Sachkundelehrgang – Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

Veranstalter: Landwirtschaftliches Bildungszentrum Echem

Veranstaltungsdetails

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung

- Ruhigstellung vor der Betäubung

- Betäubung und deren Bewertung

- Einhängen nach der Betäubung

- Entbluten

Am ersten Tag erfolgen Schulung, schriftliche und mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Außerdem werden die weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben.

Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Sachkunde-Bescheinigung. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis beim zuständigen Veterinäramt.

Zielgruppe: Landwirte, Hausschlachter, Direktvermarkter, Beschäftigte (handwerklicher) Schlachtbetriebe, interessierte Privatpersonen

Kosten: 350,00 €, enthalten sind Lehrgangsgebühren, Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr sowie Tagesverpflegung.

Bei Bedarf können Sie eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück hinzubuchen.

Wichtige Hinweise:

Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.

Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.

Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag). Es wird nicht das Betäuben durch Wasserbad geprüft.

Mitzubringen sind Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel), Schreibzeug und ein gültiger Personalausweis/Reisepass.

Eine Rechnung über den ausgeschriebenen Betrag erhalten Sie vor Lehrgangsbeginn. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vor Lehrgangsbeginn bezahlt ist.

Kontakt

04139 698-119
uwe.clar@lwk-niedersachsen.de
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Datum und Zeit

9.03.2020 00:00 -
10.03.2020 00:00

Veranstaltungsort


Zur Bleeke 6
21379 Echem
Niedersachsen