David Wilken vom Fachverband Biogas plädierte für die Aufbereitung und außerlandwirtschaftliche Vermarktung von Gärprodukten als Option für Regionen mit Nährstoffüberschüssen. (c) Anette Weingärtner

Biogasanlagen in roten Gebieten

Die aktuelle Novelle der Düngeverordnung verschärft auch die Situation für Biogasanlagen-Betreiber. Deshalb wird vielfach darüber nachgedacht, welche Lösungsansätze sich anbieten, um die neuen Herausforderungen zu meistern.

Von Anette Weingärtner, Berlin

Bereits mit der Düngeverordnung (DüV) vom 1. Juni 2017 hatten sich für Landwirte, Gärtner und Winzer eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen ergeben. Dazu gehört, dass die betrieblichen Nährstoffüberschüsse, die sogenannten Kontrollwerte, nach unten korrigiert wurden. An diesen neuen Grenzwerten übte Brüssel bereits in 2018 Kritik. Am 21. Juni 2018 urteilte schließlich der Europäische Gerichtshof, dass mit ihnen die EU-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt wurde. Die deutsche DüV 2017 stehe im Widerspruch zur EU-Nitratrichtlinie.

Novelle der Düngeverordnung 2017

Nach einer gefühlten Ewigkeit präsentierte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Ende Januar 2019 der EU-Kommission dann endlich einen mit dem Bundesumweltministerium (BMU) abgestimmten Maßnahmenkatalog zur Änderung der DüV 2017, der vorsieht, den Nährstoffvergleich und den damit verbundenen zulässigen Kontrollwert abzuschaffen. Stattdessen wurde eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Düngermengen festgelegt. Düngermengen dürfen den errechneten Düngebedarf dabei nicht überschreiten. Außerdem wurden für die mit Nitrat belasteten Gebiete – die sogenannten roten Gebiete – zusätzliche Maßnahmen erarbeitet.

So sollen die Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung verboten und der Anbau einer Zwischenfrucht vor Sommerungen Pflicht werden. Zudem muss die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger künftig schlagbezogen berechnet werden. Darüber hinaus gilt nun für diese roten Gebiete, dass der für jede Kultur errechnete Düngebedarf pauschal um 20 % abgesenkt werden muss. Ein weiterer Kritikpunkt der EU, dass nämlich noch keine Vorschläge zur Lösung der angemahnten Probleme mit den Düngesperrzeiten bei Festmist und Grünland und der Düngerausbringung auf stark geneigten Flächen von mehr als 15 % vorgelegt worden seien,  wurde bei der für dieses Jahr vorgesehenen Neuregelung der DüV 2017 ebenfalls berücksichtigt. Zudem hatte die EU gefordert, dass die Novelle früher als von der Bundesregierung geplant in Kraft treten solle. Deutschland hatte ursprünglich eine Umsetzung ab Mai dieses Jahres angekündigt.

Welche Konsequenzen ergeben sich?

Im Rahmen der Biogas Conven­tion & Trade Fair in Nürnberg fand deshalb ein Workshop zum Thema „Novelle der DüV: Lösungsansätze für Biogasanlagenbetriebe in roten Gebieten“ statt. Dabei wurden auf die geplanten gesetzlichen Neuregelungen der DüV 2017 Bezug genommen und Konsequenzen erörtert, die sich daraus für Landwirte ergeben.

Dass die DüV in der Vergangenheit so viele Novellierungen erfahren hat, war einer der Kritikpunkte, die Norbert Bleisteiner von der Mittelfränkischen Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe am Bildungszentrum Triesdorf in seinem Vortrag „Landwirtschaftliche Maßnahmen zur Anpassung an die düngerechtlichen Anforderungen“ aufführte.

Norbert Bleisteiner, Biogasanlagen rote Gebiete
Norbert Bleisteiner vom Bildungszentrum Triesdorf.
(c) Anette Weingärtner

Zudem machte er darauf aufmerksam, dass mit der geplanten DüV-Novelle eine Dokumentation vor, während und nach der Düngung erforderlich werde. Auch gelte es jetzt verstärkt, die Mindestwirksamkeit des Düngers und Ausbringungsverluste beim Düngen zu berücksichtigen. Daher gewinne die Effizienz bei der Ausbringung des Wirtschaftsdüngers derzeit noch mehr an Bedeutung. „Im Prinzip hat man es nun mit einer Situation zu tun, die derjenigen einer Unterdüngung in roten Gebieten entspricht; nur dass dies jetzt jeden Betrieb mit nennenswerten Mengen an organischem Dünger betrifft“, sagte Bleisteiner. Im Hinblick auf das Problem „Unterdüngung“ würden das Thema „Fruchtbarkeit der Böden“ und die Fruchtfolge an Bedeutung gewinnen.

Rote Gebiete: Verdreifachung der Gärrestabgabe

Eine weitere Schwierigkeit bestehe darin, dass sich nach vollzogener Anpassung der DüV 2017 auch außerhalb der roten Gebiete die Abgabe von Gärresten erhöhen werde. Der Einsatz von mineralischem Dünger führe sogar zu einer Verdreifachung der Gärrestabgabe.  „Eine Erhöhung der Lagerkapazität allein ist dann nicht mehr ausreichend“, sagte Bleisteiner. Aus Sicht der Emissionsminderung – das Stickstoff-Problem erhöhe sich zusätzlich durch eine Vielzahl von Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben – werde zukünftig eine Heterogenisierung das Mittel der Wahl sein: „Wo mehr wächst, soll auch mehr angebaut und wo weniger wächst, weniger angebaut werden“, erläuterte Bleisteiner.


„Die Situation kann nur noch schlechter, schwieriger und schlimmer werden.“

Norbert Bleisteiner

In jedem Fall sei nach Inkrafttreten der DüV-Novelle 2020 von einer Zunahme an Auswirkungen mit erheblichen finanziellen Effekten auszugehen, resümierte er: So werde der Nähstofftransfer (und damit verbunden die entsprechenden Transportkosten) enorm zunehmen, der Bedarf an Flächen, für die eine Pacht zu entrichten wäre, werde (wegen einer erforderlichen Erhöhung der Lagerkapazität) steigen und es werde zu einem Abbau von Leistung hinsichtlich der Anzahl der Tiere kommen.


Fachverband Biogas Biogasanlage

Der Blick geht nach vorn

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Am Ende seines Vortrags zeigte sich Bleisteiner in Bezug darauf, dass es in nächster Zeit noch zu Änderungen der jetzigen DüV-Novelle 2020 kommt, wenig optimistisch: „Die Situation kann nur noch schlechter, schwieriger und schlimmer werden“, sagte er.

Gärprodukte aufbereiten und vermarkten 

Ein Weg, den Ausbau der Lager­kapazität so gering wie möglich zu halten, wäre eine Aufbereitung und anschließende Vermarktung von Gärprodukten. Für Letzteres fehlen allerdings, wie David Wilken vom Fachverband Biogas am Ende seines Vortrags berichtete, noch die Käufer: „Ein Markt für erzeugte Produkte muss erst noch aufgebaut werden.“ Wilken referierte zum Thema „Möglichkeit der Gärproduktaufbereitung und außerlandwirtschaftlichen Gärproduktvermarktung“. Dabei erklärte er, dass die Vorteile einer Gärproduktaufbereitung und -vermarktung aus seiner Sicht zahlreich seien: So werden dadurch die Kosten und Volumina für Lagerung, Transport und Ausbringung reduziert und der landwirtschaftliche Nährstoffkreislauf bei Flächendruck wird entlastet. Auch haben sich, so Wilken, neue Absatzstrategien aufgrund hoher Abgabepreise für Gärprodukte ergeben und durch die Vermarktung bedarfsorientierter Düngemittel sei eine erhöhte Wertschöpfung möglich (Anpassung der Nährstoffgehalte durch Extraktion oder Beimischung von Nährstoffen). Nicht zuletzt verringere sich durch eine Gärprodukt­aufbereitung die Umweltbelastung (Stichworte dazu wären: Nitratauswaschung, Wassertransporte).

Mögliche Absatzwege und Abnehmergruppen

Nachdem Wilken diverse Aufbereitungsverfahren für aus der Separation entstandene feste und flüssige Gärprodukte, inklusive deren Vorzüge, vorgestellt hatte, kam er auf mögliche Absatzwege und Abnehmergruppen (Abb.) zu sprechen. Er bezog sich in diesem Part seines Vortrags zum Teil auf die Ergebnisse des FNR-Projekts „Gärwert“, in dem sich ein Forscherteam zwischen 2013 und 2017 mit der Frage befasst hatte, welche Kombination aus Biogasanlagentyp, Aufbereitungsverfahren und Abnehmergruppe  im Hinblick auf die Aufbereitung von Biogas-Gärprodukten und deren Vermarktung als Dünger aus ökologischer und ökonomischer Sicht am sinnvollsten ist. Wilkens Fazit zur Aufbereitung und Vermarktung von Gärresten lautete: „Gärprodukte sind hochwertige nährstoffreiche Düngemittel“. Es bestehe eine steigende Nachfrage nach Gärproduktaufbereitung. Um bei der Vermarktung einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, sei es wichtig, auf geeignete Produktattribute zu achten. Wilken empfahl Anlagenbetreibern einen Zusammenschluss von Biogasanlagen.

(c) Fachverband Biogas

Eine Gärresteaufbereitung hält Thorsten Schmidt bei Anlagen mit geringer Restlaufzeit und bereits vorhandenem Wärmekonzept wirtschaftlich gesehen für keine Option. Möglich hingegen wäre die Nutzung neuer Technologien und eine beispielsweise teilflächenspezifische Düngung. Der Landwirt betreibt seit 2001 eine Biogasanlage, die seit 2007 eine elektrische Leistung von 1.000 kW und eine mittlere Jahresleistung von 580 kW aufweist. Sein Hof befindet sich in Simmersdorf, rund 30 km südlich von Würzburg (Baden-Württemberg), und liegt nunmehr in einem roten Gebiet. Ein weiterer Lösungsansatz wäre, so Schmidt, der Transport von Gärresten im Sommer aus den roten Gebieten heraus. Schließlich könnten die Lagerkapazitäten erhöht werden. Dies hätte für die roten Gebiete aber bereits im Dezember 2018 erfolgen müssen.

Aus der DüV 2017 und der ab 2018 unter anderem erforderlich werdenden Düngebedarfsermittlung ergaben sich für Schmidt keine nennenswerten Probleme. Ab 2019 wurden jedoch die Gemarkung Simmershofen und die umliegenden Gemarkungen als rote Gebiete ausgewiesen. Somit mussten zusätzlich Nmin-Proben der Bewirtschaftungseinheiten genommen werden. Hierfür wurde ein Dienstleister beauftragt. 21 Proben wurden mit GPS gezogen. Kostenpunkt: etwa 1.000 €.

Nitratmessung online

Eine Verlängerung des Ausbringungsfensters und leere Lager im Juni hatte Schmidt bereits ab 2015 dadurch erreicht, dass der Gärrest in Mais ausschließlich im Bestand gefahren wurde. Auch hatte er sich frühzeitig daran gemacht, alternative Wege zur Steigerung der Nähstoffeffizienz zu beschreiten. Zusätzlich wurden ab 2018 aktuelle Satellitenbilder in die Düngung mit einbezogen. „Dies ist allerdings sehr zeitaufwendig und auf die Dauer nicht kostenfrei“, sagte Schmidt. Deshalb stellte er 2019 auf eine Online-Messung mit einem N-Sensor (Greenseeker) um, welcher den Bioindex der ersten und zweiten Düngung errechnet und dadurch eine Heterogenisierung ermöglicht, das heißt die Düngemenge kann bei „schlechten“ Gebieten erhöht und bei „guten“ Gebieten gesenkt werden und eine bedarfsgerechte und damit ausreichende Versorgung ist so trotz Reduzierung der Gesamtdüngemenge möglich.

(c) Fachverband Biogas

Die Regelungen der DüV-Novelle 2020 hätten, so Schmidt, für Betreiber von Biogasanlagen in roten Gebiete erhebliche finanzielle Belastungen zur Folge: So würden sich beispielsweise für den jährlichen Gärrestanfall einer klassischen 500 -kW-Nawaro-Anlage gut 14.000 t ergeben. Dies mache, der geplanten gesetzlichen Neuregelung zufolge, eine Erhöhung der Lagerkapazität auf mindestens neun Monate nötig und es sei zusätzlich ein Lager mit einer Kapazität von 3.500 t erforderlich. Die Kosten hierfür beliefen sich, so schätzte Schmidt, auf mindestens 300.000 €. „Für die meisten Anlagen, je nach Restlaufzeit, wäre dies keine Option“, sagte er.

Abschließend stellte der schwäbische Biogaserzeuger fest, dass die technischen und digitalen Möglichkeiten in seinem Betrieb ausgereizt seien. Die Düngung müsse jetzt effizient und möglichst nah am Bedarf gestaltet werden. Zur geplanten DüV-Novelle 2020 bemerkte er: „Es kann nicht sein, dass pauschal ganze Gebiete benachteiligt werden. Ist das Messnetz in der jetzigen Form geeignet, landwirtschaftliche Flächen zu überwachen? Ich denke: Nein. Dafür sind die Ergebnisse nicht plausibel genug.“ Und er forderte: „Die Ignoranz der Politik gegenüber Sach- und Fachthemen muss endlich aufhören. Die Landwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Gravierende Änderungen im Jahresturnus vertragen die meisten Betriebe nicht mehr lange.“