Sachsen-Anhalt

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neue Verfügung

Der Asiatische Laubholzbockkäfer befällt nahezu alle einheimischen Laubbäume. (c) LLG
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Der Asiatische Laubholzbockkäfer treibt seit Jahren sein Unwesen im Magdeburger Stadtteil Rothensee sowie im ländlichen Umland. Jetzt ist die Quarantänezone verkleinert worden.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) trat in Sachsen-Anhalt erstmalig 2014 im Magdeburger Stadtteil Rothensee auf. Eingeschleppt wurde der Holzschädling vermutlich mit Bau- und Verpackungsholz. Von dem aus Asien stammenden Quarantäneschädling geht ein enormes Schadpotenzial aus, denn er befällt nahezu alle einheimischen Laubgehölze. Der Fraß der Larven des Käfers in der Wirtspflanze bringt diese letztendlich zum Absterben. Aufgrund der von dem Schädling ausgehenden Gefahr für den Laubholzbestand ist der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) als sogenannter prioritärer Schadorganismus eingestuft.

Asiatischer Laubholzbockkäfer muss weg

Auf Grundlage europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen richtete die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) eine Quarantänezone (abgegrenztes Gebiet) ein und erließ eine Allgemeinverfügung. Damit ordnete die LLG Maßnahmen an, deren Ziel es ist, den Asiatischen Laubholzbockkäfer im betroffenen Gebiet auszurotten und seine Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Unter anderem wird seit 2014 durch die LLG und weitere Partner ein intensives Monitoring durchgeführt. Ein bestätigter ALB-Befall bedeutet die Anordnung der Fällung aller zu den spezifizierten Wirtspflanzen des Käfers zählenden Gehölze im Umkreis von 100 m.

Die Zahl der bestätigten Befallsfunde im Monitoring geht seit einiger Zeit zurück. Infolgedessen hat die LLG am 19. Oktober 2021 eine geänderte Allgemeinverfügung über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen. Die Allgemeinverfügung betrifft Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreise Jerichower Land und Börde. Zu den hier tangierenden Gemarkungen zählen Barleben, Biederitz, Gerwisch, Glindenberg, Hohenwarthe, Lostau, Lostau-Hohenwarthe und Wolmirstedt.

Allgemeinverfügung der LLG: Was ist neu?

Nach Angaben von Christian Wolff, zuständiger Dezernatsleiter der LLG, verkleinert sich die Quarantänezone im Nordosten Magdeburg jetzt deutlich. Dies sei möglich geworden, weil der Asiatische Laubholzbockkäfer in diesem Bereich in den vergangenen vier Jahren trotz intensiven Monitorings nicht nachgewiesen wurde. Zwar führen der Fang eines Käfers in einer Lockstofffalle im August 2021 nördlich des Neustädter Sees sowie Funde aus dem vorigen Jahr zu einer geringfügigen Ausweitung des abgegrenzten Gebietes. Insgesamt reduziert sich die Fläche der Quarantänezone jedoch von rund 61 km² auf etwa 49 km². „Wir werten diese Entwicklung als deutlichen Erfolg der Bemühungen und Maßnahmen in den vergangenen Jahren“, sagte Wolff.

Eine Erleichterung für die Bevölkerung wird die neue Allgemeinverfügung im Hinblick auf das bisher in der gesamten Quarantänezone geltende Nachpflanzverbot für die spezifizierten Wirtspflanzen des Käfers bringen. Dieses Nachpflanzverbot beschränkt sich nun nur noch auf die unmittelbaren Fällungszonen (Umkreis von 100 m um einen Fundort), die separat ausgewiesen wurden.

Kontroll- und Anzeigepflicht bleiben bestehen

„Durch den diesjährigen Fallenfang ist die Quarantänezone allerdings auch weitere vier Jahre, bis zum 9. August 2025, aufrechtzuerhalten“, teilte Wolff weiter mit. Damit blieben für die Bürgerschaft in dem betroffenen Gebiet auch einschränkende Regelungen bestehen. Nach wie vor gelte in der Quarantänezone eine Kontroll- sowie Anzeigepflicht auf Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer. Zusätzlich überprüfen die Mitarbeitenden der LLG mindestens einmal jährlich die Laubgehölze in der Quarantänezone auf Anzeichen eines Käferbefalls. Hierfür bestehe ein Betretungsrecht für die Grundstücke im Gebiet.

„Unser oberstes Ziel ist und bleibt die Ausrottung des Asiatischen Laubholzbockkäfers. Eine Ausbreitung muss mit allen vorhandenen Möglichkeiten verhindert werden“, sagte Christian Wolff. Aus diesem Grund seien beabsichtigte Fällungen und Pflanzungen von Laubgehölzen innerhalb der Quarantänezone nach wie vor rechtzeitig bei der LLG anzuzeigen. Zudem dürfen Laubgehölze und Baumschnitt spezifizierter Pflanzen nicht aus dem abgegrenzten Gebiet verbracht werden. Es stünden Sammelplätze im Gebiet zur Verfügung, an denen Kleinstmengen von Baumschnitt abgegeben werden können.

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Mithilfe nötig

„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der getroffenen Regelungen und um ihre Mithilfe. Nur so werden wir die Bedrohung des Laubbaumbestandes durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer im Gebiet nachhaltig beseitigen können“, erklärte Wolff abschließend. Hinweise zum Asiatischen Laubholzbockkäfer können per Telefon (03471) 334253 und Mail (ALB@llg.mule.sachsen-anhalt.de) an die Landesanstalt gemeldet werden. Die aktualisierte Allgemeinverfügung und weitere Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer sind auf der Internetseite der LLG unter www.llg.sachsen-anhalt.de abrufbar.

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