Am 28. Januar wollen Landwirte aus ganz MV in Schwerin für Transparenz bei der Senkung der Nitratbelastung im Grundwasser demonstrieren. © Gerd Rinas

Bauernverband kündigt Großdemo am 28. Januar in Schwerin an

Präsident Kurreck kritisiert Beschwerde des Schweriner Agrarministeriums gegen Gerichtsurteil zur MV-Düngeverordnung. Landwirte fordern Überprüfung zweifelhafter Grundwassermessstellen: „Bei nitratbelastetem Grundwasser muss eindeutig nachgewiesen werden, dass Landwirte Verursacher sind.“

Von Gerd Rinas

Landwirte aus ganz Mecklenburg-Vorpommern wollen am 28. Januar in Schwerin für einen fairen Umgang bei der Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser demonstrieren. Das kündigte Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes MV, heute vor der Presse in Köchelstorf, Landkreis Nordwestmecklenburg, an.

nachweis bisher schuldig geblieben

„Wir fordern seit langem, dass die Auswahl der Messstellen überprüft wird. Wenn Landwirte mit Düngungseinschränkungen beauflagt werden sollen, muss vorher plausibel nachgewiesen werden, dass Nitratbelastungen im Grundwasser auf die Flächenbewirtschaftung durch die Landwirte zurückgehen. Diesen Nachweis ist das Landwirtschaftsministerium bisher schuldig geblieben“, betonte Kurreck. Der Präsident zeigte sich erstaunt über den Umgang des Schweriner Landwirtschaftsministeriums mit dem Urteil des Oberverwaltungsgrichts (OVG) Greifswald zur Düngelandesverordnung vom Dezemeber 2020. Das Gericht hatte die Landesverordnung für unwirksam erklärt. „Ich hätte Respekt und Demut vor dem Urteil erwartet“, sagte Kurreck.

„gewisse Herablassung und Ignoranz“

Stattdessen sei die Reaktion von „einer gewissen Herablassung und Ignoranz“ geprägt gewesen. Statt Stützmessstellen auszuweisen, wie vom Gericht gefordert, habe das Ministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Parallel dazu wurde der Entwurf einer Düngeverordnung auf den Weg gebracht, der die Bedingungen für die Landwirtschaft drastisch verschlechtert. „Ich bin entsetzt, wie man so den Auftrag des Gerichts nicht verstehen kann oder will“, sagte der Bauernpräsident.

Detlef Kurreck. © Gerd Rinas

Von diesem Umgang „enttäuscht“

Der Bauernverband sei in die Arbeit an dem jüngsten Düngeverordnungsentwurf nicht eingebunden. Der Wortlaut sei erst seit Donnerstag voriger Woche bekannt, als dem Verband der Entwurf in der Verbändeanhörung zugeschickt worden war. „Wir sind von diesem Umgang enttäuscht“, ließ Kurreck durchblicken. Desungeachtet werde der Verband Stellung beziehen und die fachlichen Differenzen aufzeigen. „Wir werden gleichzeitig versuchen, politisch Einfluss zu nehmen, um diese neue Düngelandesverordnung zu verhindern“, kündigte Kurreck an.

Fast die Hälfte der Flächen rotes Gebiet?

Nach dem jetzt erarbeiteten DÜV-Entwurf könnten 46 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) in MV wegen zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers als rote Gebiete ausgewiesen werden, hatte das Ministerium in der vorigen Woche auf Anfrage bestätigt. Zur „Vermeidung von Regelungslücken“ könnte – laut Ministerium – gemäß Bundesdüngeverordnung die nitratbelastete Gebietskulisse pauschal sogar auf 77 % der LF steigen. Diese Angabe wies der Bauernverbandspräsident heute zurück. Laut Kurreck gäbe es gar keine roten Gebiete in MV, wenn hier die Düngeverordnung des Bundes gelten würde.

Verordnung vom Dezember 2020 gilt weiter

In der Düngelandesverordnung vom Dezember 2020 waren 13 % der LF als rot eingestuft worden. Diese Verordnung gilt weiter, obwohl das Oberverwaltungsgericht sie für unwirksam erklärt hat. Die vom Schweriner Landwirtschaftsministerium eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. Sie endet, wenn das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde entschieden hat. Wann das der Fall sein wird, ist derzeit offen. Was es auf der Pressekonferenz sonst noch Neues gab, lesen Sie im nächsten Heft.