Biogas ohne EEG? Wie steht es um die Zukunft der alten Biogas-Anlagen?© Sabine Rübensaat

Zukunft von Biogasanlagen: Der Betrieb alter Anlagen steht auf der Kippe

Bald endet für so manche Biogas-Anlage die 20 Jahre Strom-Vergütung nach EEG. Wie geht es dann weiter mit dem Biogas? Droht die Stilllegung oder finden sich neue Einkommensquellen? Die aktuelle Lage kommentiert Christoph Feyer.

Einmal im Frühjahr und einmal im Herbst werden über 3.000 Unternehmen angeschrieben, die nachwachsende Rohstoffe nutzen. Das institutionell vom Bayerischen Staat geförderte Energienetzwerk C.a.r.m.e.n. e. V. bittet dann um eine kurze Einschätzung zu Umsatz, Investitionsbereitschaft sowie Personal- und Auftragsbestand – aktuell und für die Zukunft. Die Rückmeldungen werden branchenspezifisch ausgewertet, grafisch aufbereitet und in einem Bericht, der „Konjunkturumfrage Nachwachsende Rohstoffe“, veröffentlicht.

Unter den Befragten sind auch viele Biogasanlagenbetreiber und deren jüngste Konjunkturbewertung ist nicht gerade rosig: Ein Drittel der Anlagen plant die Stilllegung. Das Energienetzwerk, das das Meinungsbild schon seit zehn Jahren erstellt, bemerkt dazu: Die Bewertung durch die Biogas-Produzenten ist die schlechteste seit Beginn der Umfrage. Der Negativ-Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort.

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Biogasanlagen-Zukunft: Keine wirtschaftliche Perspektive?

Der Grund dafür ist ein Geburtsfehler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: die Begrenzung der garantierten Einspeisevergütung auf 20 Jahre. In Kürze erreichen die geburtenstarken Jahrgänge bei den Biogasanlagen diese Zäsur. Wenn sie dann keine wirtschaftlichen Perspektiven sehen, werden viele Betreiber aus der Energieproduktion aussteigen.

Um das zu verhindern, so die Interessenvertreter, müssten der Höchstwert der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen von 19,83 ct/kWh sowie das gesetzliche Ausschreibungsvolumen für Bestandsanlagen erhöht werden. Bleibt das weiterhin aus, wäre zu bezweifeln, dass die Bundes­regierung ihre ambitionierten Ziele zur CO2-Reduzierung erfüllen kann.

Großer Druck auf Energiewirte – Gibt es Alternativen?

Mehr als dreifach überzeichnet war die letzte Ausschreibung. Das zeigt, wie stark der Druck ist, der auf den Energiewirten lastet, denn die Alternativen zum Stromverkauf sind an wirtschaftliche Voraussetzungen geknüpft. Da ist zum einen der Biokraftstoffmarkt. Die Aufbereitung des Biogases wird für viele aber oft erst ab 1 MW Anlagenleistung rentabel. Kleinere Erzeuger müssten sich zusammenschließen.

Eine weitere Alternative ist der Eigenverbrauch, was für Biogasanlagen jedoch problematisch ist, da sie in der Regel zu viel Energie produzieren. Es gibt zwar bereits Erzeuger, die ihre Stromproduktion drosseln, die Verweilzeiten im Fermenter verlängern und so die Substratkosten verringern. Allerdings sinken diese längst nicht so stark, wie gewünscht. Zum anderen ist das bei Flexbetrieb und Stromerzeugung in Spitzenlastzeiten unmöglich. Und dann gibt es ja auch noch jene, die die Stuben ihrer Nachbarn mit Abwärme heizen.

Sieht die Biogasanlagen-Zukunft schwarz aus?

Bleibt also nur der Ausstieg? Für einige vermutlich schon, vor allem dann, wenn ihre Sub­strate zu teuer sind, sie kein Nahwärmenetz versorgen oder einen Investitionsstau vor sich herschieben. Aber selbst die Betriebsaufgabe wird Geld kosten. Für den Außenbereich gilt eine Rückbauverpflichtung. Die musste zwar bei der anfänglichen Finanzierung eingepreist werden, aber das wurde, mit Blick auf die deutlich gestiegenen Kosten, vermutlich nicht immer in ausreichender Höhe getätigt.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die etablierte und ausgereifte Biogastechnologie dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu opfern, erinnert an den Zusammenbruch der hiesigen Solarwirtschaft. China hat den Markt gern übernommen und bei uns verloren mehr Menschen ihre Arbeit, als im hochsubventionierten Braunkohletagebau beschäftigt sind.

Christoph Feyer, Chef vom Dienst bei der Bauernzeitung
Christoph Feyer, Chef vom Dienst und zuständig für neue Energie. © Sabine Rübensaat

Kommentar aus der Ausgabe 16/2024

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