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Kurswechsel für BVVG: Ende der Privatisierung

Die Privatisierung der BVVG-Flächen geht ihrem Ende entgegen. Die restlichen 90.000 ha sollen künftig vor allem Gemeinwohlzielen dienen.

Die Bundesregierung hat sich nach monatelangen Verhandlungen der Ressorts auf einen Kurswechsel im Umgang mit den Flächen im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigt. Nach Angaben der zuständigen Abteilungsleiterin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Katharina Böttcher, wird die Privatisierung der BVVG-Flächen bis auf wenige Ausnahmen beendet. Restverkäufe von insgesamt bis zu 6.000 ha sollen bis Ende 2024 möglich bleiben, vor allem um bestehende Rechtsansprüche bedienen zu können.

Statt Privatisierung nur noch Verpachtung

Der überwiegende Anteil der noch verbliebenen verpachten rund 90.000 ha bundeseigenen Flächen im Bestand der BVVG soll der Ministerialbeamtin zufolge langfristig an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Auf diese Weise würden sie Klima- sowie Artenschutzzielen dienen. Dabei sollen Junglandwirte und Existenzgründer besonders in die Auswahl künftiger Nutzer kommen. Derzeit sind diese Flächen an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet.

Verpachtete Landwirtschaftsflächen der BVVG nach Bundesländern zum 31.12.2021 (c) BVVG

Ende der Privatisierung begann mit Moratorium

Böttcher sprach von einem kleinen, aber richtungsweisenden Baustein für eine verträgliche agrarstrukturelle Entwicklung. Die Flächen würden langfristig zum Erreichen von Gemeinwohlzielen beitragen. Gleichzeitig werde das Ende der Verkäufe einen Beitrag leisten, dass sich die Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt beruhige.

Bereits im Dezember 2021 hatte das Bundesfinanzministerium einen weitgehenden Verkaufs- und Verpachtungsstopp für die BVVG verhängt. Das Moratorium sollte zunächst für acht Wochen gelten. Hintergrund waren Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, mit den ehemals volkseigenen Flächen anders als bisher verfahren zu wollen. So hatten sie SPD, Grüne und FDP in den Leitlinien für ihre Regierungsarbeit darauf verständigt, die BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Klima- und Artenschutz zu nutzen. Schon damals hieß es, „besonders nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftenden Betrieben“ würden bei der Verpachtung bevorzugt werden. Zudem wolle man BVVG-Areale als Standorte für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie für Naturschutz- und als Wildnisgebiete nutzen. Dazu war es jedoch nötig, die Privatisierungsgrundsätze zu ändern. red (mit Material von AgE)

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