Bei einer verendeten Saatgans wurde in Wittenberg die Geflügelpest festgestellt. (c) Imago/blickwinkel

Geflügelpest im Landkreis Wittenberg

Die Geflügelpest ist bei einer verendeten Saatgans in der Lutherstadt Wittenberg amtlich bestätigt worden. Eine allgemeine Stallpflicht für Nutzgeflügel soll es im Kreisgebiet aber nicht geben.

Seit heute ist es offiziell: Im Landkreis Wittenberg gibt es einen Ausbruch von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Am Dienstag erreichte der abschließende Befund zur Untersuchung einer Saatgans das Veterinäramt der Wittenberger Kreisverwaltung. Diese war in der Vorwoche tot in der Weinbergstraße in der Lutherstadt Wittenberg aufgefunden worden. Nach einem positiven Test beim Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt bestätigte gestern auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems das Untersuchungsergebnis.

Stallpflicht nur im Beobachtungsgebiet

Laut dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Landkreisverwaltung wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde daraufhin festgestellt und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst die Kernstadt der Lutherstadt Wittenberg, den Bereich Brückenkopf sowie die Ortsteile Reinsdorf und Dobien. In diesem Gebiet gilt entsprechend der amtlichen Anordnung die Stallpflicht für Geflügel.

Konkret bedeutet dieser Fall von Geflügelpest für Nutztierhalter: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Schutzvorrichtung. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Außerdem dürfen für die Dauer von 15 Tagen keine dort gehaltenen Vögel aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Darüber hinaus haben Hunde- und Katzenhalter sicherzustellen, dass diese im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Allgemeinverfügung nach Geflügelpestfall

Für den Rest des Landkreises gilt laut der Veterinärbehörde vorerst keine Stallpflicht wegen dieses Falles von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Geflügelausstellungen bleiben weiterhin möglich, allerdings ordnete der Landkreis eine tierärztliche Untersuchung aller ausgestellten Tiere an. Weitere Anordnungen können erlassen werden, soweit die Entwicklung der Tierseuchenlage es erforderlich macht.

Amtstierarzt Dr. Thomas Moeller erließ eine Allgemeinverfügung für den gesamten Landkreis Wittenberg zu erlassen. Diese verpflichtet alle Geflügelhalter zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel soll darin jedoch nicht enthalten sein.

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