Tücken beim Agrarantrag Brandenburg

Der Grund, warum die Ämter keine Datenträger mehr verschicken, ist einfach: Die Antragstellung erfolgt künftig rein internetbasiert. Positiv daran ist, dass kein Programm mehr auf einem Endgerät installiert werden muss und daher der Antrag von jedem beliebigen Rechner aus verschickt werden kann. Ratsam ist, sich hierzu an ein halbwegs modernes Gerät zu setzen, denn die Kartendarstellungen erfordern für eine ruckfreie Arbeit doch sehr viel Arbeitsspeicher.

Von Dr. Thomas Tanneberger

agrarantrag bb am rechner
Nutzer am Rechner © Sabine Rübensaat

Detaillierte Informationen zur notwendigen Technik gibt es beim Landesamt für Landwirtschaft (http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.238793.de). Eckdaten: Internet-Zugang 1 MBit/s und Flatrate, PC/Laptop mit mindestens 1 GB RAM, empfohlen 2 GB RAM, Betriebssysteme Windows, Linux, MacOS.

Damit es aufgrund des hohen Arbeitsspeicherbedarfs nicht zu Störungen kommt, wird empfohlen, alle nicht benötigten Programme zu schließen. Sollte die Internetverbindung doch einmal verloren gehen, sollte sie möglichst wiederhergestellt werden, ohne das Antragsprogramm bzw. den Browser zu schließen. Nach einer wiederhergestellten Internetverbindung aktualisieren Sie in Ihrem Browser die Seite (Funktionstaste F5) oder melden sich neu an. Aufpassen sollte man beim Internetbrowser: Die Ämter empfehlen anstelle des nicht optimal geeigneten Explorers eher Chrome, Edge oder Mozilla Firefox. Im Browser muss JavaScript aktiviert und der Popup-Blocker deaktiviert werden.

Überraschung am Start

Der Antrag selbst findet sich unter www.agrarantrag-bb.de. Zunächst ist eine Identifikation des Bearbeiters nötig. Dazu muss neben der Betriebsnummer in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (BNR-ZD) die Identifikationsnummer der zentralen Datenbank der Zahlungsansprüche (ZID-PIN) angegeben werden. Wer in der Vergangenheit bereits Übertragungen von Zahlungsansprüchen vorgenommen hat, besitzt eine solche PIN. Wer nicht, muss eine PIN beim Landeskontrollverband in Waldsieversdorf beantragen. Ein vorausgefülltes Antragsformular wurde von den meisten Ämtern in den letzten Wochen versendet, alternativ findet man es im Internet unter www.lkvbb.de/formularcenter.

Wer sich nun ins Programm einwählt, wird, und das ist die dritte Neuerung, eine komplett veränderte Bedieneroberfläche vorfinden. Der „profil inet web client 2017“ sieht zwar übersichtlich aus, erfordert aber von allen, die das bisherige Programm gewohnt waren, allerhand Anpassungsbereitschaft. Motivierend wirkt, dass ein Datenvortrag aus dem Vorjahr möglich ist und man so nicht die ganzen Allgemeindaten neu eingeben muss. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten. Ganz besonders wichtig: Es ist immer nur ein Mausklick zu setzen, sonst gibt es Fehlfunktionen! Einzige Ausnahme ist der Abschluss einer Zeichnung, der mit Doppelklick zu realisieren ist.

Im Antrag bleibt es dabei, dass alle Parzellen lagegenau zu erfassen sind. Die Antragsfläche wird aus dem Schlagpolygon automatisch berechnet – Zahleneingaben für Flächen sind wie bereits im vergangenen Jahr nicht mehr möglich. Erfasst werden (neuerdings) die Gesamtparzellenflächen inkl. der Landschaftselemente. Erleichternd gegenüber dem Vorjahr: Nunmehr lassen sich Luftbilddaten und Flurstückgrenzen übereinanderlegen. Das Einzeichnen neuer Flächen dürfte dadurch leichter werden.

Für die Abstimmung mit dem Nachbarn soll ab etwa 12. April die Möglichkeit des Antragsdatenexports freigeschaltet werden. Analog soll laut Amtsauskunft ab ebendiesem Datum auch die Zuladung von Fremd-Shapes möglich sein.
Betriebsflächen, die in anderen Bundesländern gelegen sind, werden im Programm nur erfasst und müssen im offiziellen Antragsprogramm des Nachbarbundeslandes noch einmal hinterlegt werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle im Nachbarland angeraten.

Neue Nutzungscodes

Bei der eigentlichen Bearbeitung des Antrags gibt es auch einige zum Teil neue Aspekte:

  • Es gelten neue Vieheinheitenschlüssel. Diese sind den einschlägigen Merkblättern des Agrarministeriums zu entnehmen.
  • Es gibt einige neue Nutzungscodes: 250 für Gemenge; 444 für im Rahmen von Ausgleichmaßnahmen angelegtes Grünland; 590 für Brache mit einjährigen Blühmischungen; 177 für Bejagungsschneisen (wieder zugelassen!)
  • Die Greening-Bestimmungen gelten unverändert. Besonders zu achten ist auf die Anbaudiversifizierung, da hier neue Sanktionen drohen. Fünf Prozent ökologischer Vorrangfläche sind weiterhin einzuhalten. Änderungen der Flächen sind bis 2. Oktober möglich, wobei sich der Umfang nicht ändern darf.
  • In benachteiligten Gebieten werden nun auch Weizenflächen förderfähig, Brache bleibt weiter außen vor.
  • Zahlungsansprüche, die zwei Jahre in Folge nicht aktiviert werden, verfallen. Zuweisungen von neuen Zahlungsansprüchen sind nur für Neueinsteiger und Junglandwirte vorgesehen.
  • Mieten- und Lagerplätze sind nicht förderfähig, wenn sie zwischen Aussaat und Ernte länger als 14 Tage bestehen. Zumindest theoretisch ist demnach jeder in der Wiese liegende Heuballen herauszumessen – oder zu bergen.

Transaktion befristet

Wie bisher gibt es nach Antragsbearbeitung die Möglichkeit, den Arbeitsstand vom Landwirtschafts­amt vorab zur Klärung von Fragen durchsehen zu lassen. Allerdings kann das Amt nicht mehr selbsttätig auf den Antrag zugreifen und auch keine Änderungen vornehmen. Wer Einsichtnahme wünscht und die entsprechende Programmfunktion betätigt, erhält eine Transaktionsnummer (TAN), die er dem zuständigen Amtsmitarbeiter telefonisch mitteilen muss. Wichtig: Die TAN gilt nur 20 Stunden! Es ist also wenig sinnvoll, sich am Freitagnachmittag um 15 Uhr eine TAN zu ziehen! Für weitergehende Fragen hat das Landesamt ein Merkblatt herausgegeben (http://lelf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/800480).

Der fertig ausgefüllte Antrag ist bis zum 15. Mai über den Internet-Client abzusenden, das Programm bestätigt den erfolgreichen Versand. Nicht vergessen: Im Zuge der Absendung wird, wie früher schon, ein Datenbegleitschein ausgedruckt, den es zu unterschreiben und an das zuständige Landwirtschaftsamt zu senden gilt. Wichtig ist, dass auch dieser bis zum Fristablauf vorliegt. Verspätungen führen zu Sanktionen und sollten rechtzeitig mit dem Amt geklärt werden, nach dem 9. Juni eingehende Anträge werden automatisch abgelehnt. Sanktionsfreie Korrekturen von Flächengrenzen sind dann noch bis 19. Juni möglich. Um den 12. Juni herum gibt es dazu voraussichtlich noch einmal ein Amtsschreiben. Allerdings sollen eventuelle Überlappungen auch schon vorher online angezeigt werden. Daher ist es ratsam, nach der Antragstellung in kurzen Abständen das Antragsprogramm noch einmal zu öffnen, um Überschneidungen mit dem Nachbarn klären zu können.

Was bleibt? Der aufrichtige Wunsch, dass sich alle Landwirte mit dem richtigen Rechner ausstatten können und sich durch diese Bürokratie durchfinden.