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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Prochloraz widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Dezember 2021 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Prochloraz.

Da die Genehmigung des Wirkstoffes Prochloraz gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1450 zum 31. Dezember 2021 durch Zeitablauf endet, liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr vor.

Zulassungen, die widerrufen werden

MittelZulassungsnummer
Ampera006462-00
Kantik006798-00
Kantik026798-00
Kinto Duo008130-00
Mirage 45 EC024216-00
Orius Universal006866-00
Rubin TT005907-00
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Die Widerrufe erfolgen auf Antrag der Zulassungsinhaber. Für alle Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2023. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Saatgut, das mit Prochloraz-haltigem Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, darf noch bis zum Ende der Aufbrauchfrist (30. Juni 2023) ausgesät werden.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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