Fusion statt Kooperation: Was ist der Plan der Kreisbauernverbände in Brandenburg?
Die Kreisbauernverbände Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) haben beschlossen, möglichst noch in diesem Jahr zu fusionieren. In ihrer Versammlung ging es außerdem um Bürokratie, Wolf und Pflanzenschutz.
Die Kreisbauernverbände Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming haben auf ihren Mitgliederversammlungen am 25.2.2025 in der Heimvolkshochschule am Seddiner See beschlossen, die bisherige Kooperation in einen Prozess der Fusion zu überführen.
Fusion der Kreisbauernverbände: Effizienzsteigerung und regionale Verankerung
Sie fordern in entsprechenden Beschlüssen ihre Vorstände auf, die Fusion der Kreisbauernverbände vorzubereiten und möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen. Ziel sei ein effizienterer Personal- und Mitteleinsatz, ohne die regionale Verortung aufzugeben. Letztlich sollen höhere Beiträge für die Mitglieder vermieden werden.
Beide Verbände stimmten gesondert über diesen Punkt ab, absolvierten jedoch den öffentlichen Teil ihrer Mitgliederversammlungen schon mal gemeinsam. Und mit gutem Willen waren hier durchaus Akzente von Aufbruch und ein verhaltener Optimismus zu spüren. Das liegt zum einen am „Mentalitätswechsel“ im Agrarministerium, wie Jens Schreinicke, Vorsitzender des KBV Potsdam-Mittelmark, es formulierte: „Wir vertrauen darauf, dass sich Hanka Mittelstädt als Anwältin der Landwirte versteht.“

Bürokratieabbau und Investitionshemmnisse
Kornelia Wehlan, Landrätin von Teltow-Fläming, die im Nachklang der Bauernproteste gemeinsam mit dem KBV schonmal auf Kreisebene eine Initiative zum Bürokratieabbau mit auf den Weg gebracht hatte, verwies auf den Sonderausschuss Bürokratieabbau und die teils dicken Bretter, die da noch gebohrt werden müssen. Und Dr. Christoph Löwer, Beigeordneter in Potsdam-Mittelmark thematisierte in seinem Grußwort die 60-80 Mio. Euro an Investitionen, die durch gesetzliche Regelungen zu Landschaftsschutzgebieten verhindert werden.
Von den „agrarpolitischen Vorhaben der neuen Landesregierung“, die Gregor Beyer, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), vorstellte, gehörte die Aussetzung des Vollzugs der Widerherstellungsverordnung im Land Brandenburg (siehe unten).
Wolfsmanagement und Jagdrecht: Neue Wege in Brandenburg
Auch Beyer ging auf den Sonderausschuss Bürokratieabbau ein und stellte eine Vereinfachung der Bauanträge in Aussicht: „Wenn ein B-Plan aufgestellt wird, wollen und können wir durch Vollzugshinweise regeln, dass Gutachten beim späteren Bauantrag nicht nochmal neu angefertigt werden müssen.“ Dafür gab es Vorschusslorbeeren in Form von Applaus. Ebenso für Beyers Absicht, den Wolf so schnell wie möglich ins Jagdrecht aufzunehmen und danach die Wolfsverordnung zu ändern. Dafür gebe es durch eine entsprechende Organisationsverfügung seit dem 15. Januar eine Stabsstelle Wildtiermanagement beim Staatssekretär.
Außerdem sei in diesem Zuge auch die oberste Jagdbehörde aus der Forstbehörde herausgelöst und der Stabsstelle zugewiesen worden, so Beyer. Leiter der Stabsstelle ist Frank Plücken. Der angestrebte neue Umgang mit dem Wolf sei keineswegs nur ein symbolischer Akt. Angestrebt werde eine Regelung, wonach ein Wolfsriss 48 Stunden liegenbleiben könne und der Jäger gleich in der ersten Nacht ansitzen und das Tier entnehmen dürfe. Auch dafür gab es Beifall.
Pflanzenschutz-Experte warnt: Ohne Chemie keine Ernährungssicherheit
Mit größter Aufmerksamkeit verfolgte die Versammlung den Vortrag von Prof. Dr. Andreas von Tiedemann, Pflanzenschutzexperte an der Universität Göttingen. Sein Ansatz angesichts der Bevölkerungskurve: Medizinischer und agrotechnischer Fortschritt haben gleichermaßen zum Gedeihen der Menschheit beigetragen, aber nur der Beitrag der Medizin werde anerkannt.
Von Tiedemann wies nach, dass das ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (PSM) utopisch ist, das diese für den Menschen meist nicht giftig sind (von 250 in Deutschland zugelassenen PSM sind neun als sehr toxisch oder toxisch eingestuft) und auch nicht für den Verlust an Biodiversität haftbar gemacht werden können. Es brauche eine grundsätzliche Neubewertung vonseiten Politik und Gesellschaft, so von Tiedemann.
Die Diskussion hinterher war rege und durchaus von der Hoffnung getragen, dass sich letztlich doch die besseren Argumente durchsetzen: beim Pflanzenschutz wie beim Abbau bürokratischer Hürden.

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