Mit dem Gesetzentwurf zur RED-III-Umsetzung sollen die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie deutlich schneller werden. Die RED III gilt als Kernstück des Europäischen Green Deals. (c) Matthias Böckel/pixabay

Windkraft und Photovoltaik: Genehmigung wird beschleunigt

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf 80 % steigen. Bisher sind Windkraft, Photovoltaik und Speicherung aber mit viel Bürokratie für Landwirte verbunden. Jetzt beschleunigt die Regierung das Verfahren zur Genehmigung.

Von Christoph Feyer

Die Bundesregierung hat am 24. Juli einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) der EU beschlossen. Ziel des Entwurfes ist es, die Genehmigungsverfahren für Windkraftwerke an Land und Solarenergieanlagen auf Freiflächen wesentlich zu beschleunigen.

Der Entwurf wurde gemeinsam vom Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitet und enthält die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen für die beiden genannten erneuerbaren Energien.

Flächen für Windenergie: Verfahren vereinfacht

Zentrales Element des Entwurfes ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land einschließlich der dazugehörigen Energie-Speicher. Beides wird im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt.

Damit sollen künftig Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.

Der Ausbau von Solar- und Windenergie soll in Zukunft vereinfacht und beschleunigt werden.
Der Ausbau von Solar- und Windenergie soll in Zukunft vereinfacht und beschleunigt werden. (c) elxeneize/stock.adobe.com

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) begründet die Maßnahmen mit dem Ziel der Bundesregierung, den Versorgungsanteil durch erneuerbare Energie bis zum Jahr 2030 auf 80  % zu steigern.

Die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sehe vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % gesteigert werden muss.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind laut BMWK in der Richtlinie vor allem Maßnahmen vorgesehen, die die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen.

Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmis­sionsschutzgesetzes umgesetzt.

Wasserstoff-Herstellung ebenfalls erleichtert

In diesem Zusammenhang gab das Bundesumweltministerium (BMUV) zudem bekannt, dass das Kabinett zusätzlich dazu eine Änderung beschlossen hat, welche die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff erleichtern und beschleunigen soll.

Diese sei in der Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV) verankert. Damit setze die Bundesregierung die Vorgaben der ab dem 4. August 2024 geltenden Änderung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) um.

Erneuerbare Energie kann die Herstellung von grünem Wasserstoff ermöglichen.
Energie aus Wind oder Solar kann die Herstellung von grünem Wasserstoff ermöglichen. (c) Michael v Aichberger/stock.adobe.com

„Wir erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstoff-Erzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoff-Beschleunigung zum frühesten Zeitpunkt an“, erklärte Jan-Niclas Gesen­hues, Parlamentarischer Staats­sekretär im BMUV gegenüber der Presse. „Damit verkürzen wir für Unternehmen die Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich.“

Wasserstoff und Elektrolyseure: Was wird genehmigt?

Künftig müssen Elektrolyseure erst ab einer Produktionskapazität von 50 t Wasserstoff pro Tag ein europarechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Bislang galt das für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab. Um die Erleichterung in Deutschland unmittelbar wirksam werden zu lassen, sei nun die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ erlassen worden.

Mit ihr werden europäische Vorgaben in nationales Recht umsetzt, teilte das BMUV mit.

Die Genehmigugnsverfahren für Elektrolyseure sollen zukünftig schneller werden.
Die Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure sollen zukünftig schneller werden. (c) AA+W/stock.adobe.com

Danach sollen Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung unter 5  MW von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht befreit werden. Jene mit einer Tageskapazität unter 50 t H2 erhielten dann ihre Genehmigung nach einem vereinfachten Verfahren.

Die Änderungsverordnung steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes und der Nationalen Wasserstoff-Strategie. Die Zustimmung des Bundesrates dazu steht aber noch aus.

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