Nachdem die „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ Anfang April vom Bundeskabinett mit den vom Bundesrat verlangten Änderungen endgültig beschlossen ist, wird sie im Mai 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten. Zeit genug, sich mit den Inhalten vertraut zu machen. Die Veränderungen sind einschneidend – von Ausbringungszeiten und Nährstofflimits über Lagerraumbedarf für Organik bis hin zu erhöhtem Dokumentationsaufwand. Bei alledem kommt es jetzt darauf an, sich mit den Folgen der erlassenen Vorschriften zu befassen. Das ist schwierig, da im Zuge der ausufernden Vorabdiskussion eine Fülle von Halbwissen verbreitet worden ist. Nun muss, ausgehend vom real beschlossenen Verordnungstext, die Lage analysiert werden. Die BauernZeitung stellt daher bereits HIER den Text der Verordnung für ihre Leser zur Verfügung.