Den Umbau der Nutztierhaltung sieht die Ampel auf gutem Weg. Wir fragten in den Agrarministerien nach, ob es denn jetzt losgehen könne. (c) Sabine Rübensaat

Tierwohlumbau: Sind die Bremsen gelöst?

In der Haltungskennzeichnung und in Änderungen am Baugesetz sieht die Ampel-Koalition den Umbau der Nutztierhaltung auf gutem Weg. Wir fragten in den ostdeutschen Agrarministerien nach, ob es denn jetzt losgehen könnte.

Als „weitgehende Einigung“ über den geplanten Umbau der Nutztierhaltung bezeichnete die Ampelkoalition Anfang April ihre interne Verständigung auf die Tierhaltungskennzeichnung und auf Anpassungen im Baugesetz (Bauernzeitung 14/2023, S.20). Die Reaktionen in der Praxis fallen bislang verhaltener aus.

Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, Jochen Borchert, erklärte, kein stimmiges Konzept erkennen zu können (Bauernzeitung 17/2023, S. 22). Nach der Sonder-Agrarministerkonferenz zu diesem Thema, die am Freitag dieser Woche in Berlin stattfindet, wolle er die „Borchert-Kommission“ einladen, um über ihr Fortbestehen zu beraten.

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Tierwohlumbau: Fünf Agrarministerien gefragt

Wir wollten von den Agrarministerien der ostdeutschen Bundesländer wissen, ob der Entwurf für das neue Baugesetz ihren Erwartungen so weit entspricht, dass der Umbau von Ställen im Land beginnen könne. Zugleich fragten wir, ob mit der Anlehnung an die Haltungskennzeichnung der ursprüngliche Borchert-Plan für den Umbau der Tierhaltung nun Geschichte sei. Aus den Antworten lassen sich natürlich auch parteipolitische Positionen ablesen. In MV hat die SPD das Agrarressort inne, in Sachsen-Anhalt die CDU. In Thüringen bestimmen die Linken die Agrarpolitik, in Brandenburg und Sachsen die Grünen.

Alle fünf Ministerien sind sich jedoch im Wesentlichen einig, dass es sich bei dem Gesetzentwurf zum Baugesetz um einen ersten wichtigen Schritt handelt. Die Vorschläge der Borchert-Kommission werden als wichtige Grundlage gewertet. Sie sei aus landwirtschaftlicher Sicht „keineswegs abgearbeitet“ und sollte daher „nicht zu den Akten gelegt“ (MV). Sachsen geht davon aus, dass sie „weiterhin in die folgenden Entwicklungs- und Entscheidungsschritte einfließen“ werden.

Aus den Antworten lässt sich eine gewisse Erleichterung herauslesen, dass größere Tierhaltungsanlagen ohne eigene Futtergrundlage durch die „Reprivilegierung“ unter die neuen Regelungen für einen erleichterten Tierwohlumbau fallen sollen. Im Staatsministerium in Dresden begrüßt man allgemein, dass durch die Möglichkeit, die Bestandsgröße beizubehalten, die „Stallbaubremse“ gelöst worden sei.

Borchert-Plan noch nicht erledigt

In Potsdam erkennt man „einen ersten Schritt zum Umbau der Tierhaltung auch in Brandenburg“. Das Agrarressort geht dabei nicht konkret auf die Strukturen oder Bestandsgrößen ein. Das Schweriner Agrarressort begrüßt hingegen ausdrücklich, dass nun auch Anlagen, die ohne die Baugesetzanpassung nicht mehr unter die Privilegierung fallen würden, mit dem Ziel höherer Tierwohlstandards erleichtert umgebaut werden dürfen.

In Erfurt kann man bisher nur „einen kleinen Baustein im Gesamtkonzept“ erkennen. Positiv gesehen wird, dass gewerbliche Schweinehalter in Thüringen ihre Bestandsgrößen halten können. Kritisch, dass dies nicht für die Haltungsstufe 2 gelten soll. Da ein schlüssiges Gesamtkonzept noch nicht erkennbar ist, wird ein Umbau unter den gegebenen Bedingungen noch nicht beginnen, schätzt man in Erfurt ein. „Deutlich hinter den Erwartungen“ liegt der BauGB-Entwurf für das Ministerium in Magdeburg. Es biete keine langfristige Perspektive für die Nutztierhaltung, so das Urteil.

Finanzkonzept wird weiterhin vermisst

Ein Kritikpunkt ist, dass das Konzept nicht darauf ausgelegt sei, möglichst viele Betriebe in die Lage zu versetzen, für mehr Tierwohl umzubauen. Nicht zielführend sei ferner die Verknüpfung von Baugesetzbuch und Tierhaltungskennzeichengesetz, weil Stallumbauten außerhalb des Kennzeichnungsgesetzes damit nicht berücksichtigt würden. Dass alte Stallgebäude zu beseitigen sind statt sie umnutzen zu können, bedauert man in Sachsen-Anhalt.

Das Borchert-Konzept hält man in Magdeburg ausdrücklich nicht für abgehakt. Der Umbau der Tierhaltung könne „nur auf der Grundlage der breit abgestimmten Vorschläge“ der Kommission, stellt man fest. Die langfristige Finanzierung gehöre unbedingt dazu. Das Finanzkonzept wird in vier der fünf Antworten ausdrücklich vermisst. Die Anschubfinanzierung sei zwar vorgelegt, heißt es dazu selbst aus Potsdam. Die Unterstützung müsse nun aber verstetigt werden, wenn Tierhaltung auch in Brandenburg eine bessere Zukunft haben soll. (red)

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