Biogas-Betreiber-Grundschulung – Anlagensicherheit nach TRGS529 und TRAS 120

Veranstalter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschschweig

Veranstaltungsdetails

Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen, wie z.B. die zwei nachfolgend beschriebenen Schulungen a) und b).
a) Ein Teil dieser umfasst die bundeseinheitliche Vorgabe, an einer Schulung nach den beiden Technischen Regeln
• TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
• neuerdings TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
teilzunehmen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich möglichst viele nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben. So werden neben der TRGS und TRAS auch folgende Themen besprochen:
• notwendige Dokumentationen im Biogasanlagenbetrieb
• Umgang mit Zusatz und Hilfsstoffen
• Schadensmanagement
• Lagerung der Gärsubstrate und rechtliche Vorgaben zur Nährstoffverwertung.
b) Neben den Technischen Regelwerken müssen in einer Biogasanlage auch Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden, so u.a.
• die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Demnach müssen Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für den Arbeitsschutz der Betriebsprozesse bereithalten bzw. als Dienstleistung beauftragen. Bei einer Größenordnung mit weniger als 50 Beschäftigten können Sie auch das sogenannte „Unternehmermodell“ wählen, bei dem Sie als (aktiv in das Betriebsgeschehen eingebundene/r) UnternehmerIn selbst die geforderte Grundbetreuung übernehmen. Dazu ist eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme erforderlich, welche nach 5 Jahren aufzufrischen ist (Grundschulung bei anderen Anbietern erfragen). Die von uns angebotene 2-tägige Betreibergrundschulung gilt als anerkannte Auffrischungsschulung dazu.

Kontakt

053128997103

Zur Webseite

Datum und Zeit

19.10.2021 08:00 -
20.10.2021 00:00

Veranstaltungsort

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig
Helene-Künne-Allee 5
38122 Braunschweig
überregional