Die extensive Weidehaltung ist förderlich für artenreiches Grünland, aber nur wenig rentabel. (c) Sabine Rübensaat

Anpassung GAP-Regeln: Für Grünland drei neue Öko-Regelungen

Wenn die Agrarminister am 21. November 2023 in ihrer Sonderkonferenz über die Anpassung der GAP-Regeln sprechen, müssen sie beim Grünland kräftig nachbessern. Ein Positionspapier von 13 Fachverbänden macht dafür Vorschläge für die Praxis.

Ein Bündnis von Fachverbänden fordert von der Sonderkonferenz der Agrarminister (AMK) drei zusätzliche Ökoregelungen für die Stärkung der Grünlandwirtschaft einzuführen. Dies sei für die Erhaltung des Dauergrünlandes dringend notwendig. Aus Sicht des in Nauen ansässigen Deutschen Grünlandverbandes (DGV) und seiner Unterstützer gilt das unabhängig davon, ob die Bewirtschaftung konventionell oder ökologisch erfolgt. Gemeinsam schlagen sie deshalb vor, die Ökoregelungen für das Grünland zu erweitern.

In ihrem Positionspapier, das der Redaktion vorliegt, nehmen sie 13 Fachverbände zunächst Stellung zu den vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgeschlagenen beiden neuen Ökoregelungen. Geht es nach Bundesminister Cem Özdemir, gibt es ab 2025 Geld für das emissionsarme Ausbringen von Wirtschaftsdünger sowie die extensive Grünlandnutzung mit höchstens zwei Schnitten pro Jahr.

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GAP: Grossteil der Betriebe mit Grünland einbeziehen

Die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger dient aus Sicht der Grünlandverbände dem Klima- und Gewässerschutz. Daher erwarten sie eine große Akzeptanz in den Betrieben. Der Vorschlag, Dauergrünland höchstens zwei Mal im Jahr zu mähen, kann nach ihrer Einschätzung auch bei unterschiedlichen Bewirtschaftungsintensitäten in Anspruch genommen werden zu können, von der Zweischnittnutzung bis zur Mähweidewirtschaft. Die Verbände schlagen vor, dies Förderung grundsätzlich für einzelne Antragsflächen vorzusehen. Dann könnten auch solche Betriebe mit Flächen teilnehmen, die sich nur beweidet bewirtschaften lassen. Laut DGV handelt es sich hier um den „Großteil der Betriebe“.

Für die weiteren vorgeschlagenen Änderungen zum Budget und geplanten Umschichtungen, legt der Deutsche Grünlandverband Bund und Ländern nahe, am Grundsatz Planbarkeit, Verlässlichkeit und Kontinuität festzuhalten. „Angesichts der enormen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen und der Komplexität der GAP-Reform sind viele Landwirte verunsichert und brauchen deshalb umso mehr Planungssicherheit“, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Der DGV sieht deshalb die vorgeschlagenen weiteren Umschichtungen in die Ökoregelungen und die Zweite Säule kritisch. „Dass diese zusätzlichen Mittel sinnvoll und nachhaltig in einer relativ kurzen Zeitspanne abgerufen und eingesetzt werden können, halten wir für sehr herausfordernd.“

Anpassung GAP-Regeln: Drei Maßnahmen zur Stärkung von Grünland

Um die aus Sicht der Verbände zwingend notwendige Stärkung der Grünlandwirtschaft zu erreichen, fordern sie „mit Nachdruck“ drei zusätzliche Regelungen. Konkret sind das:

  1. Grünlandbasierte Fütterung des Milchviehs: Vorgeschlagen wird ein Förderbetrag von 150 €/ha, weil diese Regelung zum Klima- als auch Grünlandschutz und damit auch zur Erhaltung der Biodiversität gleichermaßen beiträgt. Diese Maßnahme dient dem Tierwohl und führt zu einer Reduzierung an Ackerland für die Milchviehernährung. 20 bis 25 % der Milchviehbetriebe würden diese Maßnahme nach Einschätzung der Grünland-Experten umsetzen. Die Kontrolle könnte einerseits über Futterbilanzen und die Dokumentationen der Futtermittelzukäufe und -verkäufe erfolgen. Andererseits lassen sich gemeldete Futterflächen mit den Flächen in der Bilanz und dem tatsächlichen Anbau vergleichen.
  2. Schutz des organischen Kohlenstoffs im Grünland: Die vorgeschlagene Förderung beträgt 180 €/ha, weil nur durch eine konservierende Bewirtschaftung als Dauergrünland, d. h. ohne Pflugeinsatz bei der Grasnarbenerneuerung, der größte Kohlenstoffspeicher aller Landnutzungsformen im Dauerhumus des Grünlandes geschützt werden kann und die Biodiversität gleichermaßen erhalten bleibt. Die Kontrollierbarkeit wäre über Schlagkarte, georeferenzierte Fotos vom Antragsteller und nötigenfalls durch automatische Auswertung von Sentinel-Satelliten-Daten gegeben.
  3. Weideprämie für Milchvieh und Nachzucht: Förderung mit 80 €/RGV (raufutterverzehrenden Großvieheinheit), weil diese Maßnahme als Ökoregelung in allen Bundesländern und nicht nur als AUKM in einigen Bundesländern in Anspruch genommen werden könnte. Die Maßnahme fördert sowohl das Tierwohl als auch die Artenvielfalt.

Wertvollste Flächen von Bürokratie gefährdet

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen regen die Verbände um den DGV an, „dass Bund und Länder prüfen, welche Nachweispflichten unbedingt nötig sind“. Das aktuelle Antrags- und Kontrollverfahren über Monitoring und Nachweis-Apps stelle Behörden, aber vor allem die Betriebe vor sehr große Herausforderungen. „Hier muss dringend auf Vereinfachungen geprüft werden, weil immer mehr viehhaltende und vor allem kleinere Betriebe wegen der hohen bürokratischen Aufwendungen aufgeben“, schätzen die Verbände ein. In der Folge fielen am Ende gerade die schwer zu bewirtschaftenden, aber ökologisch sehr wertvollen Klein- und Splitterflächen sowie Rodungsinseln aus der Nutzung.

Zur Verbändeplattform Grünland gehören neben dem Deutschen Grünlandverband (DGV) folgende Unterzeichner:

AG FUKO (Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung)

Interessenverband Milcherzeuger (IVM)

ARGE Heumilch Deutschland

Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter

Bundesverband Deutscher Angus-Halter

Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern

Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu

Forum Pro Schwarzwaldbauern

Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald

Naturpark Thüringer Wald und

Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland.

(red)


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