Ferkelerzeuger müssen bei den Behörden Konzepte für den Umbau des Deckzentrums bis zum 9. Februar 2024 einreichen. (c) Wilfried Brede

Konzepte für die Sauen-Haltung: Gruppenhaltung im Deckzentrum

Ferkelerzeuger müssen bei den Behörden Konzepte für den Umbau des Deckzentrums bis zum 9. Februar 2024 einreichen. Die baldigen Pflicht zur Gruppenhaltung im Deckzentrum rückt näher.

Von Wilfried Brede, Serviceteam Alsfeld GmbH

Der 9. Februar 2024 ist für die Ferkelerzeuger in Deutschland ein entscheidendes Datum. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen bei den zuständigen Veterinärämtern bzw. Behörden Konzepte vorgelegt haben, inwieweit ein Umbau des Deckzentrums gesetzeskonform nach der am 9. Februar 2021 in Kraft getretenen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vornehmen wollen. Alternativ müssen die Betriebe, die ihre Sauenhaltung einstellen wollen, bis zu demselben Tag ihre Aufgabe der Sauenhaltung schriftlich erklären. Die Aufgabe der Sauenhaltung muss bei diesen Betrieben spätestens am 9. Februar 2026 erfolgen.

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Konzepte für die Sauen-Haltung: Forderungen des Gesetzgebers

Ab dem Tag der Umsetzung am 9. Februar 2029 (Abb. 1) gehört damit die Einzelhaltung im Deckzentrum der Vergangenheit an und alle Sauen müssen wie im Wartebereich schon seit 2012 vorgeschrieben, in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung der Sauen ist in diesem Haltungsabschnitt nur noch kurzfristig für die Besamung, eine eventuelle Behandlung oder beispielsweise Trächtigkeitsuntersuchung möglich.

Abbildung 1:

Abbildung 1 Besamungszeitpunkt
(c) Wilfried Brede

Vom Gesetzgeber wurde vorgegeben, dass jeder Sau vom Absetzen bis zum Belegen eine nutzbare Fläche von 5 m² zur Verfügung gestellt werden muss. Dies gilt gleichermaßen für Zuchtläufer circa eine Woche vor der ersten Belegung und für Jungsauen.

In den Ausführungshinweisen für die Kontrollbehörden wurden die gesetzlichen Grundlagen weiter konkretisiert. Ein Faktor in dem Papier ist unter anderem die Größe des Liegebereichs von 1,30 m² für jede Sau. Nach § 22 Abs. 8 der TierSchNutztV ist eine Liegefläche dann gegeben, wenn der Perforationsanteil < 15 % beträgt. Dies ermöglicht weiterhin den Einsatz von Betonspaltenböden mit einer Schlitzweite von maximal 17 mm.

Schlitzweite von maximal 17 mm. Die vielmals im Sauenbereich eingesetzten Schlitzweiten von 20 mm sind in diesem Zusammenhang nicht regelkonform. Wichtig bei der Umsetzung der Vorgaben ist, dass Flächen innerhalb einer Fressliegebucht nur dann als Liegebereich anerkannt werden können, wenn mindestens 1,30 m² bei Zuchtsauen und 0,95 m² bei Jungsauen innerhalb der Bucht gegeben sind. Dies lässt sich für Sauen nur bewerkstelligen, wenn die Buchten ein lichtes Maß von > 2 m hinter der Trogkante und bei einer lichten Breite von > 70 cm verfügen. Sofern die Ansprüche an den […] .

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Konzepte für die Sauenhaltung: Zeichnungen

  1. Anbau Auslauf
  2. Bewegungsflächen
  3. Wartesauenbestand vs. Nutzfläche

Wesentliche Gründe zur Entwicklung der bisherigen Deckzentren:

  • Reduzierte Verletzungsgefahr bei der Zuchtsau (kein Aufspringen rauschender Sauen),
  • Leistungsoptimierte Futterzuteilung nach der Säugeperiode (Body-Condition-Score (BCS) angepasste Fütterung, ungestörte Futteraufnahme von rangniederen Sauen),
  • Optimale Bestimmung des Besamungszeitpunktes (durch festgelegte Plätze eine gute Dokumentation),
  • Optimale Rauschestimulation (durch zugeteilten Eberkontakt, durch Nutzung von Lichtprogrammen),
  • Hohe Fruchtbarkeitsleistungen (durch Schutz der Embryonen in der Einnistungsphase, durch weniger Aborte),
  • Nutzung der künstlichen Besamung (Homogenere Gruppen, Arbeitswirtschaftliche Vorteile durch strukturierte Arbeit, Optimierte Besamungsstandgestaltung)
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Bevor die Praxis die überarbeiteten Empfehlungen anwenden kann, muss erst vieles neu berechnet werden. (c) Christian Mühlhausen, landpixel.de

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