Landkreis Rostock

Neue Vogelgrippe-Fälle in Mecklenburg-Vorpommern

In Zarnewanz bei Sanitz (Landkreis Rostock) ist am Dienstag (13. August) in zwei Geflügelhaltungen der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (sogenannte Geflügelpest) festgestellt worden. © Adobe Stock/bluedesign
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Im Landkreis Rostock ist in zwei Geflügelhaltungen die Geflügelpest ausgebrochen. Etwa 6.500 Tiere wurden nach Angaben des Kreisveterinäramts getötet. Um Einschleppungen der Vogelgrippe in weitere Bestände zu verhindern, wurden in Mecklenburg-Vorpommern Schutz- und Überwachsungszonen eingerichtet.

Von Nicole Gottschall

In Zarnewanz bei Sanitz (Landkreis Rostock) ist am Dienstag (13. August) in zwei Geflügelhaltungen der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (sogenannte Geflügelpest) festgestellt worden. Dem Kreisveterinäramt zufolge handelt es sich um zwei in direkter Nachbarschaft zueinander gelegene Wassergeflügelhaltungen mit rund 6.500 Tieren. Die Bestände wurden geräumt und die Tierkörper unschädlich beseitigt.

Geflügelpest-Ausbruch: Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet

Um die Ausbreitung der Vogelgrippe in weitere Tierhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um die betroffenen Betriebe. Zu dieser gehören die Stadt Tessin mit den Ortsteilen Neu Gramsdorf und Wolfsberger Mühle, die Gemeinde Gnewitz mit den Ortsteilen Gnewitz und Barkvieren sowie die Gemeinde Zarnewanz mit den Ortsteilen Zarnewanz, Kleinhof und Stormstorf.

So schützen Sie Ihren Geflügelbestand

In der Schutzzone gelten laut Kreismitteilung spezielle Vorschriften:

  • Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl
  • Tägliche Gesundheitskontrolle
  • Geflügel ist grundsätzlich vor Wildvögeln zu schützen
  • Geflügel nur im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Voliere füttern und tränken
  • Geflügel von Teichen fernhalten
  • Können diese Maßnahmen nicht sichergestellt werden, ist das Geflügel aufzustallen

Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser befinden sich mehrere Gemeinden der Ämter Tessin und Gnoien sowie die Gemeinde Sanitz mit diversen Ortsteilen und Ortschaften.

Wildvögel als Überträger: Experten warnen vor dauerhafter Präsenz des Virus

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt geht davon aus, dass das Virus durch Wildvögel in die Freilandhaltungen eingeschleppt wurde. „Es gibt seit Längerem Hinweise darauf, dass das Virus nicht mehr nur im Frühjahr und Herbst, sondern permanent da ist“, sagt Elisabeth Dey, kommissarische Amtsleiterin des Veterinäramtes. Sie appelliert an alle Geflügelhalter, Krankheits- oder Todesfälle umgehend zu melden. Ebenso sollten grundsätzlich alle Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse angezeigt werden. Nur so behielten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und könnten im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.

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Gänse in einem Stall, dessen Seiten offen, aber vergittert sind.
Durch geeigente Maßnahmen lässt sich das Risiko des Virus-Eintrags mindern. (c) Karsten Bär

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