Für 40 Vorhaben konnten im Jahr 2024 Zuschüsse in Höhe von 9,82 Mio. € aus dem Investitionsförderprogramm (ILU) des Agrarministeriums in Thüringen bewilligt werden. Wie das Ministerium auf Anfrage informierte, summiert sich das förderfähige Investitionsvolumen auf rund 33 Mio. €. Der größte Teil der Investitionszuschüsse entfiel mit 8,75 Mio. € auf 26 AFP-Vorhaben.
Davon flossen rund 3,9 Mio. € in Stallbauvorhaben – nahezu die gesamte Summe in den Milchviehbereich: Für zehn Stallbauvorhaben, die die Premiumförderung für besonders tiergerechte Haltung in Anspruch nehmen konnten, wurden allein 3,89 Mio. € bewilligt. Beim Stallbau in der Schweinehaltung passierte gar nichts, in der Mutterkuhhaltung/Rindermast (33.000 €) und im Geflügelbereich (15.000 €) wenig.
Investitionen in Aufbereitung und Lagerung konnten mit 232.000 €, in Melktechnik mit über 1,8 Mio. € und in die Emissionsminderung mit 940.000 € gefördert werden. Letzteres (Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz/SIUK) nutzten drei Unternehmen. Hierunter fielen sowohl Investitionen in emissionsarme Stallböden, in Lagerstätten für Wirtschaftsdünger mit Abdeckung bei gleichzeitig verlängerter betrieblicher Lagerkapazität und in die Abluftreinigung. Über 1,8 Mio. € Zuschüsse wurden für Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft, Fahrsilos oder Investitionen in Dauerkulturen einschließlich Bewässerungstechnik gewährt.
Neun Vorhaben konnten im vergangenen Jahr vom ÖkoInvest profitieren. 839.000 € wurden insgesamt ausgereicht, wobei mit 692.000 € der überwiegende Teil in die Aufbereitung/Lagerung floss. Im Ökostallbaubereich gab es lediglich Zuschüsse in Höhe von 24.000 € für die Schaf-/Ziegenhaltung. Im ILU-Programmteil Diversifizierung wurden von fünf Vorhaben vier positiv beschieden. Insgesamt flossen hier 237.000 €, davon in einem Fall in den Bereich Verarbeitung und Direktvermarktung, was in der neuen Förderperiode erstmals bezuschusst werden kann.
Wie das Agrarministerium weiter mitteilte, werden ab diesem Jahr mit dem kürzlich erfolgten Beschluss zu Anpassungen der Fördergrundsätze des GAK-Rahmenplans 2025–2028 grundsätzlich im AFP als Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz/SIUK wieder Investitionen in Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft förderfähig:
Mit einem höheren Fördersatz von 50 % förderfähig sind SIUK-Maßnahmen für Abluftreinigungsanlagen sowie für abgegrenzte Maßnahmen, wenn sie in Ställen erfolgen, die die Anforderungen der Premiumförderung erfüllen. Die Basisförderung für Stallbauten im AFP läuft Ende 2025 aus, hiernach wird nur noch das Premium-Niveau gefördert.
Stallbauten bei Schweinen sind seit 2024 bereits nur noch förderfähig, wenn die Anforderungen der Premiumförderung erfüllt werden. Unabhängig vom Bundesprogramm „Umbau Nutztierhaltung“ für Schweine, dessen Förderung über die BLE läuft, bezuschusst der Freistaat Premiuminvestitionen im Schweinebereich mit Landesmitteln weiter.
Die Antragsfrist für ILU-Maßnahmen endet in diesem Jahr am 31. März. Sofern das Volumen der Anträge das Budget unterschreitet, gibt es einen zweiten Termin. Aktuelle Informationen einschließlich zu den neuen Positivlisten in allen vier ILU-Teilprogrammen hält die Thüringer Aufbaubank (TAB) bereit.
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Eine Kooperationsvereinbarung zum verbesserten vorsorgenden Trinkwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern wurde am vergangenen Montag von Vertretern des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV sowie des Bauernverbandes MV im Wasserwerk der Zukunft Malchin unterzeichnet.
Danach können Landwirte künftig auf freiwilliger Basis mit ihrem regionalen Wasserversorger Vereinbarungen über zusätzliche Schutzmaßnahmen auf den rund 6.000 ha Ackerflächen im Land, die sich in den Trinkwasserschutzzonen (TWSZ) II befinden, aushandeln. Dabei gilt es, für beide Seiten eine akzeptable und wirtschaftliche Lösung zu finden.
Laut Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) stehe im Vordergrund ein nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den TWSZ II. Zugleich solle sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolge. Nur das führe zu einer Planungssicherheit und zu wirtschaftlichen Perspektiven für die Landwirtschaftsbetriebe.
„Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung setzen wir Landwirte ein klares Zeichen für den Trinkwasserschutz“, sagte Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV, bei der Unterzeichnung des Papiers. In der Vergangenheit sei der Trinkwasserschutz im Land ausschließlich über das Ordnungsrecht geregelt worden. „Mit der Option freiwillige Kooperationsvereinbarungen abzuschließen, beschreiten wir auf gleich zwei Feldern Neuland“, betonte Trunk. So habe das Land erstmals Fördermittel ausgeschrieben, um die sich Wasserversorger und Landwirte mit gemeinsamen Pilotprojekten zum Trinkwasserschutz bewerben können. Neu sei auch, dass Landwirte auf Augenhöhe individuelle Vereinbarungen mit den Wasserversorgern verhandeln können, die die unterschiedlichen Strukturen der Wasserfassungen und Trinkwasserschutzgebiete berücksichtigen.
In den vergangenen zwei Jahren wurde mithilfe von Arbeitsgruppen eine Auswahl an „Bausteinen“ für die zu schließenden Verträge erarbeitet. Darin werden mögliche Maßnahmenvorschläge dargestellt, die die verschiedensten Gegebenheiten im Land berücksichtigen, eine Landbewirtschaftung ermöglichen und zugleich dem Trinkwasserschutz dienen. Dazu zählen folgende freiwillige Maßnahmen:
Es ist vorgesehen, den Maßnahmenkatalog im Laufe der Zusammenarbeit um weitere konkrete Vorschläge zu erweitern. Einen ersten Zuwendungsbescheid erhielt der Wasserzweckverband Malchin/Stavenhagen. 231.000€ beträgt die Zuwendung, aus der Tätigkeiten der lokalen Partnerschaft für den Trinkwasserschutz in den nächsten drei Jahren finanziert werden können. Das Land beteiligt sich mit 70% an den Kosten aus dem Wasserentnahmeentgelt.
Minister Backhaus appellierte an die Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe, diesen vom Land finanziell unterstützten Weg künftig verstärkt einzuschlagen. „Wir wollen nicht zulassen, dass Wasserwerke künftig Chemiebetriebe sein müssen, um schädliche Stoffe aus dem Wasser zu entfernen und ein Kunstwasser herstellen müssen, das wohl trinkbar, aber kein Genuss mehr ist. Noch haben wir es in der Hand, beobachtete Trends aufzuhalten. Die Wasserwerke der Zukunft sollen sauberes, klares und ohne wesentliche Aufbereitung trinkbares Wasser liefern.“ Nur so könne das Trinkwasser der Zukunft aus der eigenen Region kommen und bezahlbar bleiben.
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Beim diesjährigen Landwirtschaftstag der Volksbanken und Raiffeisenbanken, der in der vergangenen Woche im Van der Valk Resort in Linstow stattfand, ging es um zahlreiche Anliegen, die viele der rund 300 anwesenden Landwirte schon länger beklagen. Bürokratieabbau, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, ständige Änderungen von Vorschriften oder auch der Fachkräftemangel waren zentrale Themen, die in Vorträgen und Podiumsdiskussionen behandelt wurden.
So hatte Carsten Stegelmann, Landwirt aus Sassen-Trantow im Landkreis Vorpommern-Greifwald, klare Forderungen an die Politik: Bürokratieabbau, Zukunftssicherheit bei den Zahlungen durch die EU und einen wirtschaftlich tragbaren Umweltschutz. Mit Blick auf die Bauernproteste im vergangenen Jahr sagte er: „Wir Landwirte haben eine hohe Belastbarkeit. Wir haben aber auch gesehen, dass diese Belastbarkeit an Grenzen stößt.“
Dem konnte Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zustimmen: „Die Landwirtschaft benötigt klare Leitplanken. Wir können hinsichtlich der Umweltauflagen in MV keine weitere Bürokratie gebrauchen.“ Digitalisierungsprozesse in der Landwirtschaft müssten stets auch mit sinnvollen Einsparungen verbunden sein, so Trunk. „Nicht nur die Bauern, sondern die gesamte Wirtschaft steht mit dem Rücken an der Wand. Die Rezession sollte uns zu denken geben“, kommentierte Trunk die derzeitige ökonomische und politische Lage.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) kritisierte, dass auf EU-Ebene zwar Bürokratieabbau versprochen wurde, aber neue Regulierungen wie die Wiederherstellungs- oder Entwaldungsverordnung zusätzlichen Aufwand für die Betriebe schaffen. „Unsere Landwirte brauchen weniger Bürokratie, nicht mehr. Wir fordern eine gezielte Überarbeitung von Gesetzen, um praxisferne Vorgaben zu entschärfen und Verwaltungsverfahren zu straffen“, so der Minister. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) müsse einfacher und transparenter werden.
Vorgaben müssten sich stärker an regionalen Gegebenheiten orientieren. Die Erste Säule der Direktzahlungen solle sich stärker auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe konzentrieren. Umweltmaßnahmen sollten aus der Ersten Säule entfernt und ausschließlich in der Zweiten Säule gebündelt werden. Mecklenburg-Vorpommern lehne eine Umverteilung zugunsten kleinerer Betriebe und die Förderung nach „Bedürftigkeit“ ab.
Leistungsfähige Betriebe müssten unabhängig von ihrer Größe wirtschaftlich bestehen können, so Backhaus. Mecklenburg-Vorpommern werde sich aktiv für eine GAP nach 2027 einsetzen, die Innovation fördere, praxistauglich sei und Landwirte wirtschaftlich handlungsfähig halte.
Auch die Themen Arbeitsmarkt und Personalbeschaffung standen im Fokus der Veranstaltung. Denn im Vergleich der westdeutschen und ostdeutschen Länder zeigen sich bei der Art der Beschäftigung deutliche Unterschiede.
Während in den westdeutschen Ländern die Familienbeschäftigten mit 49% fast die Hälfte aller Arbeitskräfte ausmachen, sind es laut Statistischem Bundesamt in dieser Gruppe in den ostdeutschen Ländern nur rund 20 %. Hier bilden die ständig angestellten Beschäftigten mit 56% die größte Gruppierung in der Beschäftigungsstruktur. Das liegt daran, dass in den östlichen Bundesländern viele Landwirtschaftsbetriebe als Personengesellschaften oder juristische Personen organisiert sind.
Verlässliche Rahmenbedingungen Birger Haase, Personalberater für Mandanten aus dem Agribusiness, erläuterte, wie schwer es sei, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und diese zu halten. Der Arbeitsmarkt in der Landwirtschaft stehe in direkter Konkurrenz zu anderen Branchen, die vielleicht attraktiver erscheinen. Daher seien Teamwork und eine gute Mitarbeiterführung in den Betrieben elementar wichtig.
In der anschließenden Diskussion betonte Landwirt Carsten Stegelmann, dass man junge Menschen schon frühzeitig für den Beruf des Landwirtes begeistern müsse. Diese Begeisterung müsse vom Hofinhaber und Betriebsleiter vorgelebt werden. Prof. Dr. Rainer Langosch, Dekan des Fachbereichs Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften an der Hochschule Neubrandenburg, ergänzte: „Wir müssen auch die Leute begeistern, die noch gar nicht auf dem Betrieb sind.“ Nicht nur das Gehalt sei ausschlaggebend, um Nachwuchs und Fachkräfte zu gewinnen. Ein ebenso wichtiger Faktor seien Anerkennung und Vertrauen.
Bauernpräsident Karsten Trunk bewertete insbesondere die Entwicklung bei der Geschlechterparität in der Landwirtschaft positiv: „Die jungen Frauen packen längst mit an, das sehen wir auch an den Hochschulen.“ Laut Agrarministerium werden in MV die landwirtschaftlich genutzten Flächen von 1,34Mio.ha von rund 4.700 Betrieben mit mehr als 25.000 Beschäftigten bewirtschaftet.
In der Schlussrunde des Landwirtschaftstages bekräftigte Trunk seine Forderungen an die Politik: Die Abschaffung der Stromstoffbilanz und das Festhalten an der Agrardieselregelung seien wichtig, um Landwirten gute und faire Rahmenbedingungen zu bieten. Backhaus sagte, dass man sich von der Stromstoffbilanz definitiv verabschieden werde. Darüber hinaus versprach der Minister, „alles daran zu setzen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz abzuschaffen“.
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Wie sich Geodaten aus verschiedenen Quellen im kostenlosen Programm QGIS zusammenführen lassen und wie man sie im Betrieb nutzen kann, vermittelt eine modulare Schulung. Ein Überblick.
Abhängigkeit ist selten erstrebenswert, schon gar nicht, wenn sie mit Kosten verbunden ist. Eine kostenlose Alternative zum bequemen, aber firmengebundenen Geodaten-Management wie es Landtechnikhersteller zum Beispiel für teilflächenspezifisches Wirtschaften anbieten, ist die freie Geoinformationssystemsoftware QGIS.
Sie läuft auf allen gängigen Betriebssystemen, wird von freiwilligen Entwicklern aktualisiert, ist in 41 Sprachen übersetzt worden und wird international im akademischen und professionellen Kontext zum Betrachten, Bearbeiten, Erfassen, Analysieren und Darstellen räumlicher Daten verwendet.
Eine dieser akademischen Profis ist Brit Weier, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „AgriSens Demmin 4.0“. Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird hier seit März 2020 an niedrigschwelligen Einstiegslösungen für die Nutzung von Fernerkundungsdaten im Pflanzenbau gearbeitet.
Brit Weier vermittelt diese Lösungen, insbesondere die Nutzung von Luftbildern, allen, die es interessiert. So kamen zu einem mehrtägigen Workshop Ende Januar am Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung ZALF e. V. neben Wissenschaftlern, Projektmitarbeitern und landwirtschaftlichen Beratern auch einige Landwirte nach Müncheberg.
Für völlig Unbedarfte im Umgang mit Geoinformationssystemen sind die sieben Module, die in diesem Fall auf vier Tage verteilt waren, eine Herausforderung. Spielerisch und intuitiv ist QGIS nicht zu knacken, und QGIS ist die Grundlage.
Die Teilnehmer haben die Software im Vorfeld auf ihren eigenen privaten oder dienstlichen Rechnern installiert, und Brit Weiler führt sie mit Erläuterungen und bestens vorbereiteten Übungen in das Universum aus Vektor- und Rasterlayern, die Feldgrenzen, Bodenkarten, Luft- und Satellitenbilder in einem Beispielprojekt sichtbar machen. Schritt für Schritt arbeiten sich die Teilnehmer durch die Übung, laden den Feldgrenzen-Vektorlayer, fügen den Sentinel2-Rasterlayer hinzu, laden Beganglinien einer Beprobung und die Vektordaten der Bodenschätzung.
Dann geht es um Darstellungsmöglichkeiten der verschiedenen Layer und darum, wie man Legenden anpasst und speichert und wie man es vermeidet, in dem Meer an Daten den Überblick zu verlieren (Dateibenennung, Ordner und Unterordner anlegen). Nach der Wahl des richtigen Koordinatenbezugssystems lassen sich dann auch sinnvoll Längen und Flächen messen.
Im zweiten Modul geht es darum, Luft- und Satellitenbilder in das Projekt einzufügen und zu lernen, wie es mit der Georeferenzierung klappt. Rasterlayer werden angelegt und so angepasst, dass sie etwas Sinnvolles sichtbar machen, Rasterwerte abgefragt und die Inhalte gedeutet.
Das dritte Modul bezieht dann die Ertragsdaten eines Schlages ein. Welche Daten sind plausibel? Welche nicht? Und wie gelingt es, Daten, die durch Stehzeiten, Vorgewende etc. zustande gekommen sind, auszusortieren, um eine sinnvolle Grundlage für die Ertragskartierung zu erhalten? Dazu muss zunächst das Datenformat des Landtechnikherstellers umgewandelt werden, sodass QGIS damit arbeiten kann. An dieser Stelle kann die Umwandlung in shape-Daten dann doch kostenpflichtig werden, weil die Hersteller der Verwendung „ihrer“ Daten mit dem kostenlosen Programm eine finanzielle Hürde voranstellen.
Wer die genommen hat, lernt in Modul vier, wie die Bodenbeprobung optimiert werden kann. Dafür wird der zu beprobende Schlag auf Grundlage verschiedener Datenquellen in Zonen geteilt und daraufhin Beprobungspunkte festgelegt. An dieser Stelle gibt es einen Exkurs zur Nutzung der ebenfalls kostenlosen Smartphone-App QFIELD, die mit QGIS kompatibel ist. Die Daten der geplanten Bodenbeprobung ließen sich leicht auf das Smartphone des Probennehmers übertragen. Praktisch. Und natürlich können die Laborergebnisse letztlich im QGIS-Projekt verwendet werden.
In Modul 5 lernen die Teilnehmer in Müncheberg, wie sie auf Grundlage der gewonnenen Daten Applikationskarten erstellen, in Modul 6 das Anlegen von Feldversuchen mit QGIS und zum Schluss die Fahrspurplanung für die Feldrobotik. Am Ende hat jeder Teilnehmer ein Übungsheft und die Projektdateien zum Nacharbeiten. Und die braucht er auch. Derzeit läuft ein neuer Kurs zur Nutzung von Geodaten und Fernerkundung in der Landwirtschaft mit Brit Weier an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie.
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Helium ist in vielen Bereichen neuer Technologien unverzichtbar. Es zählt zu den kritischen Rohstoffen, die ein hohes Risiko bezüglich der Versorgungssicherheit aufweisen. Das Edelgas kommt beispielsweise bei bildgebenden Verfahren in der Medizintechnik und bei der Herstellung von Computer-Chips, die in Handys oder Autos verbaut werden, zum Einsatz.
Bislang bezieht Deutschland seine Helium-Importe vollständig aus anderen Regionen der Erde. Darunter die Vereinigten Staaten, Katar und Algerien. Das französische Energieunternehmen 45-8 Energy mit Sitz in Metz will das ändern und hat in einem ungefähr 100 km² großen Bereich zwischen Wolgast, Kemnitz und Wusterhausen mit der Suche nach Lagerstätten des Edelgases begonnen. Das Unternehmen hatte im November 2023 eine Sucherlaubnis vom Bergamt Stralsund erhalten.
Das „Brimir“ genannte Projekt zeige vielversprechende Heliumvorkommen und sei bislang einmalig in Deutschland, heißt es seitens des Energieunternehmens. Laut Altdaten aus DDR-Zeiten soll in rund 3.000m ein Stickstoff-Methan-Helium-Gemisch lagern. DDR-Geologen waren in den 1960er-Jahren bei der Suche nach Erdöl und Erdgas in Vorpommern auf dieses Gemisch aus ungefähr 90 % Stickstoff, 9 % Methan und 0,2 bis 0,6 % Helium gestoßen. Damals habe man für das Helium mangels technischer Anwendung aber noch keine Verwendung gehabt. Die Messungen sind Ende Januar gestartet und derzeit noch im Gange. Die 3D-seismische Reflexionsuntersuchung befinde sich in der Abschlussphase und werde dazu beitragen, die geologische Struktur des Untergrundes besser zu verstehen.
Nach Abschluss der Messungen beginne eine Phase der Datenverarbeitung und -analyse, die genauere Erkenntnisse über die vermutete Heliumlagerstätte liefern werde. „Zuverlässige Ergebnisse können wir jedoch erst in einigen Monaten mitteilen“, sagt Lola Richir, Unternehmenssprecherin von 45-8 Energy. Das Vorhandensein einer Lagerstätte werde erst durch eine mögliche Bohrung bestätigt werden können. Falls das Heliumpotenzial durch die Ergebnisse der Messungen bestätigt wird und auf förderwürdige Lagerstätten hindeutet, könnte langfristig eine Heliumproduktionsanlage in der Region MV in Betracht gezogen werden.
Sollte das Unternehmen tatsächlich eine Förderung planen, habe es einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan zu erstellen und diesen beim zuständigen Bergamt zur Genehmigung einzureichen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium MV. Das Genehmigungsverfahren sei ein Planfeststellungsverfahren, welches auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihrem Wirkungskreis betroffenen Träger öffentlicher Belange beinhalte. Die Art der Bohrplatzabdichtung sowie die Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser seien abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Gegenstand des Betriebsplanverfahrens.
Laut Ministerium werde angesichts der zu erwartenden relativ geringen Größe der Förderanlagen derzeit nicht von einer Beeinträchtigung der Landwirtschaft ausgegangen. Auch die Frage der Entsorgung des Lagerstättenwassers sei Gegenstand des Betriebsplanverfahrens. Dabei werden auch die vorzunehmenden Untersuchungen und Maßnahmen festgelegt, um eine Beeinträchtigung von Natur und Umwelt sowie Dritter zu vermeiden.
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Auch das noch. Die Kichererbse ist in Gefahr! Pflanzenviren bedrohen das Superfood. Ein Forscherteam aus Experten des Leibniz-Instituts DSMZ, des Julius-Kühn-Instituts (JKI) und des Leibniz-Zentrums für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) hat über zwei Jahre Kichererbsenfelder in Sachsen-Anhalt und Brandenburg untersucht und dabei erstmals das Pea necrotic yellow dwarf virus (PNYDV) entdeckt, ein Virus, das bereits in Hülsenfrüchten wie Erbsen vorkommt und dort zu erheblichen Ertragsausfällen führen kann.
Besonders alarmierend fanden die Forscher die Häufigkeit von Mehrfachinfektionen. Passend dazu lautete ihr Fazit, dass Kichererbsen in Deutschland einem hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind, insbesondere, wenn man sie in der Nähe von Erbsenfeldern anbaut. Ich freue mich über so viel Elan. Immerhin wurden bundesweit zuletzt 550 ha Kichererbsen angebaut. Die Forderung der Forscher an Politik, Wissenschaft und Landwirtschaft lautet, angesichts der steigenden Nachfrage nach regional produzierten Hülsenfrüchten enger zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Produktion zu ermöglichen.
Bei allem Respekt: Außerhalb dieser und anderer Nischen lässt der Forscherdrang zu wünschen übrig – warum, bleibt schleierhaft. Fakt ist doch, dass der Anbau und die Bestandesführung von Getreide, großkörnigen Leguminosen und Hackfrüchten immer schwieriger werden. Während 1993 noch etwa 700 Wirkstoffe zur Verfügung standen, sind es aktuell nur noch etwa 200. Auch bei biologischen Pflanzenschutzmitteln ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Aufgrund der fehlenden Auswahl könnten die Ernten bei Resistenzen oder neuen Schädlingen nicht mehr geschützt werden. Es mangelt zunehmend an zielgerichtetem Schutz vor Schädlingen, Unkräutern, Krankheiten und Viren. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen, wie etwa neu einwandernde Schaderreger und erschwerte klimatische Bedingungen.
Daneben zeichnet sich ein gefährlicher Trend ab: Bei den Notfallzulassungen war in den vergangenen Jahren ein Anstieg um 336 % (!) zu verzeichnen. Der Mangel an chemischen Wirkstoffen wird, auch in Forschungs-Nischen, weiterhin unterschätzt. Unterschätzt wird auch die Gefahr für die Ernährungssicherung. In einzelnen Kulturen wie Zuckerrüben (437.000 ha) und Kartoffeln (282.000 ha) wird in Zeiten von SBR/Stolbur der Ernteschutz nur noch schwer zu gewährleisten sein. Raus aus der Nische, rein in die Realität! Das möchte man den Forschern zurufen. Denn das System, das Mensch und Tier ernährt, wird mit einem aus Land und Wirtschaft zusammengesetzten Wort beschrieben.
Erfolgreich wirtschaften können Betriebe aber nur mit Kulturen, die sie sowohl sicher anbauen und schützen als auch gewinnbringend vermarkten können. Im Sinne dieses Systems sollte der Landwirtschaft dabei geholfen werden, sich zu konsolidieren. Die unabhängige Agrarforschung muss endlich wieder mehr Mittel von der Politik bekommen, um sich um die flächenstarken, wirtschaftlich relevanten Kulturen kümmern zu können, statt diese Arbeit Züchtern und Pflanzenschutzmittelunternehmen zu überlassen.
Zu den aufeinander abgestimmten Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes zählen neben Pflanzenzucht, Sortenwahl oder Fruchtfolgegestaltung als Ultima Ratio auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Nur wenn zukünftig widerstandsfähigere Sorten entwickelt und integrierte Pflanzenschutz-Strategien erarbeitet werden, kann die Forderung nach Nahrungs- und Futtermitteln deutscher Herkunft erfüllt werden.
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Die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf die Umwelt sind immer wieder Anlass zu Debatten. Jetzt haben chinesische Forscher, unter Mitarbeit des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB), in einer groß angelegten Meta-Studie 471 Wirkstoffe und Ihre Auswirkungen auf 830 Arten von Nicht-Ziel-Organismen analysiert. Dabei stellten sie negative und ungewollte Folgen fest.
Das wesentliches Kernergebnis der Studie ist, das beispielsweise Insektizide sich negativ auf Pflanzen auswirken. Alle Organismen zeigten demnach negative Reaktionen auf den Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln. Diese zeigten sich in Verhalten, Wachstum und Fortpflanzung.
Außerdem äußern sich die Folgen stärker in gemäßigten Klimazonen als in tropischen. Als Grund wird eine schnellere Abbaurate durch wärmere Temperaturen und höhere UV-Einstrahlung in den tropischen Gebieten vermutet. Einen Unterschied zwischen Land- und Wasserumgebung konnte nicht festgestellt werden. Hier deckten sich die Veränderungen, auch unter praxisbezogenen Bedingungen.
Die Meta-Studie wertete über 1.700 Studien zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln aus. Dabei zeigte sich das immer gleiche Muster über alle Studien hinweg: Die gleichen Veränderungen bei Nicht-Ziel-Organismen sind bei modernen und älteren Wirkstoffen zu beobachten. Daher gehen die Autoren davon aus, dass moderne Wirkstoffe kein wesentlich geringeres Risiko aufweisen.
Außerdem zeigten Wirkstoffe der einzelnen Anwendungsgebiete (Herbizide, Insektizide, Fungizide) die selbe Intensität in ihren Auswirkungen. Einzig bei der Vermehrung von Pflanzen konnten die Wissenschaftler keine Veränderung feststellen.
Ausgehend von den Ergebnissen fordern die Forscher ein Umdenken im Pflanzenschutz-Management. Dennoch betonen sie, dass die komplette Abschaffung von Pflanzenschutzmitteln unrealistisch sei. Trotzdem solle verstärkt auf agrarökologische Ansätze des integrierten Pflanzenschutzes gesetzt werden.
Die gesamte Studie können Sie hier lesen: Pesticides have negative effects on non-target organisms
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Ein halber Tag genügte, da hatten die Charolaisrinder und die Milchkühe der Agrargenossenschaft Teichel ihre erste BTV-3-Impfung (Bluevac-3) erhalten. Pauline Freier von der Tierarztpraxis Dr. Nico Breymann setzte bei der Aktion am 29.1. routiniert den Impfstab an. Im Mutterkuhstall hatte Herdenmanager Jens Schmidt die Tiere im Fressgitter fixiert; die Jungkühe konnten per Triebweg im Stall nacheinander geimpft werden. „Im Milchviehstall stellte Phillip Rose die Fressgitter ebenso auf Fangen. Das ging alles mit großer Ruhe über die Bühne“, berichtet Vorstandschef Dr. Stefan Blöttner.
Die Thüringer Tierseuchenkasse hatte zum 1. Januar den Zuschuss für das Impfen sowohl für Schafe und Ziegen als auch für Rinder auf 2 Euro je Impfung erhöht. Das Impfen der ersten zehn Tiere erfährt eine Unterstützung von 5 €/Tier/Jahr. Für den Fall, dass Tiere trotz Impfung an der Blauzungenkrankheit verenden oder deswegen getötet werden müssen, gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe. Im März erfolge der zweite Impfdurchgang. Spätestens mit der gemeinsamen Tagung für Tierärzte und Landwirte im November vorigen Jahres in Mellingen stand für Blöttner fest, dass der Rinderbestand geimpft wird.
Bis zum Beginn der 6. Kalenderwoche vergrößerte sich die Charolais-Herde um 62 Kälber. Die bislang sieben Zwillingsgeburten sind auch für Jens Schmidt eine Seltenheit. 26 Abkalbungen stehen noch an. „Leider waren 13 Kühe und sieben Färsen in der abgelaufenen Saison nicht tragend“, so Schmidt. Für den erfahrenen Züchter bleibt die Ursache im Dunkeln. Blöttner strebt einen frühen Start der Weidesaison an, damit der üppige Aufwuchs auf nur schwer oder nicht mechanisierbaren Flächen in Schuss gebracht wird.
Sorgen bereitet ihm in diesem Zusammenhang der Wolf, der jetzt in der Region aktiv ist. Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gab es in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere bestätigte Wolfsrisse. Selbst als Jäger aktiv, tauscht sich Blöttner zudem mit anderen Weidmännern etwa über spürbaren Wilddruck oder auffällig vermehrte Muffelwildrisse aus. „Wir meldeten im Dezember einen Riss in unserem Wildgatter. Ein männliches Hirschkalb, gut ein Jahr alt, ist gerissen worden.“
Ende Januar erreichte das Ergebnis des freistaatlichen Rissgutachters den Betrieb. Darin heißt es: „Der Halsbereich des Tieres war großflächig angefressen, daher konnten keine Bissverletzungen mehr festgestellt werden. Die linke Brustseite war aufgerissen und ein Loch mit etwa 12 cm Durchmesser wurde in die Brust, durch die Rippen gefressen. Herz, Lunge und Zwerchfell waren nicht mehr vorhanden. In der Brusthöhle/Bauchhöhle befand sich Panseninhalt. Der Pansen selbst war nicht mehr vorhanden. Der Bauch war nicht geöffnet und die Därme befanden sich noch im Kadaver. Der linke Vorderlauf war angefressen.“
Abstriche wiesen Hunde-DNA am Kadaver nach: „Ob der Hund nur Nachnutzer oder Schadensverursacher war, kann aufgrund des Fraßbildes und dadurch fehlender Hinweise nicht mehr festgestellt werden. Die Todesursache ist daher unbestimmt“, heißt es abschließend.
Fragt man Gerhard Sorge, der das Wildgatter der Genossenschaft Ende der 1990er zunächst nur mit Damwild einrichtete, wann mal ein Hund Jagd im Gatter gemacht hätte, erinnert er sich an einen Fall vor langer Zeit: Ohne DNA-Spur konnte der Täter, ein ausgebüchster Schäferhund aus dem Dorf, rasch ermittelt werden. Blöttner blickt jetzt sorgenvoll auf die Mutterkuhherden: Viele Weiden liegen in unmittelbarerer Nähe zur Bundesstraße und zu Staatsstraßen.
Angehen will der Betrieb in diesem Frühjahr die Entbuschung bzw. Pflege der Ränder von schwierigen Grünlandflächen. Weil die naturschutzfachlich wertvoll sind, ist man mit der Natura-2000-Station „Obere Saale“ in Kontakt getreten. „Wir haben um Hilfe gebeten, weil wir dafür nicht mehr die Manpower haben“, begründet Blöttner den Schritt. Er freut sich, das Interesse geweckt zu haben.
An mehrere hundert Verpächter sandte man Briefe aus, „dass wir die Grundsteuer weiterhin übernehmen“. Gebeten wurde, „mit uns die Steuer für die Pachtflächen zu ermitteln“, so Blöttner. Der Rücklauf sei noch verhalten, weil die Frist großzügig gestaltet ist. Anders als in anderen Regionen hat Rudolstadt den Hebesatz für die Grundsteuer A um lediglich fünf Prozentpunkte erhöht, von 295 auf 300 %.
Mit leichter Verzögerung traf Mitte der 5. Kalenderwoche der 17 t schwere neue Container samt dem repowerten BHKW ein. Bis Ende der 6. KW sollten alle Anschlüsse fix sein und die Biogasanlage wieder anlaufen. Seit Mitte Dezember sicherte ein 50-kW-Behelfsmotor die Wärmeversorgung. „Es wird Zeit, denn die Einnahmen aus dem Stromverkauf fehlen natürlich“, weiß Eric Engelmann. Einen kleinen Vorteil hatte es, dass die Biogasanlage nicht wie gewohnt „gefüttert“ werden konnte: „Wir haben keinen Druck beim Ausbringen der Gärreste. Wir haben einen Puffer von bis zu drei Wochen. Angesichts der nassen Flächen passt das gut“, so der Ackerbauvorstand.
Der Raps wächst nicht zu üppig, werde sich aber aus Erfahrung wieder aufrappeln. „Der Weizen ist angesichts der milden Witterung auch im Winter gewachsen und sieht gut aus. Begonnen haben wir mit der Saatbettbereitung für die Sommergerste und die Erbsen“, so Engelmann. Weil für die 6. KW Frost angesagt war, hoffte Engelmann, die Sommergerste drillen zu können.
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Der Impfstoff BLUEVAC-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. (Spanien) ist zur Anwendung bei Schafen und Rindern gegen das Blauzungenvirus vorgesehen. Er dient bei Schafen zur aktiven Immunisierung, um das Vorhandensein von Viren im Blut (Virämie), Sterblichkeit und klinische Symptome zu reduzieren, die durch das Virus verursacht werden. Bei Rindern soll der Impfstoff die durch BTV3 verursachte Virämie reduzieren. Der Impfstoff Syvazul BTV3 der Firma Laboratories Syva S.A. (Spanien) ist nur zur Anwendung bei Schafen vorgesehen und dient zur aktiven Immunisierung, um Virämie, Mortalität sowie klinische Symptome und Läsionen, die durch BTV3 verursacht werden, zu reduzieren.
Die finale Entscheidung über die Zulassung trifft die Europäische Kommission. Die Zulassung gilt dann auch für Deutschland. Der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit der Impfstoffe auf dem europäischen Markt überwiegt das Risiko, dass bestimmte Unterlagen zu Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit noch nicht vorgelegt werden können. Vor diesem Hintergrund wurden beide Impfstoffe geprüft und vom CVMP positiv bewertet. Eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen ist zunächst für ein Jahr gültig.
Im Juni 2024 hatte das BMEL drei BTV3-Impfstoffe (neben BLUEVAC-3 und Syvazul BTV3 auch BULTAVO 3 von der Firma Boehringer Ingelheim, Deutschland), mit einer Eilverordnung für die Anwendung zum Schutz von Schafen und Rindern gegen das Blauzungenvirus gestattet. Zuvor hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach einer beschleunigten Nutzen-Risiko-Bewertung diese benannt.
Die Gestattung war ursprünglich auf sechs Monate befristet. Diese Befristung hatte das BMEL Ende November 2024 bis zur Zulassung eines Impfstoffs gegen das BTV3-Virus aufgehoben. Die bisherige Anwendung der gestatteten Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit hatte gezeigt, dass eine rechtzeitige Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen Auswirkungen einer BTV3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt. Die nationale Gestattung greift allerdings nur solange, bis ein entsprechender in der Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
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Die Akteure aus der Biomassebranche müssen sich überrascht die Augen gerieben haben, als am 5. Dezember aus dem Bundeswirtschaftsministerium tatsächlich ein Referentenentwurf zum Biomassepaket auftauchte. Kaum einer von ihnen wird nach dem Aus der Ampelregierung noch damit gerechnet haben.
Aber das war nicht das einzige Ungewöhnliche in diesem Zusammenhang. Obwohl Branchenvertreter wie Parlamentarier kaum Zeit hatten, sich richtig mit dem Papier auseinanderzusetzen, schafften sie es, die Ausschreibungsvolumina und den Flexzuschlag ordentlich zu erhöhen und dann das Ganze – mitten im Wahlkampf – auch noch durch den Bundestag zu bringen. Seit Freitag (31.1.) liegt nun endlich eine dringend benötigte EEG-Novelle vor (S. 36/37). Ende gut, alles gut? Leider nein.
Was das Biomassepaket in der Praxis genau ändert, können Sie hier nachlesen: Biomassepaket: Nächste Regierung muss nachbessern.
Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Doch die hatte das Biomassepaket wirklich nicht. Kein Wunder, dass in den gesetzlichen Neuerungen zahlreiche handwerkliche Mängel auffallen. Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas, kündigte bereits an: „Nach dem Paket ist vor dem Paket!“ Man müsse mit der künftigen Regierung sofort wieder in Verhandlungen treten. „Denn wenn man es einmal zusammenfasst“, fuhr Seide fort, „so positiv es auch für die nächsten zwei Jahre ist, es ist immer noch ein Rückbauprogramm für bestehende Biogasanlagen.“
Mit dieser Sichtweise ist er nicht allein. Viel Kritik gibt es auch von den Landwirten, vor allem für die Absenkung des Maisdeckels. So mancher Agrarbetrieb, der Biogas erzeugt, wird sich künftig fragen, wie er mit seinen Substraten noch genug Energie für die geforderte hochflexible Fahrweise bereitstellen kann. Zudem befürchten nicht wenige Praktiker, dass die abgesenkte Höchstbemessungsleistung und die Bemessung nach Betriebsviertelstunden dafür sorgen werden, dass ihre Blockheizkraftwerke nur noch in einem streng getakteten Ein/Aus-Betrieb Strom erzeugen können. Wer im Winter mit Dauerlast fahren will, weil er ein Wärmenetz zu versorgen hat, wird mit den neuen Festlegungen in echte Schwierigkeiten geraten.
Darüber hinaus stehen wohl auch vielen Betreibern gut laufender Bestandsanlagen erneut hohe Investitionen für zusätzliche Motoren, große Gasspeicher und Wärmepuffer ins Haus. Und dass die Neuregelung zu den negativen Strombörsenpreisen dazu führt, dass es immer öfter Phasen geben wird, in denen man mit Biogasstrom kein Geld verdienen kann, hilft da auch nicht weiter.
Juristen sehen darüber hinaus noch anderes Ungemach: Sie befürchten, dass die nächsten Ausschreibungen unter extremer Rechtsunsicherheit leiden werden. Noch sei völlig unklar, wann die EEG-Novelle in Kraft treten wird. Und selbst wenn sie sehr zügig im Bundesanzeiger erscheint, bedeutete es nicht, dass sie auch angewendet werden kann: Dem Biomassepaket muss nach § 101 Absatz 2 EEG förderrechtlich erst noch die EU-Kommission zustimmen.
Und das kann dauern, wie man seit zehn Monaten am Solarpaket I sehen kann. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Bundesnetzagentur deshalb mindestens im April (wenn nicht auch im Oktober) nach bisherigem Recht ausschreiben und bei erfolgter Zuschlagsvergabe die alten gesetzlichen Regelungen anwenden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sie später die Vorgaben aus dem Biomassepaket von den Betreibern nachträglich einfordern könnte. Wie soll man da ein Gebot vernünftig planen.
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Mitte August 2024 kündigte Minister Habeck ein „umfassendes Biomassepaket“ an. Dann passierte nichts mehr. Bis zum 5. Dezember. Da legte ohne Vorankündigung das Wirtschaftsministerium tatsächlich einen Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vor, allerdings verbunden mit Maßgabe, dass die Verbände weniger als 24 Stunden Zeit für eine Stellungnahme hatten. Und obwohl diese mit dem Kabinettsentwurf sehr unzufrieden waren, hatten sie kaum Zeit, zu reagieren.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, sprach vergangene Woche gegenüber der Presse zurückblickend von einem „ziemlich wilden Ritt“. Man habe dann aber im Parlament erlebt, dass auch viele Abgeordnete diese Unzufriedenheit teilten. Mit deren Hilfe wurde ein Fraktionsentwurf erstellt, der am 15. Januar Gegenstand der öffentlichen Anhörung wurde. Danach habe es noch mal sehr intensive Verhandlungen zwischen SPD und Grünen mit der Union gegeben, die nun zu dem vorgelegten Bundestagsbeschluss geführt haben.
Wie sich einzelne wichtige Verhandlungspunkte in den Entwürfen widerspiegelten und während der Verhandlungen im Parlament veränderten, zeigen die Abbildungen 1–3. Damit das Biomassepaket in Kraft treten kann, muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen und die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erfolgen.
„Das Positive ist, dass wir mit den Biogasanlagen jetzt für die nächsten zwei Jahre erst einmal wieder eine Perspektive haben“, erklärte Horst Seide, Präsident des FvB, und dankte den Abgeordneten, dass sie sich – trotz Wahlkampf – wirklich sehr bemüht hätten, vieles von dem umzusetzen, was die Biogasbranche gefordert hat. In der kurzen Zeit sei es aber schlicht unmöglich gewesen, ein wirklich rundes Paket daraus zu schnüren. Folgende Veränderungen wurden beschlossen:
Das Ausschreibungsvolumen für 2025 wird auf von 1.300 MW und für 2026 auf 1.126 MW angehoben. Hinzu kommt jeweils das nicht bezuschlagte Biomethan-Volumen aus dem Vorjahr, das 2025 348 MW betragen wird. Damit erreicht das gesamte Ausschreibungsvolumen in diesem Jahr voraussichtlich 1.648 MW. Nach dem bisherigen EEG 2023 hätten für dieses Jahr lediglich 400 MW bereitgestanden. Da in den nächsten zwei Jahren bei sehr vielen Biogasanlagen die erste EEG-Förderperiode endet, habe der Fachverband für 2025 ein Ausschreibungsvolumen von 1.800 MW angepeilt. Dieses Ziel wäre nun nahezu erfüllt.
Das volle Ausschreibungsvolumen wird laut FvB jedoch erst im Oktober verfügbar sein, genau wie die aktuellen Bedingungen, die von der Bundesnetzagentur erst einige Woche vor der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Zudem müssen, wie erwähnt, Bundesrat und EU-Kommission den Änderungen noch zustimmen.
Auch in den darauffolgenden Jahren ist ein moderater Anstieg der Ausschreibemengen vorgesehen. Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgung angeschlossen sind, sollen bevorzugt gefördert werden. Die Anschlussförderung für die Anlagen wird von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. Zudem wird durch diese EEG-Novelle die sogenannte Südquote endgültig aufgehoben.
Der Flexibilitätszuschlag steigt von aktuell 65 auf 100 €/kW und die Laufzeit der Anschlussförderung wird von zehn auf zwölf Jahre verlängert. Ursprünglich hatte der Fachverband 120 €/kW als Ziel gehabt, da Zinssteigerung und Inflation den Anpassungsbedarf immer dringender gemacht hätten. In der Kürze der Zeit wurde mit schlussendlich 100 €/kW aber nun ein wirksamer Anreiz zur Flexibilisierung geschaffen, der für die unmittelbare Planungssicherheit dringend notwendig gewesen sei. Alles Weitere müsse laut Rostek dann die neue Bundesregierung festlegen.
Die Anforderungen: Auch hinsichtlich der Praktikabilität der neuen Flexibilisierungsanforderungen konnten wichtige Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf erzielt werden. So wurde die Frist zu Umsetzung der Flexibilisierung von geplanten zwei Jahren auf nun 3,5 Jahre angehoben. Im alten EEG hatten die Betreiber noch bis zu fünf Jahre Zeit, um den Netzanschluss zu bewerkstelligen, die Wärmespeicher oder zusätzliche BHKW zu errichten.
Zudem konnten die Anforderungen an die Überbauung gesenkt werden. Hier forderte das Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich eine Vervierfachung. Im Biomassepaket wurde jetzt aber eine dreifache Überbauung festgeschrieben. Das sei laut FvB zwar immer noch ambitioniert, dennoch deutlich praxisnäher. Bislang war nur eine doppelte Überbauung Pflicht. Des Weiteren haben die Branchenvertreter sich erfolgreich für eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen eingesetzt. Für Bestandsanlagen mit weniger als 350 kW Leistung wird auch künftig an der doppelten Überbauung festgehalten. Bei diesen Anlagen bleibt es zunächst bei der Höchstbemessungsleistung von 45 %.
Vergütung: Kritisch sieht die Biogasbranche jedoch die drastische Systemumstellung bei der Vergütung. Hier sollen künftig nicht mehr die jährliche Bemessungsleistung, sondern die Anzahl der jährlich vergütungsfähigen Betriebsstunden als Bezugsgröße dienen. Die Höchstbemessungsleistung (bisher bei der Ausschreibung 45 % der installierten Leistung) wird auf Betriebsviertelstunden begrenzt, beginnend mit 11.680 Betriebsviertelstunden.
Das entspricht 2.920 Betriebsstunden oder 33,33 % der installierten Leistung. Im Laufe der Ausschreibungsdauer wird diese Höchstbemessungsleistung dann schrittweise abgesenkt, voraussichtlich im fünfte, siebten, neunten und elften Jahr. Ab dem elften Betriebsjahr soll die Höchstbemessungsleistung dann nur noch 27,62 % betragen. Das tückische hierbei ist, dass nun nicht mehr volllaststunden-, sondern betriebsviertelstundeweise gerechnet wird.
Wenn also in einer Viertelstunde auch nur eine Kilowattstunde Strom eingespeist wird, zählt diese vollumfänglich zur Höchstbemessungsleistung. Für den künftigen Anlagenbetrieb wird das – um die Höchstbemessungsleistung entsprechend ausfahren zu können – bedeuten, dass es wohl nur noch einen Ein- oder Ausbetrieb gibt (alle mit Volllast oder alle aus). Werden nur einzelne BHKW der Biogasanlage betrieben, senkt sich damit faktisch die Höchstbemessungsleistung dramatisch ab. Bei den Kleinanlagen (< 350 kW) sind es dann 16.000 Betriebsviertelstunden, also ebenfalls keine Volllaststunden und dieser Wert senkt sich im Laufe der Jahre ebenfalls entsprechend ab.
Des Weiteren wird es künftig keine EEG-Förderung mehr geben, wenn der Stromwert am Spotmarkt 2 ct/kWh oder weniger beträgt. Das wird enorme Auswirkungen auf die künftige Fahrweise sämtlicher Biogasanlagen und die nötige Gaslagerkapazität haben: Wenn künftig der Spotmarktpreis unter 2 ct/kWh liegt und die Anlage trotzdem (eventuell sogar in Volllast) fährt, fallen die vollen Kosten für die Stromproduktion an, ohne dass es nennenswerte Erlöse gibt. Der Direktvermarkter wird nur das zahlen, was im Vertrag vereinbart ist, also in der Regel den Spotmarktwert. (Ist dieser negativ, zahlt er natürlich nichts.)
Die Marktprämie wird Kraft der gesetzlichen Neuregelung vollumfänglich entfallen, sodass im Ergebnis den Kosten, welche die Stromproduktion in dieser Zeit anfallen lässt, faktisch überhaupt keine Vergütung gegenübersteht. Das wird dazu führen, dass in diesen Zeiten letztendlich das Gas zwingend eingespeichert werden muss, wenn man nicht ins Minus fahren möchte. Das wiederum setzt voraus, dass eine zukunftsfähige Biogasanlage große Gasspeicher hat. Einige Experten gehen heute schon davon aus, dass drei bis vier Stunden hier wohl nicht ausreichen werden.
Alle, die künftig einen Zuschlag erlangen, sind mit der gesetzlichen Neuregelung gezwungen, früher in die Ausschreibungsvergütung zu wechseln. Zudem verkürzt das Biomassepaket den Zeitraum, in dem eine Bestandsanlage an der Ausschreibung teilnehmen darf deutlich: Bisher durfte eine Biogasanlage an der Ausschreibung teilnehmen, wenn weniger als acht Jahre Restlaufzeit gegeben waren. Das wird nunmehr eingekürzt auf fünf Jahre.
Das bedeutet, nach altem Recht hätte an der Ausschreibung 2025 sogar eine Biogasanlage mit dem Inbetriebnahmejahr 2012 (oder älter) teilnehmen können. Nach der Neuregelung hingegen dürften allenfalls Anlagen mit dem Inbetriebnahmejahr 2009 oder älter teilnehmen. Problematisch ist vor allem die Neureglung, wonach der Wechsel ab Zuschlag binnen 42 Monaten zu erfolgen hat (statt bisher 60). Das bedeutet, dass an der Aprilausschreibung (falls neues Recht gilt) letztlich nur 2008er oder ältere Anlagen teilnehmen sollten, da nur diese relativ punktgenau zum Ende ihrer Laufzeit in die neue Vergütung wechseln können.
Maisdeckel: Einen herben Einschnitt in der Wirtschaftlichkeit sieht die Branche bei der Vorgabe des Biomassepakets, den Maisanteil im Substrat stärker zu begrenzen. Die Substratobergrenze für Mais in jeglicher Form wird in diesem Jahr nur noch 30 Masseprozent betragen und ab 2026 dann auf 25 Masseprozent sinken. Dies entspricht einer Absenkung von jeweils fünf Prozentpunkten.
Ziel dieser Festlegung im Gesetzentwurf ist, dass dadurch weniger Anbaubiomasse verstromt wird und dafür mehr Gülle-, Abfall- und Reststoffe eingesetzt werden. Dies stellt laut FvB für die Anlagenbetreiber einen massiven Rückschlag in Sachen Wirtschaftlichkeit dar, der auch durch das landwirtschaftliche Fachrecht nicht begründet werden kann.
Das Biomassepaket beinhaltet eine interessante neue Reihenfolge bei der Zuschlagsvergabe: Bestehende Biogasanlagen mit einem Wärmenetz sollen hier vorrangig bezuschlagt werden 40–50 % des Volumens an Anlagen, deren Vergütung vor dem 1.1.2029 endet, das Volumen bis 60 oder 70 % wird mit Bestandsanlagen am Wärmenetz mit Vergütungsende vor 1.1.2031 verteilt. Das bedeutet, dass künftig ein erheblicher Teil des Ausschreibungsvolumens allein Bestandsanlagen an bestimmten Wärmenetzen vorbehalten ist (bis zu 60 oder 70 % des Gesamtvolumens!). Das kann dazu führen, dass solche Anlagen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit deutlich höher bieten können als andere Biogasanlagen.
Dazu folgendes Beispiel: Wenn ein 400-MW-Volumen den Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmejahr 2008 mit Wärmenetzen vorbehalten bleiben, auf dieses Volumen aber nur 380 MW geboten wird, erhält hier jeder Bieter den Zuschlag, auch wenn er das Höchstgebot von 19,83 ct/kWh abgibt.
Ein Wärmenetz im Sinn des Biomassepakets liegt vor, wenn eine Einrichtung zur leitungsgebundenen Versorgung von mehreren Gebäuden mit Wärme aus einer Biomasseanlage mit einer thermischen Gesamtleistung von mindestens 300 kW gegeben ist. Dies muss durch einen Umweltgutachter bestätigt werden. Zudem gilt die Sonderregelung nur, wenn die bestehende Biogasanlage bereits am 1.1.2024 an eine solche Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen war. Und diese Regelung gilt nur für Bestandsanlagen, nicht für Neuanlagen.
Bedauerlich fand FvB-Präsident Seide zudem, dass es keine Regelungen für Anlagen gibt, die 2024 oder 2025 aus der EEG-Vergütung gefallen sind beziehungsweise fallen werden. Für ihre Betreiber gibt es keine Übergangsmöglichkeiten und sie müssten nun mit dem leben, was nun vorliegt. Für alle künftigen Ausschreibungen ist zudem zu beachten, dass trotz eines höheren Ausschreibungsvolumens nicht automatisch auch jedes abgegebene Gebot einen Zuschlag erhalten wird. Zuerst werden, wie bereits erwähnt, die Bestandsanlagen an Wärmenetzen berücksichtigt. Sollten mehr Gebote vorliegen als Volumen ausgeschrieben wurde, geht der Rest leer aus. Gibt es jedoch weniger Gebotsmenge als ausgeschriebenes Volumen, greift eine 80/20-Regelung. In diesem Fall werden maximal 80 % der Gebotsmenge bezuschlagt, die verbleibenden 20 % mit den höchsten Geboten erhalten keinen Zuschlag. Es gilt also nach vor, gut zu überlegen, in welcher Höhe man ein Gebot abgibt.
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Die Zuckerrübenbauern in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2024 eine Rekordernte eingefahren. Wie das Statistische Amt MV ermittelt hat, wurden bei der Zuckerrübenernte 2024 in MV 2,7 Mio. t Zuckerrüben geerntet. Das sind 22 % mehr als im Vorjahr. Der Zuckerrübenertrag mit rund 814 dt/ha (Vorjahr: 677 dt/ha) war ebenfalls sehr stark. Er lag 14 % über dem Durchschnitt der vorangegangenen fünf Jahre und 20 % über dem Ergebnis von 2023.
Auch Marco Gemballa, Zuckerrübenanbauer und Geschäftsführer der Agrarservice Nordost in Boldekow, konnte bei er Zuckerrübenernte 2024 in MV einen Mehrertrag von ungefähr 10 % verzeichnen. „Obwohl diese Zahl noch nicht endgültig ist, da die Hälfte der Rüben noch auf dem Feld in der Miete liegt, so Marco Gemballa. Von den 100 ha Anbaufläche seines Betriebes konnten circa 15,2 t Zucker je Hektar geerntet werden. Der Zuckergehalt lag bei 19,2 %.
Im Vergleich zu seinen Rodekunden, auf deren Flächen Gemballa etwa 3.000 ha Rüben geerntet hat, sei sein eigener Mehrertrag allerdings nicht so hoch ausgefallen. Das habe an den fehlenden Niederschlägen in den Monaten Juli, August und September gelegen. Da habe es gerade einmal 30 mm Niederschlag pro Monat gegeben. Auf einem der zwei Schläge habe er außerdem Fraßschäden durch die Larven des Junikäfers gehabt. Und trotz zweimaliger Fungizidspritzung habe die Blattkrankheit Cercospora auf diesem Schlag auch noch dazu beigetragen, dass „die Bäume diesmal nicht in den Himmel gewachsen sind“, sagt Gemballa.
Die Zuckerrübenbauern hatten die Anbaufläche 2024 auf 33.600 ha ausgeweitet. Das entspricht einem Plus von zwei Prozent zu 2023 und von 12 % zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2023. Für die Zukunft rechnet Gemballa allerdings mit einer leicht zurückgehenden Anbaufläche.
Der Anklamer Anbauverband für Zuckerrüben (AVZ) als Interessenvertretung von ungefähr 340 Zuckerrübenanbauern, habe sich mit der Anklamer Zuckerfabrik, die zum niederländischen Konzern Cosun Beet Company GmbH & Co. KG gehört, auf eine siebenprozentige Vertragsmengenkürzung verständigt. „Da wir eine eigene Biogasanlage betreiben, wollen wir unseren Anbau insgesamt nicht reduzieren. Eventuell geerntete Übermengen können wir dort gut verwerten“, sagt Gemballa.
Trotz anfänglicher Probleme in der Verarbeitung konnte die Zuckerfabrik sehr hohe tägliche Verarbeitungsmengen erreichen und rechnet mit einem Kampagnenende um den 10. Februar 2025. „Bis 110 Prozent der Vertragsmenge werden alle Zuckerrüben zum Vertragspreis vergütet“, sagt Gemballa. Auch die Mengen darüber hinaus werden mit 10 €/t vergütet. Allerdings seien davon der Transport und die Verladung von den Landwirten zu bezahlen. Da bleibe unter dem Strich nicht mehr viel übrig.
Zahlreiche Landwirte haben ihre Übermengen daher an Biogasanlagen vermarktet. Die Preisgestaltung hierfür sei sehr individuell gewesen. „Ich hoffe, dass es für die gelieferten Rüben nicht zu Nachverhandlungen beim Preis kommt, wie wir es im vergangenen Jahr erleben mussten.“
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