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Haltungsverbot gegen Landwirt Viehweg ausgesprochen

Das LüVA des Landkreises Leipzig hat damit begonnen, das ausgesprochene Haltungsverbot gegen den Nebenerwerbgslandwirt Viehweg durchzusetzen.

von Karsten Bär

Von Polizeikräften begleitet, haben Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LüVA) des Landkreises Leipzig am Montag begonnen, ein gegen den Großbardauer Nebenerwerbslandwirt Arnd Viehweg erlassenes Haltungsverbot für Rinder durchzusetzen. Begründet wird dieser Schritt mit „mangelndem Herdenmanagement“, wie die Pressesprecherin des Landkreises, Brigitte Laux, bestätigt. 

Landratsamt sieht Schutzmaßnnahmen nicht gewährleistet

Nach Ansicht des Landratsamtes seien weder der Tierschutz, der Verbraucherschutz noch Seuchenschutzmaßnahmen des Bestandes gewährleistet. Seit mehreren Jahren habe man bei dem Landwirt wiederholt veterinärrechtliche Verstöße feststellen müssen, die trotz zahlreicher Gespräche, Vor-Ort-Termine, Anordnungen und Androhungen von Zwangsmaßnahmen nicht abgestellt worden seien, so die Sprecherin weiter. Konkret kritisiert werde, dass Viehweg sich nicht in der Lage sieht, seine Tiere in einen Fangstand zu bringen, um dort die notwendigen Bluttests durchzuführen und Ohrmarken zu kontrollieren oder anzubringen. Man werfe dem Landwirt vor, die Herde verwildern lassen zu haben. Damit stehe auch im Zweifel, ob der täglichen Kontrolle und Versorgung der Tiere, und damit „den elementaren Pflichten des Tierhalters“, hinreichend nachgekommen wird.  Durch ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen aus Norddeutschland wurden die rund 140 Rinder überwiegend der Rasse Schottisches Hochlandrind ab Montag eingefangen, um durch Mitarbeiter des LüVA in sogenannter Ersatzvornahme identifiziert und beprobt zu werden. Tiere, die einwandfrei zu identifizieren sind und auf Grundlage der Bluttests gesundheitlich nicht zu beanstanden sind, werden an andere Halter verkauft, nicht zu identifizierende Rinder getötet und aus Verbraucherschutzgründen keiner weiteren Verwertung zugeführt. Die Kosten des Einsatzes –Viehweg selbst spricht von 75.000 Euro – müssen vom Landwirt getragen werden.

haltungsverbot: Vieweg weisst vorwürfe zurück

Die erhobenen Vorwürfe des LüVA weist Arnd Viehweg von sich. Seine Rinder würden alle eine ordnungsgemäße Ohrmarke aufweisen, Ausnahme seien drei Tiere, für die eine Ohrmarke bereitliege. Anders als dargestellt, würde er die Herden täglich kontrollieren und betreuen. Allerdings sei es angesichts ihrer ganzjährigen Freilandhaltung schwierig. Die Tiere, die Viehweg als „Wildrinder“ bezeichnet, scheuten zunehmend den Koral, da sie darin in Panik gerieten und sich häufig verletzten. Die Verwendung eines Betäubungsgewehrs sei ihm verboten worden. Betäubungsgewehr und Gebrauch der Schusswaffe zur Tötung der Rinder sei jedoch von Beginn an wesentlicher Bestandteil seines Haltungskonzeptes gewesen, auf dessen Grundlage er „Wildrinder“ zur weiteren Verwertung an das Unternehmen „Viehweg Spezialitäten“ seines Sohnes  geliefert habe. Heftig kritisiert wird von Viehweg auch, dass seine Rinder durch das LüVA als „Hausrinder“ eingestuft wurden, obwohl sie ganzjährig und extensiv im Freien gehalten werden. Damit wurde unter anderem begründet, dass ihm die Erlaubnis, die Tiere per Schusswaffe zu töten, entzogen wurde.  Verschiedene Experten sehen die in Viehwegs Betrieb herrschenden Bedingungen zwar als hinreichend dafür an, die gesetzlich mögliche Tötung per Schusswaffe zuzulassen. Jedoch ist dies an die Erlaubnis durch die zuständige Veterinärbehörde geknüpft, die diese Zustimmung verweigert.

Nach Auskunft der Polizeidirektion Leipzig wurde der Einsatz des Landratsamtes von einem großen Aufgebot an Polizeikräften begleitet. Eine exakte Zahl der anwesenden Kräfte wolle man aus taktischen Gründen nicht nennen, so ein Sprecher. Aufgabe der Polizisten sei es gewesen, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter des Landratsamtes vor Ort ihrer Tätigkeit nachgehen konnten.