sieben Hektar, verpachtet würden durchschnittlich elf Hektar pro Los, wobei „15 Hektar grundsätzlich die Obergrenze“ seien, von einzelnen Flurstücken abgesehen.

Das jüngste Gerichtsurteil zum Ende der Verpflichtung zur Selbstbewirtschaftung von Flächen, die nach dem Ausgleichsleistungsgesetz erworben wurden (Bauernzeitung 27/2020, S. 49), sieht der Niederlassungsleiter gelassen. „Diese Verpflichtung zur Selbstbewirtschaftung begünstigt wirtschaftende Betriebe gegenüber jenen, die Boden kaufen, um ihn weiterzuverpachten. Ich gehe davon, dass die Vertragsklausel zur Selbstbewirtschaftung, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, vor dem Berufungsgericht Bestand haben wird,“ so Nagel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach dem Ausgleichsleistungsgesetz 125 000 ha LF in 1.900 Kaufverträgen an Pächter veräußert. ri