75 Maßnahmen

Landwirtschaft im Fokus: Kritik an Klimaschutz-Plan in Sachsen-Anhalt

Auch Weidemanagement und Grünlandbewirtschaftung sollen im Sinne des Klimaschutzes unter die Lupe genommen werden. (c) Detlef Finger
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Das Kabinett in Sachsen-Anhalt beschließt den Ressortplan Klima mit insgesamt 75 Maßnahmen. Von Agrarverbänden hatte es bereits Zukunfts- und Klimaschutzkongress Kritik gegeben. Gibt es weitere Auflagen für die Landwirtschaft?

Von Detlef Finger

Starkregen, Hochwasser, Hitzewellen: Der fortschreitende Klimawandel macht sich auch hierzulande zunehmend bemerkbar. Um langfristig noch mehr für den Klimaschutz zu tun, hat das Kabinett am 22. Oktober in Magdeburg den Ressortplan Klima beschlossen. Mit diesem sollen ressortübergreifend 75 Maßnahmen umgesetzt werden, die vom vorangegangenen Zukunfts- und Klimaschutzkongress (ZuKK) im vorigen Jahr entwickelt und in einem Aktionsplan zusammengefasst wurden.

„Klimaschutz auf einem guten Weg“

„Sachsen-Anhalt befindet sich beim Klimaschutz auf einem guten Weg“, sagte Umweltminister Armin Willingmann (SPD) auf der Landespressekonferenz mit Blick auf zuletzt gesunkene Treib­hausgasemissionen. Dennoch halte er weitere Anstrengungen für erforderlich. Der Ressortplan Klima bilde dabei eine solide Grundlage, die in einzelnen Bereichen in den nächsten Jahren auch noch fortent­wickelt werden könne.

Aktionsplan mit 75 Maßnahmen

In den vergangenen Monaten war der Aktionsplan von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltressorts erarbeitet worden. Sie analysierte hierbei die vom ZuKK entwickelten Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und wies sie den jeweils zuständigen Ministerien zu. 75 der 85 Vorhaben wurden in den Ressortplan übernommen, davon 31 in inhaltlich angepasster Form. 14 Vorschläge werden mangels Ressourcen vorerst nicht weiterverfolgt. Dies betrifft etwa ein Treibhausgas-Bilanzierungstool für die Landwirtschaft.

Diskussion mit vielen Akteuren

Mit dem Kongress sei es gelungen, Klimaschutzmaßnahmen in einem breiten Diskurs mit zahlreichen gesellschaftlichen Akteuren zu entwickeln und in Regierungshandeln einfließen zu lassen, so Willingmann: „Mit dem nun vorliegenden Ressortplan Klima haben wir ein wichtiges Koalitionsvorhaben umgesetzt.“ Für die jetzige Legislaturperiode hatten sich CDU, SPD und FDP vertraglich auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen hierzulande um 5,65 Mio. t CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2026 verständigt.

Neues Monitoring in Sachsen-Anhalt

Um keine Zeit zu verlieren, seien zahlreiche Maßnahmen, die Eingang in den Ressortplan gefunden haben, bereits in Angriff genommen oder schon umgesetzt worden, so Willingmann weiter. Ein zentrales Handlungsfeld bilde dabei der weitere Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits im Feb­ruar 2023 habe das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) neue Teilflächenziele für Windenergie festgelegt, damit das Land den bundesweit vorgegebenen Windflächenanteil von 2,2 % bis 2032 erfüllen könne. Bis 2026 wolle das MID den überarbeiteten Landesentwicklungsplan vorlegen. Um Fortschritte bei Klimaschutz, Energiewende und der Umsetzung des Ressortplans in den kommenden Jahren nachvollziehen zu können, solle ein neues Klima­schutzmonitoring aufgelegt werden. Das Kabinett habe sich darauf verständigt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe hierzu die Details ausarbeiten soll.

Zukunfts- und Kimaschutzkongress

Beim Zukunfts- und Kimaschutzkongress berieten ab Juni 2022 bis Juni 2023 über 120 Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in fünf Arbeitsgruppen, dar­unter eine für Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährung, wie Sachsen-Anhalts Weg in eine klimaneutrale Zukunft aussehen könnte. Beteiligt waren auch Agrar­verbände. Diese hatten die Möglichkeit, sich in die Debatte einbringen zu können, begrüßt.

Kritik aus der Landwirtschaft

Im weiteren Verlauf wurde allerdings zum Teil erhebliche Kritik aus deren Reihen laut. So wurde etwa moniert, dass aus ihrer Sicht das den Prozess begleitende Institut die Diskussion in den Arbeitsgruppen (AG) gezielt in bestimmte inhaltliche Richtungen lenkte und insbesondere in der AG Land- und Forstwirtschaft nicht ergebnisoffen moderierte.

Korrekturen nicht berücksichtigt

Auf vorgetragenen Korrekturbedarf sei nicht weiter eingegangen, Protokolle trotz Anmerkungen nicht richtiggestellt und dadurch gezielt Meinungsvielfalt reduziert worden. Teilweise seien Ergebnisse der vorangegangenen Sitzung präsentiert worden, die den Teilnehmenden nicht bekannt waren. Diese Ergebnisverschlossenheit habe sich dann auch in dem Ende Juni 2023 veröffentlichten Aktionsplan wiedergefunden. Dabei hatte Umweltminister Willingmann zum Start des Dialogformats betont, dass „ohne Denkverbote alle Op­tionen des Landes ergebnisoffen diskutiert werden müssen“.

Kosten sind nicht abschätzbar

Die den einzelnen Handlungsfeldern im Agrar- und Forstbereich zugeordneten Maßnahmen hatten die Verbände zum Teil begrüßt, teils aber z. B. wegen unspezifischer Formulierungen und nicht abschätzbarem Kostenaufwand für die Beteiligten auch kritisiert oder ganz abgelehnt.

Zwei Ministerien mit Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft

Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten sollen Maßnahmen zum Erreichen u. a. folgender Ziele verstärkt oder neu aufgelegt werden: Verringerung der Treibhausgasemissionen der Tierhaltung, Energieeffizienz in der Landwirtschaft, Humuserhalt und -aufbau im Ackerland, Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Moorböden, Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Dazu sollen zusammen mit Beteiligten wie Flächen­eigentümern und -bewirtschaftern, Landfrauen, Landwirten und Verbänden z. B. folgende Instrumente speziell für den Agrar- und Forstsektor genutzt werden:

  • Wissensvermittlung für klimaschonende Landbewirtschaftung, Grünland und Weidemanagement,
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen kofinanzieren,
  • Humusaufbauende Landwirtschaft stärken.

Beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt stehen u. a. folgende Punkte auf der Agenda, die Land- und Forstwirtschaft sowie ländlichen Raum betreffen: Förderung alternativer Konzepte u. a. für Photovoltaik und Windenergie, Bereitstellen und Steuern von Flächen für erneuerbare Energien, Erarbeitung kommunaler Wärme- und Kältepläne, Wissensvermittlung für klimaschonende Landbewirtschaftung, Unterstützung natürlicher Senken sowie klimagerechte Ernährung und Regionalität.

Aktionen, die nicht durch die Landesverwaltung selbst durchgeführt werden können, sind nicht im Ressortplan Klima enthalten, sondern weiterhin im Aktionsplan des ZuKK zu finden. Die Pläne finden sich im Internet unter lsaurl.de/ressortplanklima.

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Landes-Klimaschutzgesetz: Zum Ausgleich der Emissionen soll die Senkenfunktion der Wälder und Moore ausgebaut werden. (c) IMAGO / blickwinkel

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