Angekündigtes Geld für die Wiederaufforstung unterliegt vorerst der Haushaltsperre. (c) IMAGO / Norbert Neetz

Ausgabensperre im Bundeshaushalt: Kalamität im Haushalt

Auf das Karlsruher Urteil zum Klimafonds folgte umgehend eine Ausgabensperre. Von ihr sind auch die Schlüsselprojekte des Landwirtschaftsministeriums betroffen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umschichtung ungenutzter Corona-Reserven in den Klima-und Transformationsfonds (KTF) für grundgesetzwidrig erklärt hat, stehen auch im Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums vermutlich weitreichende Kürzungen an. Nach den zu Wochenanfang vorliegenden Informationen werden vor allem die Förderprogramme im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) in Mitleidenschaft gezogen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) mahnte umgehend an, dass alle bereits begonnenen und konkret geplanten Maßnahmen fortgesetzt werden müssten. Alarmiert reagierten die Waldeigentümer (AGDW). Die beteiligten Ministerien müssen nun dringend gemeinsam eine Finanzierungslösung suchen, um die Förderung der Wiederaufforstung zu sichern.

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Ausgabensperre im Bundeshaushalt und die Folgen

Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner nach dem Karlsruher Urteil verhängte Ausgabensperre für den KTF betrifft neben den 120 Mio.€ zur Förderung der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Rahmen der GAK auch 80 Mio.€ für ein Förderprogramm zugunsten von Kleinwaldbesitzern. Diese Mittel sollten aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz kommen, das wiederum aus dem KTF gespeist werden sollte. Fraglich sind damit auch die Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren. Dafür sollten aus dem ANK 1 Mrd.€ zur Verfügung gestellt werden.

Am Dienstag, den 14. November 2023, stellte das Finanzministerium klar, dass für das laufende Jahr keine Ausgabensperre besteht, eingeplante Mittel also abgerufen werden können. Bestehende Verbindlichkeiten würden eingehalten. Vorerst dürfen aber keine neuen Verpflichtungsermächtigungen für mehrjährige Vorhaben eingegangen werden, „um weitere Vorbelastungen für kommende Haushaltsjahre zu vermeiden“, wie es hieß. Betroffen sind die Einzelpläne aller Bundesministerien, ausgenommen nur die Verfassungsorgane wie der Bundestag.

Fehlende 60 Milliarden Euro

Insgesamt fehlen dem KTF nach dem Karlsruher Urteil 60 Mrd.€, die größtenteils verplant sind. Betroffen sind davon auch industrielle Ansiedlungen in Ostdeutschland, etwa die geplante Chipfabrik in Sachsen-Anhalt. Die Bundesregierung hat die Mittel, die nicht wie vorgesehen zur Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch genommen worden waren, umgewidmet und über einen Nachtragshaushalt dem heutigen Klima- und Transformationsfonds zugeordnet. Dagegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken, unter anderem vom Bundesrechnungshof. Knapp 200 Abgeordnete von CDU und CSU klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihrer Beschwerde gaben die Karlsruher Richter statt.

Am Dienstag hörte der Haushaltsausschuss des Bundestages Sachverständige nach ihrer Einschätzung an, ob trotz des Urteils der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Davon hinge auch ab, ob die zuletzt teilweise zurückgenommenen Kürzungen an der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) überhaupt wirksam werden können. Die Experten waren sich nicht einig. Die abschließenden Haushaltsberatungen wurden erst einmal verschoben. (red/AGE)

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