Symbolbild (c) Sabine Rübensaat

Investitionsförderung: Neuer Aufruf läuft

Das sächsische Landwirtschaftsministerium hat einen weiteren Aufruf zur Einreichung von Investitionsförderanträgen gestartet.

Bis zum 30. Juni können Betriebe der Landwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus auf Grundlage der Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“ (RL LIW/2014) Unterstützung für ihre Investitionen beantragen.

Als Budget stehen für diesen Aufruf 14,4 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Vorhaben der Tierhaltung, der pflanzlichen Erzeugung und der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Möglich ist dies, weil die EU die aktuelle Förderperiode verlängert und für die Übergangszeit bis einschließlich 2022 weitere Mittel bereitstellt.


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Zu beachten ist, dass auch die Obergrenze von 3,0 Mio. Euro maximal förderfähigem Investitionsvolumen weiterläuft. Das heißt, Betriebe, die dieses Volumen von 2014 bis jetzt bereits ausschöpft haben, erhalten keine Förderung mehr. Ob dies auch für 2022 so gilt, ist noch offen. Weiterhin ist die Förderung von Investitionen in die Tierhaltung nur noch zu Premiumbedingungen möglich, wenn in die Haltungsbedingungen eingegriffen wird.