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Bodenkauf wird in Sachsen teurer

Für Landwirte und Häuslebauer in Sachsen wird der Grunderwerb teurer: Ab 2023 soll im Freistaat der Steuersatz darauf um zwei Prozentpunkte auf 5,5 % steigen.

Die Steuererhöhung ist Teil des Kabinettsbeschlusses vom vorigen Mittwoch zum Doppelhaushalt 2023/2024. Sie soll neben anderen Mehreinnahmen der Finanzierung des Rekordetats in Höhe von rund 48,5 Mrd. Euro dienen.

Bislang hat Sachsen neben Bayern den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz mit 3,5 %. Am höchsten ist dieser derzeit u. a. in Thüringen und Brandenburg mit 6,5 %. In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin werden sechs Prozent fällig, in Sachsen-Anhalt sind es aktuell fünf Prozent.

In den meisten Bundesländern der größte Posten der Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist seit 1. Januar 2006 Ländersache und in den meisten Bundesländern zugleich der größte Posten der Kaufnebenkosten. Seither haben 14 von 16 Bundesländern diesen Steuersatz erhöht – einzig Bayern und Sachsen sind bzw. waren bislang die Ausnahme.

Grundsätzlich sind die Länder Empfänger dieser Steuer. Sie können die Einnahmen aber an die jeweilige Kommune weiterreichen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und muss beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder Grundstückanteils vom Käufer bezahlt werden. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. red

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