Milliarden-Schock für Landwirte: Was die GAP nach 2027 für Betriebe im Osten bedeutet
Die neuen Haushaltspläne der EU sehen bei der GAP nach 2027 eine massive Umverteilung der Gelder vor. Degression und Kappung der Direktzahlungen könnten die Existenz vieler Agrargenossenschaften bedrohen. Lesen Sie, warum dieser Schritt nicht nur in Ostdeutschland für Aufruhr sorgt.
Ein Aufschrei geht durch Europa – die EU-Kommission hat ihre Haushaltspläne ab 2028 vorgestellt und niemand ist zufrieden. Der Haushalt soll sich von 1,2 Billionen Euro (eine Zahl mit zwölf Nullen) fast verdoppeln – auf 2 Billionen Euro. Und während bisher ein großer Anteil des Geldes in Agrar- und Regionalfördertöpfe floss, soll das Geld künftig vor allem in die Verteidigung, in außenpolitische Maßnahmen und in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fließen.
GAP nach 2027: Nur noch 80 Prozent
Für die Landwirtschaft kommen diese Vorschläge einem Erdbeben gleich. Im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sollen für den Zeitraum 2028 bis 2034 für die Landwirtschaft mindestens 300 Mrd. Euro reserviert sein. Das entspricht etwa 80 % der bisherigen Finanzausstattung der GAP (Gemeinsamen
Agrarpolitik). Zwei Worte spielen künftig eine herausragende Rolle: Degression und Kappung.
EU-Haushalt: Degression und Kappung
Das bedeutet: Die Direktzahlungen sollen künftig entsprechend den Flächen gekürzt werden. Je mehr Hektar bewirtschaftet werden, desto stärker die Kürzung. Die absolute Kappungsgrenze ist bei 100.000 Euro geplant. Das hieße, kein Betrieb würde künftig mehr als 100.000 Euro aus Brüssel an flächenbezogenen Zahlungen erhalten. Große Betriebe – wie es sie insbesondere in Ostdeutschland gibt – müssten bei der GAP nach 2027 mit schmerzhaften Einbußen rechnen.
GAP nach 2027: Betriebe in Ostdeutschland benachteiligt
Ganz überraschend kommen die Pläne nicht. Die ostdeutschen Agrarpolitiker hatten diese Entwicklung geahnt und bereits im Januar ein Positionspapier an den neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen geschickt. Darin forderten sie eine „faire Agrarförderung, die kleine Betriebe nicht bevorzugt, sondern unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe mit ökologischer und sozialer Tragfähigkeit fokussiert“. Die Realität sieht jetzt anders aus.
SMS an Agrarkommissar Hansen
Und auch Sachsen-Anhalts Agrarminister Sven Schulze (CDU), der zuletzt immer seine freundschaftlichen Beziehungen zu Hansen betont hatte – die beiden saßen mehrere Jahre gemeinsam im EU-Parlament –, kritisiert den Entwurf als „inakzeptabel“. Er habe seinem Freund per SMS seinen Unmut mitgeteilt. Ob das was bringt?
Nachteile für Agrargenossenschaften
Fakt ist: Sollten die Pläne so beschlossen werden, wären Agrargenossenschaften besonders benachteiligt. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Genoverband äußern erhebliche Bedenken. Die Vorschläge könnten zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik führen und einen Flickenteppich aus uneinheitlichen Standards und Rahmenbedingungen schaffen.
Kürzung: Deckelung der Direktzahlungen
Die finanzpolitischen Kürzungen und die radikale Deckelung der Direktzahlungen gefährden die Planungssicherheit der Betriebe und die Existenz vieler Agrargenossenschaften. Die Vorschläge berücksichtigen nicht ausreichend die besondere Struktur von Agrargenossenschaften als kooperative Mehrfamilienbetriebe. Eine finanzielle Benachteiligung dieser Zusammenschlüsse würde die Bemühungen zur Förderung des Generationswechsels konterkarieren.
EU-Haushalt: So geht es weiter
Jetzt werden zähe Verhandlungen erwartet, bis der neue Haushalt steht. Die Vorschläge werden in den EU-Ländern und im EU-Parlament beraten. Dann muss das EU-Parlament durch eine Mehrheitsentscheidung zustimmen, die EU-Länder müssen den Haushalt einstimmig annehmen. Wichtigstes Ziel für die Agrargenossenschaften: Die Kriterien für Direktzahlungen sollten immer auf das einzelne Mitglied abgestellt werden, da hinter diesen Genossenschaften keine anonymen Investoren, sondern engagierte Landwirte stehen.

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