Modern oder klassisch? Pflanzenzüchtung unter Laborbedingungen. (c) IMAGO / allOver-MEV

EU-Gentechnikrecht: Chancen auf bessere Sorten

Bestimmte neue Züchtungsmethoden sollen künftig nicht mehr unter das strenge EU-Gentechnikrecht fallen. Brüssel hat seine Pläne dafür jetzt vorgelegt.

Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des EU-Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission am 5. Juli 2023 veröffentlicht hat. Der Entwurf bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden.

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EU-Gentechnikrecht: Pflanzen in zwei Kategorien

Kernpunkt ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze oder die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit klassischen Züchtungsmethoden wie der Einkreuzung hätte erzeugt werden können. Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern.

Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Kommissionsvorschlag eine Regulierung in Anlehnung an die derzeitigen Vorschriften vor. In Abhängigkeit von der jeweils angewandten Methode werden jedoch Erleichterungen bei der Risikobewertung und der Kennzeichnung vorgeschlagen, wobei die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Neben der Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (GVO) soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den Zweck der zugrundeliegenden Veränderung anzugeben.

Koexistenz mit gentechnikfreien Produkten

Für Pflanzen in der zweiten Kategorie sollen außerdem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Koexistenz der gentechnikfreien Produktion abzusichern. Ferner sieht die Kommission regulatorische Anreize vor, mit denen erwünschte Merkmale gefördert werden sollen. Damit sollen vor allem die Nachhaltigkeitsziele in den Vordergrund rücken.

Sorten mit Herbizidtoleranzen sind davon ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Einschränkungen für Herbizidtoleranzen sind – anders als im Zusammenhang mit der vorab bekanntgewordenen Version diskutiert – nicht vorgesehen, stattdessen wird auf den Vorschlag zur Novelle der EU-Saatgutverordnung verwiesen.

Kommission: Chancen und Herausforderungen

Nach Einschätzung der Kommission wird der neue Rechtsrahmen den Wandel zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion befördern. Als Herausforderungen explizit benannt werden neben dem Klimawandel die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Nicht berührt werden durch den Kommissionsvorschlag die immer wieder aufgeworfenen Fragen des Patentrechts. Den im Vorfeld zahlreich geäußerten Bedenken will Brüssel begegnen, indem die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung genau überwacht werden sollen. 2026 soll der erste Bericht dazu vorliegen, der dann als Basis für den weiteren politischen Kurs dienen wird. (AGE/red)

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