Neue Gebühren

Beregnung wird teuer: Millionen-Belastung für Landwirte droht

Noch ist die Bewässerung von Ackerflächen kostenlos. Das allerdings soll sich bald ändern. © Sabine Rübensaat

Ein neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz stiftet unter den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern Unruhe. Denn in Zukunft sollen Gebühren für die Wasserentnahme aus Oberflächenwasser fällig werden.

Artikel teilen

Als Reaktion auf die klima­tischen Veränderungen und zum Schutz der wichtigsten Ressource Wasser will die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern das seit 1992 geltende Landeswassergesetz ändern.
Die erste Lesung des Gesetzesentwurfes zum Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern fand am 9. Juli im Schweriner Landtag statt. Verbunden mit dem Vorschlag, den Gesetzes­entwurf noch vor der Sommerpause in die Ausschüsse – darunter auch der Agrarausschuss – zu überweisen. Die grundlegende Reform des Wassergesetzes werde um den Jahreswechsel herum wirksam, hatte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) vor knapp zwei Wochen in einer Pressemitteilung versichert.

Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern: Bauernverband übt Kritik

Für Ralf Benecke, stellv. Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Referent Umwelt, bleibt es allerdings fragwürdig, ob der Zeitplan eingehalten wird. Schon im vergangenen Jahr fand eine erste Verbändeanhörung statt. „Mitten in der Erntezeit, wo Landwirte sich um diese Dinge nicht kümmern können“, kritisiert Benecke. Vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände MV, von den kommunalen Spitzenverbänden wie dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag MV, den Familienbetrieben Land und Forst MV, dem Waldbesitzerverband und dem Bauernverband MV hagelte es Kritik, die in einem gemeinsamen Brief an die Landesregierung mündete.

Entscheidung nicht vor Ende des Jahres

Denn nach Meinung der Verbände in Mecklenburg-Vorpommern enthielt der erste Landeswassergesetz-Entwurf zahlreiche Rechtsunsicherheiten. Außerdem sollten die Aufgaben und deren Kostenpflicht fast ausschließlich auf den ländlichen Raum übertragen werden. Das sei eine existenzielle Belastung. Im Dezember 2024 ging dann ein gemeinsames Positionspapier mit der Forderung nach einer umfassenden Überarbeitung des Gesetzesentwurfes an das Agrar- und Umweltministerium.

Seit dem 8. Juli 2025 liegt der neue Entwurf mit seinen 200 Seiten vor. „Auch diesmal wieder mitten in der Ernte“, betont Benecke. „Wir haben bisher keine Zeit gefunden, den neuen und alten Entwurf genauestens miteinander zu vergleichen und zu überprüfen, ob unsere Forderungen berücksichtigt worden sind.“ Er hoffe, dass der Entwurf nach der ersten Lesung in die Ausschüsse gehe und es vor der Sommerpause zu keiner Entscheidung komme. So habe man als Verband die Möglichkeit, erneut zu reagieren. Derzeit geht Benecke davon aus, dass es von der Landesregierung einen Fragebogen geben wird, den die betroffenen Verbände beantworten können.

Gebühr für Beregnung: Millionen-Belastung für Agrarbetriebe droht

Fakt ist, dass die Agrarbetriebe künftig – wie in anderen Bundesländern schon üblich – für die Beregnung ihrer Äcker zur Kasse gebeten werden. Für Oberflächenwasser werden 2 Cent je Kubikmeter fällig, für Grundwasser 6 Cent. Abgerechnet werde frühestens ab 1. Januar 2027. Ausgenommen davon sind die effektive Tröpfchenbewässerung und die Frostschutzberegnung im Obstanbau, so das Agrarressort. Der Bauernverband unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzesentwurfes, stellt Benecke klar. Der Schutz der Gewässer und der Küsten von Mecklenburg-Vorpommern sei selbstverständlich auch im Inte­resse der Landwirte.

Die landwirtschaftliche Gewässer- und Grundwassernutzung allerdings abgaberechtlich mit anderen Nutzern, etwa denen für die öffentliche Trinkwasserversorgung oder für Wasserentnahmen durch Industrie und Gewerbe gleichzustellen, kritisiere der Bauernverband. Übernommen aus dem Wasserrecht der DDR, sind die Wasserentnahmen für die Beregnung, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb und zum Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes derzeit noch kostenlos. Neuere Stallanlagen, die mit Trinkwasser oder Grundwasser tränken, besitzen in der Regel bereits Wasseruhren. Das Entnahmeentgelt wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) abgerechnet. Nach Angaben von Backhaus sind landesweit etwa 25.000 ha und damit weniger als zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Beregnung. Für die betroffenen Betriebe ergäben sich mit der Einführung der Entnahmegebühr zusätzliche Kosten von knapp einer Million Euro im Jahr.

Ministerium: Wasser-Gebühr für sorgsamen Einsatz

„Wenn der Minister davon spricht, dass er die Tierhaltung unterstützen will, stehen die Neuregelungen im Widerspruch zu den Mehrkosten, die auf die Tierhalter zukommen“, sagt Benecke. „Unserer Meinung nach ist es etwas anderes, ob ich das Wasser für die Nahrungsmittelproduktion einsetze oder in der technischen Produktion benötige.“

Die Wassergebühr solle auch dazu anregen, Wasser sorgsam einzusetzen, so Backhaus in der Pressemitteilung aus dem Ministerium. Allerdings werde die Beregnung insbesondere im Gemüseanbau wegen der zunehmenden Trockenperioden immer wichtiger werden, entgegnet Benecke. „Die Mehrkosten werden die landwirtschaftliche Produktion teurer machen.“ Das lasse den Bauern von den Erlösen noch weniger übrig.

Aktuelle Ausgabe
Bauernzeitung Ausgabe 29/2025_Titel

Unsere Top-Themen

  • Andre Paarmann gewinnt Förderpreis
  • Bestandespflege im Mais
  • Brandschutz während der Ernte
  • Märkte und Preise
Zur aktuellen Ausgabe

Fachliche Qualität – jetzt digital mit dem gratis Upgrade!

Sie sind bereits Abonnent:in der gedruckten Bauernzeitung und möchten die aktuelle Ausgabe zusätzlich auf Ihrem Smartphone, Tablet oder in der Browseransicht lesen? Erweitern Sie einfach Ihr Abonnement:

  • Jetzt ein Jahr kostenlos upgraden
  • Zuverlässig donnerstags lesen
  • Offline-Modus: E-Paper auch ohne Internetzugang lesen
  • Lesemodus nutzen, Artikel speichern, Suchfunktion
  • Zugriff auf das Ausgaben-Archiv

Die Bauernzeitung jetzt digital lesen – immer und überall!

Bauernzeitung Upgrade 1 Jahr gratis