Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern

Veranstalter: Landwirtschaftliches Bildungszentrum Echem

Veranstaltungsdetails

Um Ihr Gatterwild im Gehege sowie Ihre extensiven Rinder auf der Weide zu immobilisieren oder zu betäuben und zu töten, benötigen Sie spezielle Kenntnisse nach Waffenrecht, nach Tierschutzgesetz, nach der Tierschutzschlacht VO wie der VO (EU) 1099/2009, die Sie in diesem Kurs erwerben können.

Dies trifft für Nicht-Jagdscheininhaber ebenso wie für Jagdscheininhaber zu, da Gehege sowie das Schussareal auf der Weide als befriedete Bezirke gelten und es sich beim Schießen/ Immobilisieren nicht um befugte Jagdausübung handelt.

Im Sachkundekurs werden unter dem Begriff Gehegewild die Wildarten Wisent, Bison sowie das Zucht-Schalenwild der Gattung Paarhufer zusammengefasst. Das Betäuben und Töten von Schwarzwild im Gehege wird nicht gelehrt.

Dieser Sachkundelehrgang bereitet auf alle Prüfungen ausführlich vor und schließt mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der VO 1099/2009 und nach § 5 Tierschutzgesetz ab.

Folgende Prüfungen können Sie ablegen:

Das Ablegen einer Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre (für den Kugelschuss). Diese Prüfung muss nicht abgelegt werden von Seminarteilnehmern, die über einen Jagdschein bzw. über eine entsprechende Waffenrechtsprüfung nach § 7 WaffG verfügen
Das Ablegen einer Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ggf einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte (für das Immobilisieren).
Die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 Abs. 2 i.V. m. Anhang I und IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, nach § 4 des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung für folgende Tätigkeiten
Handhabung und Pflege von Rind und Gehegewild**
Ruhigstellung von Rind und Gehegewild**
Betäubung mittels Kugelschuss von Rind und Gehegewild** (Ersatzverfahren Bolzenschuss)
Bewertung der Betäubung bei Rind und Gehegewild**
Einhängen und Hochziehen von Rind und Gehegewild**
Entblutung von Rind und Gehegewild**
Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Mit dieser Bescheinigung beantragen Sie wiederum die praktische Prüfung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde, die für die Ausstellung des Sachkundenachweises zwingend erforderlich ist.

Sie können den Kurs komplett oder auch einzelne Kursabschnitte entsprechend Ihrer Interessenslage buchen. Gerne beraten wir Sie hierzu entweder telefonisch unter 04139/698-114 (Frau Hencke) oder per email unter heike.hencke@lwk-niedersachsen.de.

Falls Sie bereits eine Waffensachkundeprüfung absolviert haben, so bitten wir vorab um Übersendung des Prüfungszeugnisses, damit wir abklären können, welche Prüfungen noch abgelegt werden müssen. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Berücksichtigung findet der zeitliche Eingang.

Da der prüfungsrelevante Lehrgangsstoff recht umfangreich ist, übersenden wir Ihnen zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn das Skript als PDF Dokument. Wir empfehlen Ihnen sich das Skript gründlich durchzulesen, um sich so auf den doch recht anspruchsvollen Kurs vorzubereiten.

Sie erhalten eine Rechnung nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung bei uns. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vor Lehrgangsbeginn bezahlt ist. Der jeweilige Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurück

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass von der zuständigen Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und einer Ausnahmegenehmigung für die Immobilisation neben den Sachkundebescheinigungen, die Sie bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen von uns erhalten, immer auch ein Bedürfnisnachweis verlangt wird.

Programm
28.06.2022
08.30 - 19.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Waffensachkunde

29.06.2022
08.30 - 19.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Modul Kugelschuss

30.06.2022
08.30 - 19.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Modul Kugelschuss mit Prüfung

01.07.2022
08.30 - 19.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Modul Immobilisation

02.07.2022
08.30 - 19.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Modul Immobilisation inkl. Prüfung

03.07.2022
08.00 - 12.00 Uhr
Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
- Waffensachkunde

Kosten:
Gebühren: 810,00 Euro
Verpflegung: 125,00 Euro
Gesamtgebühr: 935,00 Euro

Kontakt

04139 698-114
heike.hencke@lwk-niedersachsen.de
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Datum und Zeit

28.06.2022 08:30 -
3.07.2022 12:00

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
Niedersachsen