Umstritten ist nach wie vor, wie lange Sauen im Kastenstand und im Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen. (c) Sabine Rübensaat

Noch kein Kompromiss beim Kastenstand

Bund und Länder haben am Dienstag erneut über einen Kompromiss zum Kastenstand in der Sauenhaltung und anderen strittigen Punkten der künftigen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verhandelt. Wieder ohne Ergebnis. Nun sollen zwei Länder das Eis brechen.

Die Neuregelung zum Kastenstand in der Sauenhaltung liegt weiter auf Eis. Die Agrarstaatssekretäre des Bundes und der Länder konnten sich am Dienstag nicht auf einen Kompromiss verständigen. Somit wird die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht, wie zunächst vorgesehen, in der kommenden Woche im Bundesrat behandelt. Eine Entscheidung wird nun erst für die Sitzung der Länderkammer am 15. Mai angestrebt.

Zwischendurch steht im April erst einmal die Düngeverordnung auf der Tagesordnung. Offenbar sollen die zu diesem Streitpunkt noch dringender benötigten Kompromisse nicht durch mögliche Quervereinbarungen mit der Kastenstandhaltung aufs Spiel gesetzt werden.

Schleswig-Holstein und NRW sollen vorarbeiten

Tierschutz für die Sau oder für die Ferkel? Auch der Schutzkorb im Abferkelbereich steht in der Kritik.
Tierschutz für die Sau oder für die Ferkel? Auch der Schutzkorb im Abferkelbereich steht in der Kritik. (c) Sabine Rübensaat

Mitte Februar hatte der Bundesrat die Abstimmung schon einmal wegen unüberbrückbarer Differenzen in letzter Minute verschoben. Nach Informationen der Bauernzeitung wurden jetzt Schleswig-Holstein (Landesregierung aus CDU/Grüne/FDP) und Nordrhein-Westfalen (CDU/FDP) beauftragt, Lösungsvorschläge für die wichtigsten Streitpunkte zu erarbeiten (in unserer Printausgabe hieß es fälschlicherweise Sachsen-Anhalt und NRW). Kompromisse werden nötig sein. Denn der Bund kann die Verordnung völlig zurückziehen, wenn das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium befindet, dass die Änderungswünsche der Länder für die Tierhalter nicht tragbar sind.

Besonders umstritten in Bezug auf den Kastenstand sind die Übergangsfristen zum Umbau der Haltungseinrichtungen für Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen sowie die Zeitdauer des Fixierens von Jungsauen und Sauen während des Deckens.

Ein Drittel der Sauenhaltungen auf der Kippe

Uneinig sind sich Länder und Bund auch darin, wie die Aussagen aus dem Magdeburger Urteil zum Hinlegen und Ausstrecken der Gliedmaßen und des Kopfes in der Sauenhaltung auszulegen sind. Bisher sehen die Forderungen der Länder für 65er-Kastenstände überhaupt keine Übergangsfristen vor. In der Konsequenz dürften mit Inkrafttreten der neuen Verordnung die Nachbarboxen nicht belegt sein. Experten schätzen, dass ein Drittel des deutschen Sauenbestandes mit Inkrafttreten der Verordnung abgeschafft werden müsste.  (mit AgE)