Führerscheinklassen in der Landwirtschaft

Berufe in der Landwirtschaft werden wieder beliebter. Ursächlich dafür nicht nur die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmitteln, sondern auch die zahlreichen Innovationen. So erleichtern beispielsweise hoch technologisierte Anlagen und Geräte die Arbeiten und machen Landwirtschaft wieder attraktiv. Doch ohne den richtigen Führerschein bewegt bzw. läuft sich auf den Feldern und Ställen meist gar nichts.

Nie gab es mehr Potenzial für „Grüne Berufe“

Erntehelfer, Schäfer, klassische Bauern – diese Berufsbilder kennt fast jeder, wenn es um das Thema Landwirtschaft geht. Doch mittlerweile hat sich das Spektrum der Karrierechancen auch in den „Grünen Berufen“ deutlich gewandelt. Um die Flächennutzung zu optimieren und Landwirtschaft noch effizienter zu gestalten, sind clevere Konzepte gefragt.

Hier kommen beispielsweise Anbauberater in der Landwirtschaft zum Einsatz. Sie geben wertvolle Tipps, wie sich Erträge steigern lassen oder der Umstieg auf Bio-Landwirtschaft mit Blick auf die strengen Anforderungen realisieren lässt.

Der Führerschein ist für landwirtschaftliche Berufe nahezu undenkbar

Das Aufgabenfeld in der Landwirtschaft ist facettenreich, legt jedoch meist mit vielen Wegstrecken und einem enormen körperlichen Aufwand einher. Für Arbeitserleichterung und mehr Schnelligkeit sorgen landwirtschaftliche Fortbewegungsmittel wie beispielsweise Traktoren. Doch nicht jeder kann sie fahren, denn dafür wird eine spezielle Erlaubnis benötigt. Eine Übersicht aller Führerscheinklassen gibt es bspw. auf bussgeldrechner.org, sodass schnell klar wird, welcher Lernaufwand womöglich vor dem Traumberuf in der Landwirtschaft notwendig ist. Zur Auswahl stehen:

  • Klasse T
  • Klasse L
  • CE-Führerschein

Der Führerschein der Klasse T ist für alle Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, alle Lohnunternehmer in diesem Bereich oder Landwirte unverzichtbar. Damit dürfen Trecker gefahren werden.

Um den Führerschein der Klasse T abzulegen, gilt:

  • er ist ab 16 Jahre möglich (hier dürfen ausschließlich Schlepper einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bewegt werden)
  • mit einer Zulassung können Anhänger an Traktoren mit max. 40 km/h mitgenommen werden
  • ab 18 Jahre können Führerscheininhaber Schlepper mit 60 km/h bewegen

Zusätzlich können alle, die den Führerschein der Klasse T besitzen selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Häcksler oder Mähdrescher) mit max. 40 km/h fahren.

Traktor mit Häcksler dürfen mit der Führerscheinklasse T gefahren werden.
Pixabay.com © analogicus CCO Public Domain Traktoren und andere landwirtschaftliche Geräte dürfen ohne Führerschein nicht bewegt werden. Notwendig dafür ist der Führerschein T, der ein Mindestalter von 16 Jahren voraussetzt.

Führerschein der Klasse L für alle, die nur hin und wieder in der Landwirtschaft tätig sind

In den Führerscheinklassen der Land- und Forstwirtschaft ist auch die Klasse L vertreten. Die Besonderheit gegenüber der Klasse T besteht in dem Automatismus. Wer einen Führerschein der Klasse B (den konventionellen Autoführerschein) besitzt, hat automatisch einen Führerschein der Klasse L und muss keine separate Prüfung ablegen.

Dafür ist der Führerschein der Klasse L an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • bewegt werden können Traktoren mit maximal 40 km/h ab 16 Jahren
  • Höchstgeschwindigkeiten dürfen 40 km/h generell nicht überschreiten
  • Anhänger dürfen eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen

Hinweis: Bei dem Führerschein der Klasse L ist es nicht maßgeblich, ob ein Anhänger oder Traktor über eine Druckluftbremse verfügt oder nicht. Grundsätzlich dürfen auch Anhänger mit einer Zulassung von 40 km/h gefahren werden, jedoch nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Führerscheinklasse CE

Wer in der Landwirtschaft tätig sein und Zugmaschinen mit mehr als 60 km/h bewegen möchte, benötigt dafür den CE-Führerschein. Mit dieser Fahrerlaubnis können Inhaber Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 3.500 kg und einem Anhänger von über 750 kg bewegen. Das Mindestalter, um den Führerschein zu erwerben, liegt seit 19.1.2013 bei 21 Jahren. Wer möchte, kann jedoch schon kurz vor dem 21. Geburtstag mit der theoretischen Wissensvermittlung beginnen und alle notwendigen Prüfungen nach Vollendung des 21. Lebensjahres ablegen.

Mähdrescher und Traktor bei der Ernte benötigen den Führerschein Klasse T.
Pixabay.com © stanvpetersen CCO Public Domain Abhänging vom Führerschein, L oder T, können Maschinen in Land- und Forstwirtschaft mit bis zu 25 km/h bzw. 40 km/h Maximalgeschwindigkeit bewegt werden.

Wer bezahlt den Führerschein für landwirtschaftliche Berufe?

Für alle, die ihre Berufung in der Landwirtschaft sehen und dafür den T-Führerschein benötigen, gibt es gute Nachrichten. Viele Arbeitgeber unterstützen bei den Führerscheinkosten oder übernehmen sie sogar vollständig. Wer sich längerfristig an einen Arbeitnehmer in der Land- oder Forstwirtschaft bindet, hat als Fachkraft gute Chancen, die Kosten für den Führerschein gezahlt zu bekommen.

In einigen Fällen unterstützt auch die Bundesagentur für Arbeit und sorgt für eine Kostenübernahme. Den Weg zum Führerschein muss jedoch jeder selbst gehen. Dafür werden zwölf Theoriestunden benötigt. Jede Stunde dauert 90 Minuten und ist Voraussetzung dafür, um eine Zulassung für die Theorieprüfung zu erhalten.

Eine vorgeschriebene Anzahl für die Praxisstunden gibt es jedoch nicht. Abhängig von der vor Erfahrung und der Affinität für das Fahren kann die Prüfung immer schon nach einigen Stunden durchgeführt werden. Je weniger Fahrstunden notwendig sind, desto günstiger sind natürlich die Führerscheinkosten. Deshalb hilft es, in der Praxis zu üben und beispielsweise auf dem Privatgrundstück des (künftigen) Arbeitgebers erste Fahrversuche mit dem Traktor zu unternehmen. Aber Vorsicht, denn die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr ohne Führerschein ist nicht gestattet. Auch die Fahrten zum Feld gehören dazu, denn die Grünflächen werden meist über öffentliche Verkehrswege miteinander verbunden.