Kein Zwang zur Zwischenfrucht im roten Gebiet
Die Rechtslage bei der Düngeverordnung ist unklar - daher hat das Thüringer Agrarministerium jetzt entschieden, dass aktuell keine Zwischenfrüchte in roten Gebieten angebaut werden müssen. Die Regelung gilt allerdings nur 2020.
20/07/2020 mehr ...